Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
Wenn sich Ihr Name, beispielsweise durch eine Heirat, geändert hat, müssen Sie diese Veränderung der KFZ-Zulassungsbehörde unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) mitteilen. Die Mitteilung der Namensänderung ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.
Namensänderungen in den Fahrzeugpapieren können nicht mehr in den Bürgerämtern vorgenommen werden, sondern ausschließlich bei einer der Zulassungsbehörden des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.
Die Finanzbehörde (Hauptzollamt) wird über die Namensänderung automatisch informiert.
Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.
Namensänderungen in den Fahrzeugpapieren können nicht mehr in den Bürgerämtern vorgenommen werden, sondern ausschließlich bei einer der Zulassungsbehörden des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.
Die Finanzbehörde (Hauptzollamt) wird über die Namensänderung automatisch informiert.
Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.
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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
- Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
-
ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers
- es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 12,00 Euro.
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann ausschließlich bei der Zulassungsbehörde, an den Standorten Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, in Anspruch genommen werden.