Namensänderung in den Fahrzeugpapieren am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

Öffnungszeiten
07:30-13:00 Uhr (für Kurzzeitkennzeichen)
10:00-16:00 Uhr (für Kurzzeitkennzeichen)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
07:30-13:00 Uhr (für Kurzzeitkennzeichen)
07:30-13:00 Uhr (für Kurzzeitkennzeichen)
07:30-11:30 Uhr (für Kurzzeitkennzeichen)
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
Wenn sich Ihr Name, beispielsweise durch eine Heirat, geändert hat, müssen Sie diese Veränderung der KFZ-Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZBI und ZBII mitteilen. Die Mitteilung der Namensänderung ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.
Namensänderungen in den Fahrzeugpapieren können nicht mehr in den Bürgerämtern vorgenommen werden, sondern ausschließlich bei einer der Zulassungsbehörden des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.
Die Finanzbehörde (Hauptzollamt) wird über die Namensänderung automatisch informiert.
Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
-
ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers
- es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
Formulare
Gebühren
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann ausschließlich bei der Zulassungsbehörde, an den Standorten Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, in Anspruch genommen werden.
Kontakt
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
Nahverkehr
Tram Plauener Str./ Rhinstr.: M17, 27
Tram Schalkauer Str.: M6, 16