Geburtsurkunde beantragen am Standort Standesamt Neukölln

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Zahlung:
Bei uns können Sie mit der Giro Card und allen gängigen Kredit- und Debitkarten ausschließlich mit PIN bezahlen. Die Karte muss in das Lesegerät gesteckt werden und darf nicht nur aufgelegt werden, da sonst keine PIN Abfrage erfolgt! Kontaktloses Bezahlen mit Girocard und Kreditkarten sowie mit dem Smartphone oder auch der Smartwatch wird nicht akzeptiert.

Sprechzeiten:
Im Standesamt Neukölln finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache für alle Anliegen ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, insbesondere bei notwendigen persönlichen Vorsprachen zur Erstbeurkundung eines im Bezirk Neukölln geborenen Kindes. Siehe untenstehende Kontaktdaten.

Hinweis zu den Eheschließungen:
Aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten sind nur das Brautpaar und 22 Gäste zugelassen. Zu diesen Gästen zählen auch die Trauzeugen, fotografierende Personen und Kinder! Darüber hinaus eingeladene sonstige Gäste oder Gratulant_innen dürfen das Gelände der Blaschkoallee 32 nicht betreten und werden gebeten, sich nicht vor dem Eingang zu versammeln.

Sie erreichen unsere Abteilungen wie folgt:

Eheregister, Anmeldung zur Eheschließung
ehe@bezirksamt-neukoelln.de oder 030 90239-2626, -3504, -2209, -2658.
Geburtenregister, Anmeldung Neugeburten
geburten@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Sterberegister
sterbe@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Urkundenstelle, Ausstellung von Urkunden
urkunden@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.

Bitte geben Sie bei E-Mail-Kontakt eine Rückrufnummer an.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 große Karte

Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung sowie Anmeldung von Sterbefällen:
      08:30-13:00 Uhr
  • Dienstag

      Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie behördliche Namensänderungen:
      08:30 bis 13:00
  • Mittwoch

      Keine Sprechstunde
  • Donnerstag

      Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie Behördliche Namensänderungen:
      14:00-18:00 Uhr
  • Freitag

      Anmeldung von Sterbefällen:
      08:30-13:00 Uhr

      Alle anderen Abteilungen:
      Keine Sprechstunde

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Riesestr.: 170 Buschkrug: 171
U-Bahn
  • U Blaschkoallee: U7

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Zugang über Haus 5
Wegweiser durch das Haus:
Anmeldung für Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften: Zimmer 204 (1.OG)
Eheschließungen/ Begründung Lebenspartnerschaften: Zimmer 203 oder 209 (1.OG)
Eheregister ab 1958/ Familienbuchabteilung: Zimmer 233 (1.OG)
Geburtenregisterabteilung: Zimmer 212 (1.OG)
Sterberegisterabteilung: Zimmer 229 (1.OG)
Urkundenstelle/ Archiv: Zimmer 129 (EG)
Behördliche Namensänderungen/ Anmeldung: Zimmer 129 (EG)

Sonstige Hinweise zum Standort

Telefonische Erreichbarkeit:
Eheschließungen: (030) 90239-2626, -2209, -2480 , -1395, -2658
Eheregister/ Familienbuchabteilung: (030) 90239-2698, -2147
Geburtenregisterabteilung: (030) 90239-115
Sterberegisterabteilung: (030) 90239-115 / Bestatterhotline: (030) 90239-2227, -2684, -2993
Urkundenstelle: (030) 90239-115
Behördliche Namensänderungen: (030) 90239-2227, -3501

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Geburtsurkunde beantragen

Eine Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen. Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes, weil dort das Geburtenregister geführt wird. Die Geburtsurkunde können Sie auch als mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde erhalten. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Geburtsurkunde nur für Sozialversicherungszwecke zu beantragen: Dazu zählen Leistungen wie die Ausbildungszulage, Elterngeld, Bürgergeld und für Zwecke der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung. Die Ausstellung einer elektronischen Personenstandsbescheinigung ist derzeit noch nicht möglich.

Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
• Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
• Tag und Ort der Geburt
• Vor- und Familiennamen der Eltern
• Geschlecht (optional)
• Vor- und Familiennamen der Eltern (optional)

Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Neben der Geburtsurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung. Sie enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen, die etwa durch Adoption oder Namensänderung entstehen. Die beglaubigte Registerabschrift ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister. Das können Sie online oder persönlich vor Ort erledigen.

2. Wenn Sie nicht wissen, in welchem Standesamt die Geburt registriert wurde, müssen Sie zunächst die Ermittlung des zuständigen Standesamtes online beauftragen.
  • Die Suchgebühr kann zwischen 20-80 Euro kosten.
  • Die Suche nach dem Standesamt kann bis zu 8 Monate dauern und Sie erhalten danach eine Mitteilung über das Ergebnis der Suche. Anschließend können Sie den Antrag online oder persönlich vor Ort stellen.
3. Für die Online-Abwicklung öffnen Sie den Online-Dienst und geben Sie die angeforderten Daten über die Person ein, für die Sie eine Geburtsurkunde benötigen.

4. Wählen Sie aus, welche Art von Urkunde Sie brauchen, wie viele und für welchen Zweck.

5. Bezahlen Sie elektronisch direkt im Online-Verfahren oder Sie erhalten im Nachgang einen Gebührenbescheid per Post.

6. Das zuständige Standesamt prüft Ihre Unterlagen.

7. Anschließend erhalten Sie die gewünschten Urkunden per Post.

Hinweis
  • Neugeborene benötigen eine Erstbeurkundung; dies geschieht, nachdem die Geburt des Kindes gemeldet wurde (mehr unter "Weiterführende Informationen").
  • Für Geburten, die länger als 110 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das Landesarchiv Berlin (unter "Weiterführende Informationen").

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Die Geburt wurde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Person geboren wurde, bereits beurkundet.
  • Sie sind berechtigt, die Urkunde zu beantragen
    Die Urkunde kann beantragt werden von:
    • der beurkundeten Person selbst
    • einer Person, die in gerader Linie mit der beurkundeten Person verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
    • der/dem Ehefrau/Ehemann oder Lebenspartnerin/Lebenspartner
    • Geschwistern, sofern sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen
    • Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Personen, die über eine Vollmacht verfügen
  • Wenn Ihnen das zuständige Standesamt nicht bekannt ist: Ermittlung des zuständigen Standesamtes (Geburt)
    Nur online möglich und kostenpflichtig.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
    • Zahlen Sie elektronisch direkt im Online-Verfahren per Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • Sie können alternativ per Überweisung bezahlen. Sie erhalten dann einen Gebührenbescheid per Post.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister
    Den Antrag können Sie entweder online oder persönlich vor Ort stellen.
    • Die Online-Abwicklung ist nur möglich, wenn Ihnen das zuständige Standesamt bekannt ist.
  • Für die Antragstellung vor Ort: Identitätsnachweis
    Personalausweis oder Reisepass
  • Für die Antragstellung vor Ort: Verwandtschaftsnachweis (wenn Sie verwandt sind)
    Sind Sie in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder), benötigen Sie einen Verwandtschaftsnachweis: z. B. Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde.
  • Für die Antragstellung vor Ort: Nachweis eines rechtlichen Interesses (wenn Sie nicht verwandt sind)
    Sie nicht in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt, benötigen Sie den Nachweis eines rechtlichen Interesses: z. B. Erbschein oder Grundbuchauszug.
  • Für die Antragstellung vor Ort: Vollmacht (wenn Sie die Urkunde für eine andere Person beantragen)

Gebühren

  • keine: Geburtsurkunde für Sozialversicherungszwecke
  • 12,00 Euro: Geburtsurkunde deutsch
  • 12,00 Euro: Geburtsurkunde mehrsprachig / international
  • 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 20,00 bis 80,00 Euro abhängig vom Suchaufwand: Ermittlung des zuständigen Standesamtes in Berlin (Geburt)

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Standesamt: Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich geboren wurde (unabhängig vom Wohnsitz). Sollte Ihnen lediglich der Geburtsort "Berlin" bekannt sein, können Sie kostenpflichtig eine Ermittlung des zuständigen Standesamtes beauftragen.
  • Landesarchiv: Sollte die Geburt bereits länger als 110 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Landesarchiv Berlin.

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi Ihre Fragen.