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Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder - Erteilung am Standort Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen)

Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen)
- Egon-Erwin-Kisch-Straße 106, 13059 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90287151
- E-Mail: post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
07:30-15:30 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
07:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.2km
S Hohenschönhausen Bhf
- S75
-
0.9km
S Wartenberg
- S75
-
1.4km
S Gehrenseestr.
- S75
-
0.2km
S Hohenschönhausen Bhf
- Bus
-
-
0.1km
Grevesmühlener Str.
- 256
- N56
-
0.1km
S Hohenschönhausen Bhf
- 154
- 197
- 256
- N56
- X54
- 893
- RB24
-
0.4km
Neubrandenburger Str.
- 256
- N56
-
0.4km
Prendener Str.
- 154
- 197
- 256
- 893
- 294
- N56
- N97
-
0.1km
Grevesmühlener Str.
- Tram
-
-
0.1km
S Hohenschönhausen Bhf
- M17
- M4
-
0.4km
Prendener Str.
- M17
- M4
-
0.8km
Berlin, Prerower Platz
- M17
- M4
- M5
-
0.8km
Berlin, Welsestr.
- M17
- M4
-
0.1km
S Hohenschönhausen Bhf
- Regionalbahn
-
-
0.2km
S Hohenschönhausen Bhf
- RB32
- RB60
- RB12
-
0.2km
S Hohenschönhausen Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
- Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.
- Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.
- Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)
- Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder - Erteilung
Erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein ausländisches Kind,
- das im Bundesgebiet geboren wird und
- bei dem mindestens ein Elternteil einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt
Voraussetzungen
-
Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Die Vorsprache sollte möglichst mit Termin erfolgen. -
Von Amts wegen - Erteilung bei einem Bürgeramt
Die Aufenthaltserlaubnis für das Kind kann von jedem Berliner Bürgeramt erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Beide Elternteile (bei gemeinsamen Sorgerecht) oder der allein sorgeberechtigte Elternteil sind bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels.
- Die Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte-EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Aufenthaltsberechtigung oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis) der Eltern oder des allein sorgeberechtigten Elternteils müssen von der Ausländerbehörde Berlin / dem Landesamt für Einwanderung erteilt worden sein.
- Das Kind besitzt einen eigenen Pass.
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Auf Antrag - Erteilung beim Landesamt für Einwanderung
Die Aufenthaltserlaubnis für das Kind muss beim Landesamt für Einwanderung beantragt werden, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
- Nur ein Elternteil (bei gemeinsamen Sorgerecht) ist bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (siehe oben).
- Das Kind besitzt keinen eigenen Pass, sondern ist im Pass eines Elternteils eingetragen.
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Geburt im Bundesgebiet
Das Kind muss im Bundesgebiet geboren worden sein und gemeinsam mit den Eltern oder dem allein sorgeberechtigten Elternteil in Berlin gemeldet sein.
Erforderliche Unterlagen
-
Pass des Kindes
Das Kind muss entweder über einen eigenen gültigen Pass verfügen oder im Pass eines Elternteils eingetragen sein. -
1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund - Geburtsurkunde
- Pässe der Eltern
Gebühren
- 50,00 Euro
- 22,80 Euro: für ein Kind mit türkischer Staatsangehörigkeit.
- Keine: bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
etwa 4 bis 5 Wochen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Beide Elternteile (bei gemeinsamen Sorgerecht) oder der allein sorgeberechtigte Elternteil sind bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels.
- Die Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte-EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Aufenthaltsberechtigung oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis) der Eltern / des allein sorgeberechtigten Elternteils müssen von der Ausländerbehörde Berlin / dem Landesamt für Einwanderung erteilt worden sein.
- Das Kind besitzt einen eigenen Pass.