Berufsanerkennung für Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) am Standort Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik
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Kontakt
- Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
- Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik
- Oranienstraße 106 , 10969 Berlin
- Tel.: (030) 9028-0
- Fax: (030) 9028-3186
- E-Mail: Berufsanerkennung@senias.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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-
09:00-12:00 Uhr
-
Dienstag
-
09:00-12:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten gelten nur für die Berufsanerkennung für Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) und die Anerkennung von Abschlüssen aus der DDR (Einigungsvertrag) im Bereich der dualen Berufsaus- und -fortbildung. Sprechzeiten auch nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
-
U Spittelmarkt
- U2
-
U Kochstr./Checkpoint Charlie
- U6
-
U Moritzplatz
- U8
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U Stadtmitte
- U6
- U2
-
U Hausvogteiplatz
- U2
-
U Spittelmarkt
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Bus
-
Berlin, Lindenstr./Oranienstr.
- M29
- 248
- N42
-
Waldeckpark
- M29
-
Alexandrinenstr.
- M29
-
Jüdisches Museum
- 248
- N42
-
U Spittelmarkt
- 248
- N42
- 200
- N2
-
Berlin, Lindenstr./Oranienstr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Berufsanerkennung für Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Spätaussiedler haben einen Rechtsanspruch auf Anerkennung und Gleichstellung ihrer im Herkunftsland erworbenen Berufsabschlüsse oder Befähigungsnachweise, die dem Bereich der dualen Aus- und Fortbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung entsprechen. Hierbei handelt es sich z. B. um Gesellen- und Facharbeiter- aber auch kaufmännische Abschlüsse sowie die Abschlüsse in den ärztlichen Helferberufen, wie z. B. Medizinische- oder Zahnmedizinische Fachangestellte. Hierunter fallen auch die aufbauenden Fortbildungsprüfungen, wie Handwerks- oder Industriemeister bzw. Fachwirte usw. Die Gleichstellung wird im Einzelfall geprüft und ausgesprochen.
Es empfiehlt sich, eine Person mit ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache mitzubringen, falls diese noch nicht genügend beherrscht wird.
Es empfiehlt sich, eine Person mit ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache mitzubringen, falls diese noch nicht genügend beherrscht wird.
Voraussetzungen
-
Wohnsitz in Berlin
Die Antragstellung ist nur für Bürgerinnen und Bürger des Landes Berlin möglich (Wohnortprinzip). -
Dokumente in deutscher Übersetzung
Alle relevanten Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen mit deutscher Übersetzung eingereicht werden.
Erforderliche Unterlagen
- Diplom (Original, Kopie und in deutscher Übersetzung)
- Arbeitsbuch (Original, Kopie und in deutscher Übersetzung)
-
Spätaussiedlerbescheinigung bzw. A- oder B-Ausweis
Ein Registrierschein reicht nicht aus! - Personalausweis bzw. Reisepass mit Anmeldebestätigung
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
6 Wochen