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Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU neu ausstellen lassen am Standort Bürgeramt Wilmersdorfer Straße
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
- Bürgeramt Wilmersdorfer Straße
- Wilmersdorfer Straße 46 , 10627 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9029-18769
- E-Mail: buergeramt@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
WILMA Shoppen sind als barrierefreies Einkaufszentrum zertifiziert worden. Bitte folgen Sie der Beschilderung vor Ort.
Öffnungszeiten
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09:00 – 13:30 Uhr und 14:30 Uhr – 18:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Dienstag
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09:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Mittwoch
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08:00 – 15:30 Uhr (nur mit Termin*)
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Donnerstag
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08:00 – 14:30 Uhr (nur mit Termin*)
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Freitag
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08:00 – 13:00 Uhr (nur mit Termin*)
Hinweise zu Öffnungszeiten
(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.
Hinweis für Terminkunden
Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig.
- In akuten Notfällen sprechen Sie bitte ohne Termin im Bürgeramt Ihres Wohn-Bezirks vor. Vor Ort wird dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung gefunden.
Dringendes Anliegen/Eil-Anliegen im Bürgeramt
Wenn Sie ein nachweislich eiliges Anliegen haben, sprechen Sie bitte ohne Termin in einem Berliner Bürgeramt Ihrer Wahl vor. Vor Ort wird dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung gefunden.
Dies gilt beispielsweise,
• wenn Sie für eine bevorstehende Reise Dokumente für sich oder minderjährige Familienangehörigen benötigen. Bringen Sie bitte einen Nachweis für die Reise mit. ("weitere Informationen":https://service.berlin.de/dienstleistung/121151/)
• wenn Sie nach Diebstahl oder Verlust ein oder mehrere neue Dokumente benötigen. ("weitere Informationen":https://service.berlin.de/dienstleistung/120726/)
Für alle dringenden Anliegen gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt dem jeweiligen Bürgeramt vor Ort.
- Für dringende Angelegenheiten können Sie sich von 10.00 bis 13.00 Uhr unter (030) 9029-15036 an die Notfallhotline für Charlottenburg-Wilmersdorf, wenden. Wenn Sie dort anrufen, bleiben Sie bitte am Telefon, bis sich jemand meldet. Aus technischen Gründen hören Sie jedoch ein Freizeichen, auch wenn auf allen bedienten Leitungen gesprochen wird.
In absoluten Ausnahmefällen, können Sie auch zur Information im Bürgeramt Hohenzollerndamm oder Heerstraße gehen, um dort einen zeitnahen Termin zu buchen.
- Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per E-Mail nicht möglich ist.
In absoluten Ausnahmefällen, können Sie auch zur Information im Bürgeramt Hohenzollerndamm oder Heerstraße gehen, um dort einen zeitnahen Termin zu buchen.
Termine buchen
- Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.
Hinweis zum Bewohnerparkausweis:
Wenn Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen wollen, stellen Sie den Antrag gerne online ("weitere Informationen":https://service.berlin.de/dienstleistung/121721/).
- Die Bearbeitung schriftlich gestellter Anträge für Anwohnervignetten, richtet sich nach dem Nachnamen. Die Buchstaben A - K werden im Bürgeramt Hohenzollerndamm, die Buchstaben L - P werden im Bürgeramt Wilmersdorfer Straße und die Buchstaben Q - Z werden im Bürgeramt Heerstraße bearbeitet.
- In akuten Notfällen sprechen Sie bitte ohne Termin im Bürgeramt Ihres Wohn-Bezirks vor. Vor Ort wird dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung gefunden.
Wenn Sie ein nachweislich eiliges Anliegen haben, sprechen Sie bitte ohne Termin in einem Berliner Bürgeramt Ihrer Wahl vor. Vor Ort wird dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung gefunden.
Dies gilt beispielsweise,
• wenn Sie für eine bevorstehende Reise Dokumente für sich oder minderjährige Familienangehörigen benötigen. Bringen Sie bitte einen Nachweis für die Reise mit. ("weitere Informationen":https://service.berlin.de/dienstleistung/121151/)
• wenn Sie nach Diebstahl oder Verlust ein oder mehrere neue Dokumente benötigen. ("weitere Informationen":https://service.berlin.de/dienstleistung/120726/)
Für alle dringenden Anliegen gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt dem jeweiligen Bürgeramt vor Ort.
- Für dringende Angelegenheiten können Sie sich von 10.00 bis 13.00 Uhr unter (030) 9029-15036 an die Notfallhotline für Charlottenburg-Wilmersdorf, wenden. Wenn Sie dort anrufen, bleiben Sie bitte am Telefon, bis sich jemand meldet. Aus technischen Gründen hören Sie jedoch ein Freizeichen, auch wenn auf allen bedienten Leitungen gesprochen wird.
- Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per E-Mail nicht möglich ist.
Termine buchen
- Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.
