Sterbefall melden am Standort Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Urkundenstelle und Sterberegister

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Eingang nur über Freiherr vom Stein Straße

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Rathaus Schöneberg: M43, M46, 143; 106 Haltestelle Martin-Luther-Straße (mit Fußweg)
S-Bahn
  • S-Bahn S1, S41, S42, S46, S47 Haltestelle S Schöneberg (anschließend Bus M46 oder 106 oder 10 Minuten Fußweg)
U-Bahn
  • U-Bahn U4 Haltestelle Rathaus Schöneberg; U7 Haltestelle Bayerischer Platz (mit Fußweg)

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Eingang über Freiherr-vom-Stein-Straße

Sonstige Hinweise zum Standort

Wünsche für die Reservierung Ihres Eheschließungstermins nehmen wir gern telefonisch oder per E-Mail entgegen.

Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise auf der Internetseite des Standesamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin.

Kontakte

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr

Eheregister
E-Mail an das Eheregister
Telefon: (030) 90277-2372

Geburtenregister
E-Mail an das Geburtenregister
Telefon: (030) 90277-6300

Sterberegister
E-Mail an das Sterberegister
Telefon: (030) 90277-6561

Urkundenstelle
E-Mail an die Urkundenstelle
Telefon: (030) 90277-2322

Holland
Leitung Standesamt

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Sterbefall melden

Der Tod eines Menschen muss in dem Standesamt gemeldet (angezeigt) werden, in dessen Bezirk die Person verstorben ist. Dort wird der Sterbefall dann beurkundet und Sterbeurkunden können ausgestellt werden. Mit der Meldung (Anzeige) eines Sterbefalls und der Erledigung aller erforderlichen Formalitäten kann auch ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden.

Voraussetzungen

  • Frist: 3 Tage
    Der Tod einer Person muss innerhalb von drei Werktagen dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.
  • Anzeige durch Personen, Einrichtungen oder Behörden
    Die Sterbefallanzeige kann erfolgen, durch:
    • Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflege- oder Seniorenheime
    • Bestattungsunternehmen
    • Angehörige oder Personen, die bei Eintritt des Todes anwesend waren
    • Polizei, bei ungewisser oder nicht natürlicher Todesursache
  • Dokumente in deutscher Sprache
    • Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
    • Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
    • Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
  • Dokumente im Original
    Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige eines Sterbefalls
    (ausgefüllt, unterschrieben)
    • entweder übermittelt die Einrichtung/Behörde (z.B. Krankenhaus, Bestattungsunternehmen) die Sterbefallanzeige
    • oder die Angehörigen übermitteln die Sterbefallanzeige
  • Leichenschauschein
  • Geburtsurkunde der verstorbenen Person
  • ggf. Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Register
    Erforderlich, wenn die verstorbene Person verheiratet war oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hat.
  • ggf. Nachweis über die Auflösung der Ehe/ Lebenspartnerschaft
    War die verstorbene Person geschieden oder verwitwet, ist die Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde sowie ein Nachweis über die Auflösung (Auflösungsvermerk auf der Urkunde oder rechtskräftiges Scheidungsurteil/Aufhebungsbeschluss oder Sterbeurkunde) erforderlich.
  • ggf. Geburtsurkunden der Kinder
    Erforderlich, wenn die verstorbene Person minderjährige Kinder hinterlässt.
  • Weitere Dokumente
    Die hier erfolgte Aufzählung der erforderlichen Unterlagen ist nicht abschließend und weitere Dokumente können benötigt werden.

Gebühren

  • keine: Anzeige eines Sterbefalls
  • 12,00 Euro: Ausstellung der Sterbeurkunde
  • 12,00 Euro: Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
  • 12,00 Euro: Ausstellung einer internationalen Sterbeurkunde
  • 6,00 Euro: Jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Tod einer Person muss in dem Standesamt des Sterbeortes / Sterbebezirks angezeigt werden, in dem diese verstorben ist. Der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person ist dabei nicht entscheidend.

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