Mutterschaftsanerkennung erklären am Standort Standesamt Marzahn-Hellersdorf

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Kontakt

  • Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
  • Standesamt Marzahn-Hellersdorf
  • Alice-Salomon-Platz 3 12627 Berlin
  • Postanschrift
    12591 Berlin
  • Tel.: (030) 115
  • Fax: (030) 90293-2183
  • Homepage

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Vaterschaftsanerkennung
Aufgrund personeller Engpässe können im Standesamt Marzahn-Hellersdorf voraussichtlich bis auf Weiteres keine Erklärungen zur Vaterschaftsanerkennung entgegengenommen werden.
Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Erklärung sind auch Jugendämter und Notare. Dort können Sie zusätzlich, wenn gewünscht, Erklärungen zum gemeinsamen Sorgerecht abgeben.
Auf der Internetseite des Jugendamtes Marzahn-Hellersdorf gibt es dazu ausführliche Informationen.

  • Sterbefälle anzeigen
Bestattungsunternehmen können dienstags und donnerstags jeweils von 11:30 Uhr bis 12:15 Uhr die gesonderte Terminsprechzeit nutzen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin auf unserer neuen Internetseite, um Sterbefälle anzuzeigen!

  • Geburtsurkunden - Erstbeurkundung
Die Zusendung von Geburtsurkunden für die Erstbeurkundung Neugeborener erfolgt ausschließlich auf dem Postweg. Gegebenenfalls erforderliche Rücksprachen zur Bearbeitung, z.B. Nachreichung notwendiger Unterlagen, erfolgen ausschließlich telefonisch oder per Post.

  • Erreichbarkeit (telefonisch)
Für dringende Fragen erreichen Sie das Standesamt montags und donnerstags jeweils von 09:00 bis 10:00 Uhr telefonisch unter (030) 90293-2177. Bitte beachten Sie, dass die angegebene Telefonnummer außerhalb der telefonischen Sprechzeiten nicht erreichbar ist.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Mutterschaftsanerkennung erklären

Beurkundung der Anerkennung einer Mutterschaft vor oder nach der Geburt eines Kindes im In- oder Ausland

Eine Mutterschaftsanerkennung ist eine Erklärung einer Frau, die zur rechtlichen Herstellung eines Verwandtschaftsverhältnisses zwischen ihr und dem von ihr geborenen Kind führt. Das Instrument der Mutterschaftsanerkennung ist nur in wenigen Ländern gebräuchlich.

Voraussetzungen

  • Die Mutterschaftsanerkennung kann nur persönlich vor einer Urkundsperson erklärt werden
    Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung sind Standesämter, Jugendamt des Wohnsitzes und Notare.
  • die Mutter ist nicht verheiratet (ledig, geschieden, verwitwet)
    die Mutter oder der Vater besitzt ausserdem eine ausländische Staatsangehörigkeit (besitzt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit) und das Heimatrecht eines Elternteils sieht eine Anerkennung der Mutterschaft vor
  • Minderjährige Mütter müssen zur Vorsprache eine sorgeberechtigte Person mitbringen
  • Dokumente in deutscher Sprache
    • Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
    • Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
    • Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
  • Dokumente im Original
    Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.
  • Ggf. beeidigter Dolmetscher
    Ist die Mutter der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein beeidigter Dolmetscher auf Veranlassung der Mutter hinzuzuziehen.
  • Hinweis
    Es wird empfohlen sich beraten zu lassen

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Reisepass der Mutter (im Original)
  • Geburtsurkunde der Mutter
    Bei Abweichung des Namens, entsprechende Nachweise (z.B. Heiratsurkunde)
  • Mutterpass
    Zusätzlich bei Anerkennung der Mutterschaft vor der Geburt
  • Geburtsurkunde des Kindes
    Zusätzlich bei Anerkennung der Mutterschaft nach der Geburt
    • Erfolgt die Anerkennung der Mutterschaft im Standesamt, müssen Sie die Geburtsurkunde nur dann vorlegen, wenn die Geburt in einem anderen Standesamt beurkundet wurde.
    • Erfolgt die Anerkennung der Mutterschaft im Jugendamt ihres Wohnsitzes oder vor einem Notar, müssen Sie die Geburtsurkunde des Kindes stets vorlegen.
  • ggf. weitere Dokumente
    Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte ein Elternteil oder beide eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Familiennamensführung empfehlenswert.

Gebühren

  • 40,00 Euro: für die Mutterschaftsanerkennung oder Zustimmungserklärung im Standesamt
  • keine: im Jugendamt
  • Bei Notaren ist die Mutterschaftsanerkennung gebührenfrei jedoch in Verbindung mit einer Sorgeerklärung gebührenpflichtig

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Standesamt: jedes Standesamt, unabhängig vom Wohnort
  • Jugendamt: Jugendamt des Wohnortes
  • Standesamt, das auch die Geburt des Kindes beurkundet hat: wenn sich die Eltern vor der Geburt des Kindes niemals oder nur vorübergehend in Deutschland aufgehalten haben

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