Berufsanerkennung für Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Spätaussiedler haben einen Rechtsanspruch auf Anerkennung und Gleichstellung ihrer im Herkunftsland erworbenen Berufsabschlüsse oder Befähigungsnachweise, die dem Bereich der dualen Aus- und Fortbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung entsprechen. Hierbei handelt es sich z. B. um Gesellen- und Facharbeiter- aber auch kaufmännische Abschlüsse sowie die Abschlüsse in den ärztlichen Helferberufen, wie z. B. Medizinische- oder Zahnmedizinische Fachangestellte. Hierunter fallen auch die aufbauenden Fortbildungsprüfungen, wie Handwerks- oder Industriemeister bzw. Fachwirte usw. Die Gleichstellung wird im Einzelfall geprüft und ausgesprochen.
Die im Einzelnen zuständige Behörde für andere Abschlüsse kann unter den nachfolgend genannten Telefonnummern erfragt werden:
Referat II A (Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik)
Oranienstr. 106
10969 Berlin
Ansprechpartnerin: Kirsten Dieckmann
Tel.: (030) 9028 - 1440 (- 1439, - 1438)
Es empfiehlt sich, eine Person mit ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache mitzubringen, falls diese noch nicht genügend beherrscht wird.
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
- Originaldiplom, Arbeitsbuch mit jeweils deutscher Übersetzung
- Spätaussiedlerbescheinigung bzw. A- oder B-Ausweis (Registrierschein reicht nicht aus!)
- Personalausweis bzw. Reisepass mit Anmeldebestätigung
- Kopien vom Diplom, des Arbeitsbuches und der Übersetzung
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden