Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder - Erteilung am Standort Bürgeramt Rathaus Reinickendorf

Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Allgemeine Hinweise
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitte wir Sie einen Termin zu buchen.
Wir bitten die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.
Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.
Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.
Für folgende Dienstleistungen sind keine Termine notwendig
- Abgabe von Fundsachen
- Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
- Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
- Befreiung von der Ausweispflicht
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
- Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden. Barzahlung ist in Notfällen auch möglich.
Warteraum
Sie finden unseren Warteraum im Raum 2.
Im Warteraum befindet sich der Ausweisautomat
Hier können Sie ein biometrisches Passfoto, Ihre Unterschrift und ggf. Ihre Fingerdrücke elektronisch hinterlegen, um diese dann von den Mitarbeitenden bei der Bearbeitung Ihrer Pass- und Ausweisanträge oder für die Beantragung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels abrufen zu lassen. Sie erhalten kein gedrucktes Foto. Die Gebühr für die Nutzung des Automaten (5 Euro) entrichten Sie gemeinsam mit der Verwaltungsgebühr im Rahmen der Bedienung.
Internet-Zugang
Am Standort wird Ihnen ein Internet-Zugang (Kunden-WLAN) für Ihr eigenes Endgerät angeboten, dessen Nutzung für 30 Minuten täglich kostenlos ist. Dazu aktivieren Sie WLAN an Ihrem Endgerät und wählen das Netz "KD WLAN" aus. Nach Aufruf einer beliebigen Webseite und Zustimmung der Nutzungsbedingungen auf der Startseite des externen Dienstleisters können Sie lossurfen.
- Termine können über das Bürgertelefon 115 oder online gebucht werden.
- Folgende Dienstleistungen sind ohne persönliche Vorsprache auf dem Postweg zu erledigen:
Beantragung von Meldebescheinigungen
Beantragung von Melderegisterauskünften
Sperren von Melderegisterauskünften
Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften
Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften
Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Annahme von Wohngeldanträgen.
- Hinweis: In den Bürgeramtsfilialen werden keine Anträge für den Fachbereich Wohnen (Wohngeld, Wohnungsberechtigungsschein) mehr angenommen. Diese sind bitte per Post an das Wohnungsamt zu senden:
Neheimer Str. 63
13507 Berlin
Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder - Erteilung
Erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein ausländisches Kind,
- das im Bundesgebiet geboren wird und
- bei dem mindestens ein Elternteil einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt
Voraussetzungen
-
Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Die Vorsprache sollte möglichst mit Termin erfolgen.
-
Von Amts wegen - Erteilung bei einem Bürgeramt
Die Aufenthaltserlaubnis für das Kind kann von jedem Berliner Bürgeramt erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Beide Elternteile (bei gemeinsamen Sorgerecht) oder der allein sorgeberechtigte Elternteil sind bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels.
- Die Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte-EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Aufenthaltsberechtigung oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis) der Eltern oder des allein sorgeberechtigten Elternteils müssen von der Ausländerbehörde Berlin / dem Landesamt für Einwanderung erteilt worden sein.
- Das Kind besitzt einen eigenen Pass.
-
Auf Antrag - Erteilung beim Landesamt für Einwanderung
Die Aufenthaltserlaubnis für das Kind muss beim Landesamt für Einwanderung beantragt werden, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
- Nur ein Elternteil (bei gemeinsamen Sorgerecht) ist bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (siehe oben).
- Das Kind besitzt keinen eigenen Pass, sondern ist im Pass eines Elternteils eingetragen.
-
Geburt im Bundesgebiet
Das Kind muss im Bundesgebiet geboren worden sein und gemeinsam mit den Eltern oder dem allein sorgeberechtigten Elternteil in Berlin gemeldet sein.
Erforderliche Unterlagen
-
Pass des Kindes
Das Kind muss entweder über einen eigenen gültigen Pass verfügen oder im Pass eines Elternteils eingetragen sein.
-
1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
- Geburtsurkunde
- Pässe der Eltern
Gebühren
- 50,00 Euro
- 22,80 Euro: für ein Kind mit türkischer Staatsangehörigkeit.
- Keine: bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Beide Elternteile (bei gemeinsamen Sorgerecht) oder der allein sorgeberechtigte Elternteil sind bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels.
- Die Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte-EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Aufenthaltsberechtigung oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis) der Eltern / des allein sorgeberechtigten Elternteils müssen von der Ausländerbehörde Berlin / dem Landesamt für Einwanderung erteilt worden sein.
- Das Kind besitzt einen eigenen Pass.
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