Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder beantragen am Standort Bürgeramt Wedding

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Der barrierefreie Zugang zum Bürgeramt und dem WC ist nur innerhalb der Öffnungszeiten des Finanzamtes möglich.

Das Finanzamt hat nur zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Dienstag und Mittwoch 08.00 - 14.00 Uhr
  • Donnerstag 12.00 - 18.00 Uhr

Der Behindertenparkplatz befindet sich auf der Rückseite des Finanzamtes Wedding, Osloer Str. 37 und ist nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Pförtner erreichbar (geschlossene Parkplatzschranke).

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10.30-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden, da es sonst zu Zeitverzögerungen im gesamten Terminablauf führt.

Um Ihr Anliegen zu bearbeiten, bitten wir Sie, einen Termin zu buchen und dabei möglichst alle Ihre Anliegen anzugeben.

Terminbuchungen sind über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.

Wir bitten unsere Kunden mit Termin, rechtzeitig zu erscheinen. Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können im Warteraum Platz nehmen.

Sollten Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • 125, 128, 150, 255 bis Osloer Straße
Tram
  • M1, 50 bis U Osloer Straße
U-Bahn
  • U Osloer Straße U8, U9

Sonstige Hinweise zum Standort

An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto gegen eine Gebühr vor Ort erstellen zu lassen. Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.

Am Standort kann nur bargeldlos, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten und auch mit Smart-Phone und -Watch bezahlt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder beantragen

Erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein ausländisches Kind,
  • das im Bundesgebiet geboren wird und
  • bei dem mindestens ein Elternteil einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Geburt im Bundesgebiet
    Das Kind muss im Bundesgebiet geboren worden sein und gemeinsam mit den Eltern oder dem allein sorgeberechtigten Elternteil in Berlin gemeldet sein.
  • Von Amts wegen - Erteilung bei einem Bürgeramt
    Die Aufenthaltserlaubnis für das Kind kann von jedem Berliner Bürgeramt erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    • Beide Elternteile (bei gemeinsamen Sorgerecht) oder der allein sorgeberechtigte Elternteil sind bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte-EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU).
    • Die Aufenthaltstitel der Eltern oder des allein sorgeberechtigten Elternteils wurden in Berlin erteilt und sind noch länger als 6 Monate gültig.
  • Auf Antrag - Erteilung beim Landesamt für Einwanderung (LEA)
    Eine der oben genannten Voraussetzungen für die Ausstellung beim Bürgeramt liegt nicht vor? Dann muss die Aufenthaltserlaubnis für das Kind beim Landesamt für Einwanderung (LEA) beantragt werden. Wenden Sie sich für einen Termin bitte über das Kontaktformular an das zuständige Referat im LEA.
  • Persönliche Vorsprache eines sorgeberechtigten Elternteils zusamen mit dem Kind mit Termin

Erforderliche Unterlagen

  • Pass des Kindes
    Das Kind muss entweder über einen eigenen gültigen Pass verfügen oder im gültigen Pass eines Elternteils eingetragen sein.
  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto (Neue Regelung ab 01.05.2025)
    • Ab dem 01.05.2025 dürfen biometrische Passfotos grundsätzlich nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
    • Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin auf der Website des Landesamtes für Einwanderung (siehe unter „Weiterführende Informationen“) über den jeweils aktuellen Stand.
    • Bitte beachten Sie vor Ihrem Termin im Bürgeramt die Hinweise zum Passfoto in der Standortbeschreibung.
  • Geburtsurkunde
  • Pässe und Aufenthaltstitel der Eltern

Gebühren

  • 50,00 Euro
  • 22,80 Euro: für ein Kind mit türkischer Staatsangehörigkeit.
  • Keine: bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz
Für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort: 6,00 Euro

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Beide Elternteile (bei gemeinsamen Sorgerecht) oder der allein sorgeberechtigte Elternteil sind bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte-EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU).
  • Die Aufenthaltstitel der Eltern oder des allein sorgeberechtigten Elternteils wurden in Berlin erteilt und sind noch länger als 6 Monate gültig.
In allen anderen Fällen: Landesamt für Einwanderung (LEA).