Wenn Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen wollen, stellen Sie den Antrag gerne online ("weitere Informationen":https://service.berlin.de/dienstleistung/121721/).
- Die Bearbeitung schriftlich gestellter Anträge für Anwohnervignetten, richtet sich nach dem Nachnamen. Die Buchstaben A - K werden im Bürgeramt Hohenzollerndamm, die Buchstaben L - P werden im Bürgeramt Wilmersdorfer Straße und die Buchstaben Q - Z werden im Bürgeramt Heerstraße bearbeitet.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Charlottenburg Bhf
- S3
- S45
- S5
- S7
- S9
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S Charlottenburg Bhf
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U-Bahn
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U Bismarckstr.
- U12
- U2
- U7
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U Wilmersdorfer Str.
- U7
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U Deutsche Oper
- U12
- U2
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U Sophie-Charlotte-Platz
- U12
- U2
-
U Richard-Wagner-Platz
- U7
-
U Bismarckstr.
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Bus
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U Bismarckstr.
- N2
- N7
-
Bismarckstr./Kaiser-Friedrich-Str.
- 109
- N7
-
U Wilmersdorfer Str.
- S7
- S9
- 309
- M49
- X34
- X49
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U Deutsche Oper
- N2
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Berlin, Kaiser-Friedrich-Str./Kantstr.
- M49
- X34
- 309
- X49
- 109
- N7
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U Bismarckstr.
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Regionalbahn
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S Charlottenburg Bhf
- RE6
- RE8
- RE2
- FEX
- RE7
- RE1
- RB23
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S Charlottenburg Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
biometrische LichtbilderSeit dem 01.05.2025 werden in allen Behörden in Deutschland ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für hoheitliche Dokumente (Personalausweis, Reisepass und elektronischer Aufenthaltstitel) genutzt. Diese können entweder in den Behörden selbst oder bei registrierten Fotografinnen und Fotografen erstellt werden.
Bitte beachten Sie, dass die in unseren Standorten aufgestellten Lichtbildaufnahmesysteme nicht für Fotos von Kleinkindern oder Babys geeignet sind.
Bringen Sie bitte in diesen Fällen Lichtbilder (QR-Code) registrierter Fotografinnen und Fotografen bei der Terminvorsprache mit.
Die Gebühr für die Fotoaufnahme im Bürgeramt, beträgt 6,00 €.
Eine Übersicht der teilnehmenden Fotograf*innen erhalten Sie "hier":https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Sprechzeit für gehörlose Menschen im Bürgeramt
Jeden ersten Mittwoch im Monat, in der Zeit von 11.30 bis 14.30 Uhr, findet eine Sprechstunde, für gehörlose Menschen im Bürgeramt Wilmersdorfer Straße statt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Die Bargeldlose Zahlung ist jetzt auch mit Debitkarten möglich.
Folgende Dienstleistungen können schriftlich (postalisch/E-Mail) oder ggf. online beantragt werden:
1. Anwohner/Bewohnerparkausweis
2. Abmeldung einer Wohnung
3. Meldebescheinigung
4. Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften
5. Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte
6. Befreiung von der Ausweispflicht
7. Führungszeugnis
8. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU neu ausstellen lassen
Sie besitzen als unbefristeten Aufenthaltstitel eine Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU? Dann sollten Sie sich Ihren unbefristeten Aufenthaltstitel in den folgenden Fällen neu ausstellen lassen:
- a) Ihr unbefristeter Aufenthaltstitel wurde noch als Etikett in Ihren alten Pass eingeklebt und Sie haben einen neuen Pass bekommen.
- b) Ihr unbefristeter Aufenthaltstitel wurde als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt, enthält Angaben zu Ihrem alten Pass und Sie haben einen neuen Pass bekommen. Beachten Sie dazu bitte die Hinweise im Dokument „Wann sollte ein unbefristeter Aufenthaltstitel neu ausgestellt werden?“ (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“).
- c) Auf Ihrem eAT stehen keine Angaben zum Pass, aber die Gültigkeit der eAT-Karte ist abgelaufen.
- Zu a und b) Wenn Sie in der Zwischenzeit ins Ausland reisen möchten, nehmen Sie bitte Ihren alten Pass, Ihren unbefristeten Aufenthaltstitel und den neuen Pass mit. Dann können Sie wieder nach Deutschland einreisen.
- Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für die geplante Reise brauchen. Informationen dazu können Sie zum Beispiel bei der Auslandsvertretung des Landes bekommen, in das Sie reisen möchten.
- Zu c) Die Wiedereinreise nach Deutschland ist möglich, auch wenn die Gültigkeit der eAT-Karte abgelaufen ist.
- Lassen Sie sich Ihren unbefristeten Aufenthaltstitel neu ausstellen. Das können Sie ausschließlich mit Termin vor Ort machen.
