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Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder beantragen am Standort Bürgeramt Heerstraße
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Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Bürgeramt Heerstraße
- Heerstr. 12 , 14052 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9029-17780
- E-Mail: buergeramt@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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09:00 – 13:30 Uhr und 14:30 Uhr – 18:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Dienstag
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09:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Mittwoch
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08:00 – 15:30 Uhr (nur mit Termin*)
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Donnerstag
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08:00 – 14:30 Uhr (nur mit Termin*)
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Freitag
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08:00 – 13:00 Uhr (nur mit Termin*)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.
Hinweis für Terminkunden
Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig. Notfalltermine stehen nur für Notfälle in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung.
- Für dringende und akute Angelegenheiten können Sie sich von 09.00 bis 13.00 Uhr unter (030) 9029-15036 an die Notfallhotline für Charlottenburg-Wilmersdorf, wenden. Wenn Sie dort anrufen, bleiben Sie bitte am Telefon, bis sich jemand meldet. Aus technischen Gründen hören Sie jedoch ein Freizeichen, auch wenn auf allen bedienten Leitungen gesprochen wird.
- Die Bearbeitung schriftlich gestellter Anträge für Anwohnervignetten, richtet sich nach dem Nachnamen. Die Buchstaben A - K werden im Bürgeramt Hohenzollerndamm und die Buchstaben L - Z werden im Bürgeramt Heerstraße bearbeitet.
- Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per E-Mail nicht möglich ist.
In absoluten Ausnahmefällen, können Sie auch zur Information im Bürgeramt Hohenzollerndamm oder Heerstraße gehen, um dort einen zeitnahen Termin zu buchen.
Termine buchen
- Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.
- Für dringende und akute Angelegenheiten können Sie sich von 09.00 bis 13.00 Uhr unter (030) 9029-15036 an die Notfallhotline für Charlottenburg-Wilmersdorf, wenden. Wenn Sie dort anrufen, bleiben Sie bitte am Telefon, bis sich jemand meldet. Aus technischen Gründen hören Sie jedoch ein Freizeichen, auch wenn auf allen bedienten Leitungen gesprochen wird.
- Die Bearbeitung schriftlich gestellter Anträge für Anwohnervignetten, richtet sich nach dem Nachnamen. Die Buchstaben A - K werden im Bürgeramt Hohenzollerndamm und die Buchstaben L - Z werden im Bürgeramt Heerstraße bearbeitet.
- Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per E-Mail nicht möglich ist.
Termine buchen
- Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Heerstr.
- S3
- S9
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S Messe Nord/ICC
- S46
- S41
- S42
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S Messe Süd
- S3
- S9
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S Heerstr.
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U-Bahn
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Bus
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Württembergallee
- 218
- 349
- M49
-
U Theodor-Heuss-Platz West
- N2
- 143
- N43
-
Reichsstr./Kastanienallee
- N2
- 143
- 349
-
Württembergallee
Sonstige Hinweise zum Standort
- An diesem Standort ist ein Fotoautomat vorhanden.
Folgende Dienstleistungen können schriftlich (postalisch/E-Mail) oder ggf. online beantragt werden:
1. Anwohner/Bewohnerparkausweis
2. Abmeldung einer Wohnung
3. Meldebescheinigung
4. Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften
5. Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte
6. Befreiung von der Ausweispflicht
7. Führungszeugnis
8. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder beantragen
Erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein ausländisches Kind,
- das im Bundesgebiet geboren wird und
- bei dem mindestens ein Elternteil einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Geburt im Bundesgebiet
Das Kind muss im Bundesgebiet geboren worden sein und gemeinsam mit den Eltern oder dem allein sorgeberechtigten Elternteil in Berlin gemeldet sein. -
Von Amts wegen - Erteilung bei einem Bürgeramt
Die Aufenthaltserlaubnis für das Kind kann von jedem Berliner Bürgeramt erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Beide Elternteile (bei gemeinsamen Sorgerecht) oder der allein sorgeberechtigte Elternteil sind bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte-EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU).
- Die Aufenthaltstitel der Eltern oder des allein sorgeberechtigten Elternteils wurden in Berlin erteilt und sind noch länger als 6 Monate gültig.
- Das Kind besitzt einen eigenen Pass.
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Auf Antrag - Erteilung beim Landesamt für Einwanderung (LEA)
Eine der oben geannten Voraussetzungen für die Ausstellung beim Bürgeramt liegt nicht vor? Dann muss die Aufenthaltserlaubnis für das Kind beim Landesamt für Einwanderung (LEA) beantragt werden. Wenden Sie sich für einen Termin bitte über das Kontaktformular an das zuständige Referat im LEA. - Persönliche Vorsprache eines sorgeberechtigten Elternteils mit Termin
Erforderliche Unterlagen
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Pass des Kindes
Das Kind muss entweder über einen eigenen gültigen Pass verfügen oder im Pass eines Elternteils eingetragen sein. -
1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund - Geburtsurkunde
- Pässe und Aufenthaltstitel der Eltern
Gebühren
- 50,00 Euro
- 22,80 Euro: für ein Kind mit türkischer Staatsangehörigkeit.
- Keine: bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
etwa 4 bis 5 Wochen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Beide Elternteile (bei gemeinsamen Sorgerecht) oder der allein sorgeberechtigte Elternteil sind bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte-EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU).
- Die Aufenthaltstitel der Eltern oder des allein sorgeberechtigten Elternteils wurden in Berlin erteilt und sind noch länger als 6 Monate gültig.
- Das Kind besitzt einen eigenen Pass.
Download
Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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