Eheschließung im Ausland - Beratung und Nachbeurkundung einer Eheschließung am Standort Standesamt Pankow

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus und zum Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeitenden gelten bis auf Weiteres folgende Einschränkungen:
Die Sprechzeiten des Standesamtes entfallen.
Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht.
Eheschließungen finden weiterhin, jedoch nur im notwendigen Maße, statt und werden allerdings auf ein Minimum von maximal 3 Personen (Brautpaar, ggf. Dolmetscher) reduziert.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anliegen grundsätzlich den Postweg. Anträge und Unterlagen können im Rathaus Pankow beim Pförtnerdienst (Information des Bürgeramtes im EG) abgegeben werden bzw. in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. Die Bearbeitung erfolgt möglichst schriftlich.
Gegebenenfalls zur Bearbeitung erforderliche Rücksprachen, z.B. Nachreichung notwendiger Unterlagen, erfolgen ausschließlich telefonisch, per E-Mail oder per Post.
Wir bitten um Ihr Verständnis,
Ihr Standesamt Pankow von Berlin
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Eheschließung im Ausland - Beratung und Nachbeurkundung einer Eheschließung
Sie haben im Ausland geheiratet oder haben vor einer ermächtigten Person in Deutschland (zum Beispiel im Konsulat) die Ehe geschlossen. Dann können Sie die Eheschließung nachträglich in ein deutsches Eheregister eintragen lassen. Eine Pflicht hierzu besteht nicht. Grundsätzlich werden ordnungsgemäß ausgestellte Eheurkunden (Heiratsurkunden) aus dem Ausland in Deutschland anerkannt. Der Eintrag in das deutsche Eheregister kann jedoch von Vorteil sein. Sie können dann jederzeit vom Standesamt eine deutsche Eheurkunde erhalten.
Hinweis
In jedem Fall müssen Sie Ihre Eheschließung beim Bürgeramt in das Melderegister eintragen lassen.
Voraussetzungen
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Wohnsitz
- Das Standesamt des aktuellen oder des letzten deutschen Meldewohnsitzes ist zuständig.
- Hatte keiner der Ehegatten jemals einen Wohnsitz im Inland, ist das Standesamt I in Berlin zuständig (unter Weiterführende Informationen).
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Eheschließung im Ausland
Sie haben die Ehe im Ausland geschlossen und
- besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit,
- sind asylberechtigt,
- ausländischer Flüchtling
- staatenlos
-
Eheschließung im Inland
Sie haben die Ehe im Inland geschlossen vor einer ermächtigten Person (zum Beispiel beim Konsulat des Heimatstaates) und keiner von Ihnen hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
-
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind die Ehegatten. Sind beide Ehegatten verstorben, kann der Antrag auch von deren Eltern oder Kindern gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis oder Reisepass
(im Original)
-
Heiratsurkunde
(im Original)
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Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister bei Geburt in Deutschland oder Geburtsurkunde bei Geburt im Ausland
-
Zusätzlich, wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet oder verpartnert waren:
- beglaubigte Abschrift des Eheregisters der vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk des Standesamtes, das Ihre Vorehe beurkundet hat
- beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters der vorangegangenen Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk vom Standesamt, in dem Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen wurde
-
Zusätzlich, wenn Sie schon einmal im Ausland verheiratet oder verpartnert waren:
- Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Aufhebungsurteil oder Sterbeurkunde
-
Zusätzlich, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eingebürgert wurden:
- Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
-
Übersetzung / Überbeglaubigung
Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden.
Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. -
Weitere Unterlagen
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Unterlagen können erforderlich sein.
Gebühren
- Antrag auf Nachbeurkundung - die Ehegatten sind deutsche Staatsangehörige: 80,00 Euro zzgl. 45,00 Euro je Ehegatte/In, für den/die ausländisches Recht zu beachten ist
- Eheurkunde deutsch: 12,00 Euro
- Eheurkunde mehrsprachig/international: 12,00 Euro
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister: 12,00 Euro
- jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung: 6,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Standesamt des aktuellen oder des letzten deutschen Meldewohnsitzes.
Kontakt
Bezirksamt Pankow
Standesamt Pankow
Erläuterung der Symbole
Zugang über den Eingang Neue Schönholzer Str. 35.
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.7km
S+U Pankow
- S1
- S2
- S8
-
0.8km
S Wollankstr.
- S1
- S25
- S26
-
1.5km
S Schönholz
- S1
- S25
- S26
-
0.7km
S+U Pankow
- U-Bahn
-
-
0.7km
S+U Pankow
- U2
-
1.3km
U Vinetastr.
- U2
-
0.7km
S+U Pankow
- Bus
-
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- 155
- 250
- 255
-
0.2km
Berlin, Wilhelm-Kuhr-Str.
- 155
- 250
- 255
-
0.4km
Berlin, Bürgerpark Pankow
- 250
- 155
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- Tram
-
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- M1
-
0.4km
Berlin, Bürgerpark Pankow
- M1
-
0.6km
Berlin, Pankow Kirche
- M1
- 50
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow