Namensänderung in den Fahrzeugpapieren am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
      (Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
  • Mittwoch

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Donnerstag

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Freitag

      07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Namensänderung in den Fahrzeugpapieren

Wenn sich Ihr Name, beispielsweise durch eine Heirat, geändert hat, müssen Sie diese Veränderung der KFZ-Zulassungsbehörde unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) mitteilen. Die Mitteilung der Namensänderung ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.

Namensänderungen in den Fahrzeugpapieren können nicht mehr in den Bürgerämtern vorgenommen werden, sondern ausschließlich bei einer der Zulassungsbehörden des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.

Die Finanzbehörde (Hauptzollamt) wird über die Namensänderung automatisch informiert.

Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.

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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
  • Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers
    • es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 12,00 Euro.

Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.

Hinweise zur Zuständigkeit

Im Rahmen vorhandener Kapazitäten werden täglich weitere zeitnahe Termine freigegeben. Ein regelmäßiges Überprüfen der Terminplattform wird daher empfohlen.