Hundehaltung - Hund steuerlich abmelden am Standort Finanzamt Wedding

Kontakt
- Finanzamt Wedding
- Finanzamt Wedding
- Osloer Str. 37, 13359 Berlin
- Tel.: (030) 9024 23-0
- Fax: -
- E-Mail: poststelle@fa23.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
geschlossen
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Dienstag
-
08:00-14:00 Uhr
-
Mittwoch
-
08:00-14:00 Uhr
-
Donnerstag
-
12:00-18:00 Uhr
-
Freitag
-
geschlossen
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.
Nahverkehr
- Bus
-
- U Osloer Str.: 125, 128, 150, 255
- Tram
-
- U Osloer Str.: M13
- U-Bahn
-
- Osloer Straße: U8, U9
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts sowie mittels Hingabe/Übersendung von Schecks möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort mit Girocard (ehemals ec-Karte), Debit- oder Kreditkarte der Anbieter Visa und Mastercard (jeweils mit PIN) bezahlt werden.Telefonische Servicezeiten
Sie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Hundehaltung - Hund steuerlich abmelden
Sie sind verpflichtet, Ihren Hund abzumelden
Wenn Sie den Hund abgemeldet haben, bekommen Sie von uns einen neuen Steuerbescheid. Sie müssen dann keine Steuern mehr für den Hund zahlen. Falls Sie schon zu viel Steuern gezahlt haben, bekommen Sie Geld zurück.
Bitte beachten Sie
- wenn Sie den Hund nicht mehr halten (zum Beispiel, weil er gestorben ist) oder
- wenn Sie mit dem Hund aus Berlin wegziehen.
Wenn Sie den Hund abgemeldet haben, bekommen Sie von uns einen neuen Steuerbescheid. Sie müssen dann keine Steuern mehr für den Hund zahlen. Falls Sie schon zu viel Steuern gezahlt haben, bekommen Sie Geld zurück.
Bitte beachten Sie
- Neben der Abmeldung beim Finanzamt muss der Hund auch beim zentralen Register („Hunderegister“) abgemeldet werden (mehr unter „Weiterführende Informationen“).
Voraussetzungen
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Hundehaltung in Berlin beendet
Sie haben den Hund bisher in Berlin gehalten und machen das jetzt nicht mehr. Beispiele:
• Der Hund ist gestorben.
• Sie ziehen aus Berlin weg.
• Sie haben den Hund an jemand anderen gegeben.
• Sie haben den Hund ins Tierheim gegeben.
• Der Hund ist entlaufen und Sie gehen davon aus, dass er nicht mehr zurückkommt.
Erforderliche Unterlagen
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Abmeldung eines Hundes
(unter "Formulare")
- Die ausgefüllte und unterschriebene steuerliche Abmeldung ist vor Ort möglich, kann aber auch per Post, per E-Mail oder Fax an das Finanzamt gesandt werden.
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Belege
Bitte fügen Sie zum Nachweis die entsprechenden Belege bei (z. B. Kaufvertrag, Bestätigung des Tierarztes, Kündigung der Hundehalterhaftpflichtversicherung, Abmeldung bei einem Tierregister (z. B. Tasso, Findefix) oder Auszug aus dem Kundenkonto des Berliner Hunderegisters nach erfolgter Abmeldung). -
Falls vorhanden: Hundesteuermarke
Die Hundesteuermarke müssen Sie beim Finanzamt abgeben oder per Post an das Finanzamt senden, wenn Sie sie noch haben. -
Bei Vertretung: Vollmacht
Sie müssen Ihren Hund nicht persönlich abmelden. Wenn jemand anderes das für Sie machen soll, geben Sie dieser Person bitte eine schriftliche Vollmacht.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- für die Bearbeitung: wenige Minuten
- bis Sie einen neuen Steuerbescheid bekommen: etwa 4 Wochen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- im Normalfall: Finanzamt Ihres Wohnortes
- falls der Hund bisher nicht von Ihnen persönlich gehalten wurde, sondern zum Beispiel von einem Verein oder Unternehmen: Finanzamt, in dessen Bereich der Hund gehalten wird (sogenanntes „Betriebsstätten-Finanzamt“)
- Die ausgefüllte und unterschriebene steuerliche Abmeldung kann auch per Post, per E-Mail oder Fax an das Finanzamt gesandt werden.
Nur für den Ortsteil Wedding