Hundehaltung - Hund steuerlich abmelden am Standort Finanzamt Pankow/Weißensee

 große Karte

Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      geschlossen
  • Dienstag

      08:00-14:00 Uhr
  • Mittwoch

      08:00-14:00 Uhr
  • Donnerstag

      12:00-18:00 Uhr
  • Freitag

      geschlossen

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Storkower Straße/Einkaufszentrum: 156
S-Bahn
  • Landsberger Allee: S41, S42, S8, S85, S9
Tram
  • S Landsberger Allee: M5, M6, M8

Sonstige Hinweise zum Standort

Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts sowie mittels Hingabe/Übersendung von Schecks möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort mit Girocard (ehemals ec-Karte), Debit- oder Kreditkarte der Anbieter Visa und Mastercard (jeweils mit PIN) bezahlt werden.

Telefonische Servicezeiten
Sie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

Hundehaltung - Hund steuerlich abmelden

Sie sind verpflichtet, Ihren Hund abzumelden
  • wenn Sie den Hund nicht mehr halten (zum Beispiel, weil er gestorben ist) oder
  • wenn Sie mit dem Hund aus Berlin wegziehen.
Falls Sie innerhalb von Berlin umgezogen sind, teilen Sie bitte einfach dem Finanzamt Ihre neue Anschrift mit, zum Beispiel per E-Mail.
Wenn Sie den Hund abgemeldet haben, bekommen Sie von uns einen neuen Steuerbescheid. Sie müssen dann keine Steuern mehr für den Hund zahlen. Falls Sie schon zu viel Steuern gezahlt haben, bekommen Sie Geld zurück.

Bitte beachten Sie
  • Neben der Abmeldung beim Finanzamt muss der Hund auch beim zentralen Register („Hunderegister“) abgemeldet werden (mehr unter „Weiterführende Informationen“).
Änderungen bei der Hundesteuer ab dem 01.01.2024
Das Hundesteuergesetz wird durch das Gesetz zur Änderung hundesteuerlicher und ordnungsrechtlicher Vorschriften (GVBl. S. 382) ab dem 01.01.2024 geändert.

Bislang muss jeder Hund sowohl steuerlich beim Finanzamt als auch ordnungsrechtlich beim zentralen Register für Hunde abgemeldet werden.

Ab dem 01.01.2024 gilt die Abmeldung eines Hundes beim zentralen Register gleichzeitig als steuerliche Abmeldung beim Finanzamt. Damit entfällt für Sie die zusätzliche Abmeldung Ihres Hundes bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt.

Die Möglichkeit, Ihren Hund bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt direkt steuerlich abzumelden, bleibt daneben bestehen.

Voraussetzungen

  • Hundehaltung in Berlin beendet
    Sie haben den Hund bisher in Berlin gehalten und machen das jetzt nicht mehr. Beispiele:
    • Der Hund ist gestorben.
    • Sie ziehen aus Berlin weg.
    • Sie haben den Hund an jemand anderen gegeben.
    • Sie haben den Hund ins Tierheim gegeben.
    • Der Hund ist entlaufen und Sie gehen davon aus, dass er nicht mehr zurückkommt.

Erforderliche Unterlagen

  • Abmeldung eines Hundes
    (unter "Formulare")
    • Die ausgefüllte und unterschriebene steuerliche Abmeldung ist vor Ort möglich, kann aber auch per Post, per E-Mail oder Fax an das Finanzamt gesandt werden.
  • Belege
    Bitte fügen Sie zum Nachweis die entsprechenden Belege bei (z. B. Kaufvertrag, Bestätigung des Tierarztes, Kündigung der Hundehalterhaftpflichtversicherung, Abmeldung bei einem Tierregister (z. B. Tasso, Findefix) oder Auszug aus dem Kundenkonto des Berliner Hunderegisters nach erfolgter Abmeldung).
  • Falls vorhanden: Hundesteuermarke
    Die Hundesteuermarke müssen Sie beim Finanzamt abgeben oder per Post an das Finanzamt senden, wenn Sie sie noch haben.
  • Bei Vertretung: Vollmacht
    Sie müssen Ihren Hund nicht persönlich abmelden. Wenn jemand anderes das für Sie machen soll, geben Sie dieser Person bitte eine schriftliche Vollmacht.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • für die Bearbeitung: wenige Minuten
  • bis Sie einen neuen Steuerbescheid bekommen: etwa 4 Wochen
Falls Sie zu viel Steuern gezahlt haben, bekommen Sie diese zurückbezahlt, wenn Sie den neuen Bescheid bekommen.

Hinweise zur Zuständigkeit

  • im Normalfall: Finanzamt Ihres Wohnortes
  • falls der Hund bisher nicht von Ihnen persönlich gehalten wurde, sondern zum Beispiel von einem Verein oder Unternehmen: Finanzamt, in dessen Bereich der Hund gehalten wird (sogenanntes „Betriebsstätten-Finanzamt“)
  • Die ausgefüllte und unterschriebene steuerliche Abmeldung kann auch per Post, per E-Mail oder Fax an das Finanzamt gesandt werden.

Nur für die Ortsteile Pankow und Weißensee

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi im Service-Portal Ihre Fragen.