Namensänderung in den Fahrzeugpapieren at the location Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

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Opening hours

  • Monday

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Tuesday

      10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
      (Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
  • Wednesday

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Thursday

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Friday

      07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Public transportation

Additional information

Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung

Payment options

  • Barzahlung
  • Girocard

Service description

Namensänderung in den Fahrzeugpapieren

Wenn sich Ihr Name, beispielsweise durch eine Heirat, geändert hat, müssen Sie diese Veränderung der KFZ-Zulassungsbehörde unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) mitteilen. Die Mitteilung der Namensänderung ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.

Namensänderungen in den Fahrzeugpapieren können nicht mehr in den Bürgerämtern vorgenommen werden, sondern ausschließlich bei einer der Zulassungsbehörden des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.

Die Finanzbehörde (Hauptzollamt) wird über die Namensänderung automatisch informiert.

Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.

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Prerequisites

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Documents required

  • Antrag auf Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
  • Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers
    • es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten

Fees

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 12,00 Euro.

Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.

Notes on responsibility

Im Rahmen vorhandener Kapazitäten werden täglich weitere zeitnahe Termine freigegeben. Ein regelmäßiges Überprüfen der Terminplattform wird daher empfohlen.