Ehefähigkeitszeugnis beantragen am Standort Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Heiratsbuch

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Kontakt

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Lange Schlangen und volle Wartezimmer wollen wir Ihnen nicht zumuten.

Deshalb haben wir viele Prozesse umgestaltet und geben ihnen die Möglichkeit telefonisch, schriftlich oder auch digital Ihre Anliegen an uns heranzutragen.

Sollten persönliche Vorsprachen aufgrund von gesetzlichen Regelungen zwingend erforderlich sein, so vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine während unserer Öffnungszeiten.

Am einfachsten wenden Sie sich gleich an den entsprechenden Bereich.

Geburtenbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12354
Heiratsbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12249
Familienbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13640
Urkundenstelle@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13388
Sterbebuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13642

Telefonsprechzeiten:

Montag 08:30-12:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 15:00-18:00 Uhr

Ein Hausbriefkasten steht am Standort Alt-Lietzow 28 zum Einwurf in der Zeit Montag – Mittwoch und Freitag 07:00 – 13:00 Uhr und Donnerstag 12:00 – 18:00 Uhr bereit.

Urkundenbestellungen können über das online-Portal www.berlin.de/standesamt getätigt werden. Alternativ füllen Sie bitte das im Eingangsbereich am Standort Alt-Lietzow 28 bereitgelegte Formular aus und werfen es in den Hausbriefkasten.

E-Mail-Anfragen senden Sie gern auch zentral an
standesamt@charlottenburg-wilmersdorf.de

Wir danken für Ihr Verständnis!
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

Verkehrsanbindungen

Bus
  • U Richard-Wagner-Platz: M45
U-Bahn
  • U Richard-Wagner-Platz: U7

Sonstige Hinweise zum Standort

Der Bereich Heiratsbuch befindet sich im 1. OG.
Aus Gründen des Denkmalschutzes existiert kein Fahrstuhl.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Sie beabsichtigten eine Eheschließung im Ausland, und einer von Ihnen beiden besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, dann stellt Ihnen das Wohnsitzstandesamt auf Antrag ein Ehefähigkeitszeugnis aus.

In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Ob Sie in dem Land in welchem Sie heiraten wollen ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, erfahren Sie beim Konsulat des jeweiligen Landes. Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine rechtlichen Hindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen. Hierfür benötigen Sie Unterlagen von sich und ebenfalls Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin. Die Prüfung der Ehevoraussetzungen erfolgt für beide Personen.

Es gibt Länder, in denen Sie kein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, sondern eine Ledigkeitsbescheinigung / Familienstandsbescheinigung. In Deutschland wird ihr Familienstand, Meldeadresse und die Staatsangehörigkeit durch eine erweiterte Bescheinigung mit Angabe des Familienstandes aus dem Melderegister / Aufenthaltsbescheinigung nachgewiesen. Diese erhalten Sie im Bürgeramt / Meldebehörde.

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
    Mindestens eine Person von Ihnen beiden besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie möchten im Ausland heiraten
  • Dokumente in deutscher Sprache
    • Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
    • Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
    • Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
  • Dokumente im Original
    Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
    Den Antrag können Sie ausschließlich beim zuständigen Wohnsitzstandesamt stellen. Das schriftliche Antragsformular bekommen Sie von Ihrem zuständigen Standesamt.
  • Gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden
  • Erweiterte Bescheinigung aus dem Melderegister / Aufenthaltsbescheinigung
    • Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben, müssen Sie nicht selbst diese Bescheinigung besorgen. Das Standesamt holt sich die erforderliche Auskunft beim Melderegister ein.
    • Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz außerhalb von Berlin haben, dann müssen Sie sich diese Bescheinigung selber beschaffen. Weisen Sie bei der Beantragung das zuständige Bürger- beziehungsweise Einwohneramt darauf hin, dass der Familienstand in der Bescheinigung enthalten sein muss. Benötigt wird diese Bescheinigung ausschließlich von der Hauptwohnung, nicht von gegebenfalls vorhandenen Nebenwohnungen. Am Tag der Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses darf die Ausstellung des Dokumentes maximal 14 Tage zurückliegen.
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil
    Die beglaubigte Kopie oder den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geboren sind. Dieser muss sich in Deutschland befinden. Am Tag der Anmeldung darf die Ausfertigung nicht älter als 6 Monate sein. Es handelt sich hierbei nicht um eine Geburtsurkunde.
    Der Ausdruck aus dem Geburtenregister erfogt durch das registerführende Standesamt. In Berlin können Sie diese Dokumente online bestellen.
  • ggf. Geburtsurkunde oder mehrsprachige Geburtsurkunde
    wenn Sie im Ausland geboren sind.
  • ggf. beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
    der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk vom Standesamt des damaligen Heiratsortes, wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet waren. Wahlweise kann auch die Eheurkunde in Verbindung mit einem rechtskräftigen Scheidungsurteil eingereicht werden.
  • ggf. Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungevermerk
    wenn Sie verwitwet sind. Wahlweise können Sie die Eheurkunde in Verbindung mit einer Sterbeurkunde des früheren Ehegatten/Lebenspartners beziehungsweise eine beglaubigte Abschrift aus dem Buch für Todeserklärungen einreichen
  • ggf. beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
    der letzten Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk vom Standesamt, in dem Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen wurde, wenn Sie schon einmal in Deutschland verpartnert waren.
    Wahlweise können Sie auch die Lebenspartnerschaftsurkunde in Verbindung mit einem rechtskräftigen Aufhebungsurteil einreichen.
  • ggf. Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
    wenn Sie schon einmal im Ausland verheiratet waren.
  • ggf. Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Aufhebungsurteil
    wenn Sie schon einmal im Ausland verpartnert waren.
  • ggf. Nachweis über aktuelle Namensführung
  • ggf. Einbürgerungsurkunde
    wenn Sie eingebürgert wurden.
  • ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis
    oder Unterlagen zur Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsan-
    gehörigkeit gemäß Bundesvertriebenengesetz (z.B. Registrierschein / Aufnahmebescheid / Bundesvertriebenenausweis /Namensänderungsurkunde)
  • ggf. weitere Dokumente
    Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte ein Partner oder eine Partnerin eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen empfehlenswert.
  • HINWEIS: Das Standesamt benötigt zur Ausstellung die Unterlagen für beide Partner/-innen

Gebühren

  • 45,00 Euro: Prüfung der Ehefähigkeit und Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis
  • 45,00 Euro zuzüglich je Partner/in wenn ausländisches Recht zu beachten ist

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Haben Sie derzeit keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk Sie zuletzt gemeldet waren. Hatten Sie noch nie einen Wohnsitz in Deutschland, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

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