Öffnungszeiten
Montag
Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung sowie Anmeldung von Sterbefällen:
08:30-13:00 Uhr
Dienstag
Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie behördliche Namensänderungen:
11:00-15:00 Uhr
Mittwoch
Keine Sprechstunde
Donnerstag
Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie Behördliche Namensänderungen:
14:00-18:00 Uhr
Freitag
Anmeldung von Sterbefällen:
08:30-13:00 Uhr
Alle anderen Abteilungen:
Keine Sprechstunde
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Zugang über Haus 5
Wegweiser durch das Haus:
Anmeldung für Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften: Zimmer 204 (1.OG)
Eheschließungen/ Begründung Lebenspartnerschaften: Zimmer 203 oder 209 (1.OG)
Eheregister ab 1958/ Familienbuchabteilung: Zimmer 233 (1.OG)
Geburtenregisterabteilung: Zimmer 212 (1.OG)
Sterberegisterabteilung: Zimmer 229 (1.OG)
Urkundenstelle/ Archiv: Zimmer 129 (EG)
Behördliche Namensänderungen/ Anmeldung: Zimmer 129 (EG)
Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Telefonische Erreichbarkeit:
Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften: (030) 90239-1395, -2209,-2480,-2626,-3504
Eheregister/ Familienbuchabteilung: (030) 90239-2698,-2147,-3698
Geburtenregisterabteilung: (030) 90239-3697,-2880,-3636,-2129,-3004
Sterberegisterabteilung: (030) 90239-2227,-2684
Urkundenstelle: (030) 90239 90239-2704,-3503,-2703,-3502
Archiv: (030) 90239-3501
Behördliche Namensänderungen: (030) 90239-2227
Eheschließung - mit Auslandsbeteiligung - Auskunft, Beratung und Anmeldung
Sie haben den Wunsch zu heiraten. Mindestens einer von Ihnen hat eine ausländische Staatsangehörigkeit, ist eingebürgert oder im Ausland geboren. Dazu müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Das können Sie frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin. Heiraten können Sie anschließend in jedem deutschen Standesamt.
Voraussetzungen
-
Wohnsitz
Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem einer von Ihnen seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
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Staatsangehörigkeit
Mindestens einer von Ihnen
- besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit oder
- ist eingebürgert oder
- ist im Ausland geboren
-
Persönliches Erscheinen
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt von beiden Partnern persönlich. Sollten Sie aus wichtigen Gründen verhindert sein, kann Ihre Partnerin oder Ihr Partner ausnahmsweise die Anmeldung allein vornehmen. Eine schriftliche Vollmacht ist dann notwendig.
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Dolmetscher
Beherrscht einer von Ihnen die deutsche Sprache nur unzureichend, ist ein Dolmetscher hinzuzuziehen.
Gebühren
Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehevoraussetzungen: 45,00 Euro die Anmeldung zzgl. 45,00 Euro je Ehegatt_in für die_den ausländisches Recht zu beachten ist.
Zusätzlich:
- Eheschließung bei einem anderen Standesamt: 40,00 Euro
- Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten: 80,00 Euro
- Eheschließung außerhalb der Amtsräume oder in den Außenstellen des Standesamtes: 75,00 - 150,00 Euro
- Eheurkunde deutsch: 12,00 Euro
- Eheurkunde mehrsprachig/international: 12,00 Euro
- jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung: 6,00 Euro
Hinweis: Weitere Kosten können durch besondere Eheschließungsorte entstehen.
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Standesamt des Bezirkes in dessen Bereich einer der Partner wohnt. Hat keiner von Ihnen einen Wohnsitz im Inland, das Standesamt bei dem die Eheschließung stattfinden soll.