Namensänderung in den Fahrzeugpapieren в месте Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

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Время работы

  • Понедельник

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Вторник

      10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
      (Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
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      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
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Транспорт

Sonstige Hinweise zum Standort

Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung

Варианты оплаты

  • Barzahlung
  • Girocard

Dienstleistungsbeschreibung

Namensänderung in den Fahrzeugpapieren

Wenn sich Ihr Name, beispielsweise durch eine Heirat, geändert hat, müssen Sie diese Veränderung der KFZ-Zulassungsbehörde unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) mitteilen. Die Mitteilung der Namensänderung ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.

Namensänderungen in den Fahrzeugpapieren können nicht mehr in den Bürgerämtern vorgenommen werden, sondern ausschließlich bei einer der Zulassungsbehörden des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.

Die Finanzbehörde (Hauptzollamt) wird über die Namensänderung automatisch informiert.

Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.

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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Требования

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
  • Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers
    • es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten

Гонорары

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 12,00 Euro.

Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.

Hinweise zur Zuständigkeit

Im Rahmen vorhandener Kapazitäten werden täglich weitere zeitnahe Termine freigegeben. Ein regelmäßiges Überprüfen der Terminplattform wird daher empfohlen.