- Das Passfoto kann entweder vor Ort kostenpflichtig erstellt werden oder vorab in einem der Fotostudios / Drogeriemärkten, die es auf einem gesicherten elektronischen Weg an die Behörden übermitteln können.
- Vor Ort erhalten Sie den PIN-Brief zur Aktivierung Ihrer Online-Ausweisfunktion (eID).
- Der unbefristete Aufenthaltstitel wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) von der Bundesdruckerei hergestellt.
- Holen Sie Ihren fertigen eAT und das Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion (eID) bei der Behörde ab, bei der die Neuausstellung veranlasst wurde.
- Wenn Sie im Bürgeramt den Direktversand für den eAT gewählt haben, dann erhalten Sie eine E-Mail von der Deutschen Post mit dem voraussichtlichen Zustelltag. Die Sendung wird nur Ihnen persönlich an Ihrem Hauptwohnsitz übergeben. Es erfolgt nur ein Zustellversuch. Sie müssen sich mit Ihrem gültigen Pass ausweisen. Das Sperrkennwort wird ebenfalls zugestellt.
- Setzen Sie mit Hilfe des PIN-Briefs Ihre persönliche PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID).
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen unbefristeten Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU)
- entweder: Sie haben einen neuen Pass bekommen und Ihr unbefristeter Aufenthaltstitel wurde noch als Etikett in Ihren alten Pass eingeklebt
- oder: Sie haben einen neuen Pass bekommen und Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) verweist noch auf den alten Pass
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oder: Die Karte Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ist abgelaufen
Die Karte eines eAT ist maximal 10 Jahre gültig. Ihr unbefristeter Aufenthaltstitel ist trotzdem weiterhin gültig. - Hauptwohnsitz in Berlin
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Persönliche Vorsprache mit Termin
Neuausstellungen von unbefristeten Aufenthaltstiteln werden bei den Bürgerämtern oder im Landesamt für Einwanderung grundsätzlich nur mit Termin vorgenommen. -
Neuausstellung in einem Bürgeramt
Sie können grundsätzlich in jedem Berliner Bürgeramt die Neuausstellung vornehmen lassen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie besitzen den unbefristeten Aufenthaltstitel.
- Ihr unbefristeter Aufenthaltstitel wurde durch die Ausländerbehörde / das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt oder zuletzt durch ein Berliner Bürgeramt neu ausgestellt.
- Wenn die Neuausstellung wegen eines neuen Passes notwendig ist: Sie besitzen den abgelaufenen Pass. Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 6 Monate (bei einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: nicht mehr als 12 Monate).
- Sie waren nicht länger als 6 Monate durchgehend im Ausland (bei einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: nicht länger als 12 Monate außerhalb der EU).
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Neuausstellung im Landesamt für Einwanderung
Liegt eine der oben genannten Voraussetzungen für die Neuausstellung durch das Bürgeramt nicht vor, ist das Landesamt für Einwanderung zuständig.
Erforderliche Unterlagen
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Neuausstellung eines unbefristeten Aufenthaltstitels
Sie können die Neuausstellung nur mit Termin und persönlich vor Ort vornehmen lassen. - Ihr aktueller Pass
- Wenn die Neuausstellung wegen eines neuen Passes notwendig ist: Ihr alter Pass
- Falls Ihr Pass gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt haben, bringen Sie bitte die Anzeige mit.
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Ihr unbefristeter Aufenthaltstitel
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) zusammen mit dem Zusatzblatt oder
- Ihr alter Pass mit dem eingeklebten Aufenthaltstitel
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1 aktuelles biometrisches Passfoto
Seit dem 01.05.2025 gilt: Biometrische Passfotos dürfen grundsätzlich nur noch direkt in den Behörden digital erstellt werden oder in Fotostudios / Drogeriemärkten, die es auf einem gesicherten elektronischen Weg an die Behörden übermitteln können.
Gebühren
- 67,00 Euro: Für Volljährige
- 33,50 Euro: Für Minderjährige
- 22,80 Euro: Für Türkische Staatsangehörige bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: Für Türkische Staatsangehörige ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
- keine Gebühren: Bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II ("Hartz IV") oder XII (Sozialhilfe / Grundsicherung) oder nach Asylbewerberleistungsgesetz, für Resettlement-Flüchtlinge (im Sinne des § 23 Absatz 4 Satz 1 AufenthG), für Asylberechtigte, für Ausländer, die im Bundesgebiet die Rechtsstellung ausländischer Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigter genießen
- 6,00 Euro: Für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort
- 15,00 Euro zusätzlich: Für den Direktversand des unbefristeten Aufenthaltstitels zu Ihnen nach Hause
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 3-4 Wochen, bis die Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Bürgeramt: Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn dafür die im Abschnitt "Voraussetzungen" genannten Bedingungen erfüllt sind.
- Landesamt für Einwanderung: Das LEA ist in allen anderen Fällen zuständig.