Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung am Standort Standesamt Marzahn-Hellersdorf

Öffnungszeiten
12:00 - 12:30 Uhr (nur für Bestatter)
12:00 - 12:30 Uhr (nur für Bestatter)
12:00 - 12:30 Uhr (nur für Bestatter)
14:00 - 18:00 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Wegen der andauernden Pandemie ist eine persönliche Vorsprache im Standesamt nur mit Termin möglich. Wir bitten Sie, Ihre Anliegen vorrangig schriftlich zu erledigen.
Terminvereinbarung und Nachfragen
Sie erreichen das Standesamt zur telefonischen Terminvereinbarung oder für Nachfragen unter der Telefonnummer (030) 90293-2177 wie folgt:
Montag und Dienstag: 9:00 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 15:00 bis 17:00 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Geburtsurkunden - Erstbeurkundung
- Anträge und Unterlagen
- Eheschließungen
- Sonstige Nachfragen
Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung
Registrierung eines Sterbefalls eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland auf Antrag
Voraussetzungen
- Der Sterbefall hat sich im Ausland ereignet.
- Die verstorbene Person war deutscher Staatsangehöriger oder staatenlos oder heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling.
- Antragsberechtigt sind Eltern und Kinder der verstorbenen Person sowie deren Ehegatte bzw. Lebenspartner.
Erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde mit amtlicher Übersetzung und ggf. Beglaubigung;
- weitere Unterlagen sind zu erfragen.
Gebühren
sofern ausländisches Recht zu beachten ist 80,00 Euro
Sterbeurkunde 12,00 Euro
jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister 12,00 Euro
jede weitere begl. Abschrift bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
internationale Sterbeurkunde 12,00 Euro
jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes ihren Wohnsitz hatte. Gibt es einen solchen nicht, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin zuständig (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten).
Kontakt
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Standesamt Marzahn-Hellersdorf
Nahverkehr
U-Bahn U Hellersdorf: U5
Bus Stendaler Str./Quedlinburger Str.: X54, 195
Tram Stendaler Str./Quedlinburger Str.: 18, M6