Melderegister - Einfache Melderegisterauskunft beantragen am Standort Bürgeramt 3 (Friedrichshain) Frankfurter Allee
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
- Bürgeramt 3 (Friedrichshain) Frankfurter Allee
- Frankfurter Allee 35/37 , 10247 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90298-714690
- E-Mail: buergeramt@ba-fk.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin) -
Dienstag
-
08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin) -
Mittwoch
-
08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
08:00-14:00 Uhr (nur mit Termin)
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Freitag
-
08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Samstag
-
09:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
An ausgewählten Samstagen findet eine Sprechstunde statt. An diesen Samstagen werden nur Kunden mit einem Termin bedient. Dienstleistungen, für die üblicherweise keine Termine erforderlich sind, werden am Samstag nicht angeboten. Auch die Ausgabe fertiggestellter Dokumente sowie die Barzahlung sind Samstags nicht möglich. Allgemeine Informationen können an Samstagen ebenfalls nicht erteilt werden.
Hier finden Sie eine Terminübersicht.
Hinweise zu Öffnungszeiten
- Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Bei uns können Sie mit GIROCARD / EC-Karte, VISA CARD oder MASTER CARD (jeweils mit PIN) bezahlen (keine Barzahlung).
- Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S+U Frankfurter Allee
- S8
- S41
- S42
- S85
-
S+U Frankfurter Allee
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Samariterstr.
- N5
-
Rigaer Str./Proskauer Str.
- 21
-
Niederbarnimstr.
- 21
-
U Frankfurter Tor
- N5
- 21
-
Boxhagener Platz
- 240
- N40
- 21
-
U Samariterstr.
-
Tram
-
Proskauer Str.
- 21
-
U Frankfurter Tor
- 21
- M10
-
Forckenbeckplatz
- 21
-
Traveplatz
- M13
- 16
-
Bersarinplatz [Weidenweg]
- 21
-
Proskauer Str.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Frankfurter Allee 35/37 - Passage, Aufgang B, neben der PförtnerlogeSonstige Hinweise zum Standort
An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto gegen eine Gebühr von 6,00 Euro pro Antrag von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort erstellen zu lassen. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg nutzt hier eine Fotolösung, die auch für biometrische Bildaufnahmen von Säuglingen, Kleinkindern und Menschen mit körperlicher Einschränkung geeignet ist.Folgende Leistungen sind weiterhin auch schriftlich oder per E-Mail
buergeramt@ba-fk.berlin.de und ggf. über Online-Angebote möglich:
Ausnahme: Die Beantragung von Führungszeugnissen ist NICHT per E-Mail möglich!
- Beantragung einer Meldebescheinigung - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0332000568311, Mustermann, Max
- Melderegisterauskunft - Einfache Melderegisterauskunft beantragen - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0332000568311, Mustermann, Max
- Beantragung von Führungszeugnissen (nicht per E-Mail möglich!) - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0932000001968, Mustermann, Max
- Gewerbezentralregisterauskunft - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0932000001968, Mustermann, Max
- Abmeldung einer Wohnung
- Antrag auf Wohngeld
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Melderegister - Einfache Melderegisterauskunft beantragen
Als Privatperson oder -institution können Sie eine einfache Melderegisterauskunft aus dem Berliner Melderegister beantragen. Eine einfache Melderegisterauskunft enthält folgende Daten, die im Melderegister über eine Person gespeichert sind:
Stellen Sie einen "Antrag auf eine einfache Melderegisterauskunft". Bitte nutzen Sie dafür das Online-Verfahren. Alternativ können Sie auch das Muster-Formular ausfüllen und es schriftlich per Post einreichen oder Sie stellen den Antrag vor Ort in einem Bürgeramt.
Bei Online-Antragstellung
Aus technischen Gründen kann keine Auskunft zu ehemals in Berlin gemeldeten Personen erteilt werden, die vor dem 01.10.2010 verstorben oder verzogen sind. Stellen Sie dafür bitte einen schriftlichen Antrag.
1. Identifikation
4. Sie erhalten die Melderegisterauskunft sofort als Download.
Bei schriftlicher Antragstellung
1. Überweisen Sie im Voraus die Gebühr auf das Konto der Meldebehörde, an die Sie Ihren Antrag richten. Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Feststellung des Gebühreneinganges.
3. Sie erhalten die Melderegisterauskunft per Post.
Weitere Hinweise zur Melderegisterauskunft
- Vor- und Familiennamen,
- aktuelle Anschriften,
- ggf. den Doktorgrad und
- ggf. die Tatsache, dass die Person verstorben ist.
Stellen Sie einen "Antrag auf eine einfache Melderegisterauskunft". Bitte nutzen Sie dafür das Online-Verfahren. Alternativ können Sie auch das Muster-Formular ausfüllen und es schriftlich per Post einreichen oder Sie stellen den Antrag vor Ort in einem Bürgeramt.
Bei Online-Antragstellung
Aus technischen Gründen kann keine Auskunft zu ehemals in Berlin gemeldeten Personen erteilt werden, die vor dem 01.10.2010 verstorben oder verzogen sind. Stellen Sie dafür bitte einen schriftlichen Antrag.
1. Identifikation
- Als gelegentlicher (privater) Nutzer müssen Sie sich digital identifizieren. Halten Sie bitte Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und Ihre PIN bereit.
- Unternehmen, Rechtsanwaltskanzleien und Vereine, die regelmäßig eine Vielzahl von Melderegisterauskünften benötigen, können nach Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung und Einverständniserklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren am Online-Auskunfts-Verfahren teilnehmen. Bei Interesse schreiben Sie bitte an die E-Mail-Adresse: post.einwohnerangelegenheiten@labo.berlin.de
- Pflichtangaben: Familienname, Vorname
- Ergänzungsangabe A: Geschlecht und Geburtsdatum oder
- Ergänzungsangabe B: letzte bekannte Anschrift in Berlin
- Sie müssen alle Pflichtangaben machen und zusätzlich eine der Ergänzungsangaben A oder B. Eine Vermischung der Ergänzungsangaben ist nicht möglich.
4. Sie erhalten die Melderegisterauskunft sofort als Download.
Bei schriftlicher Antragstellung
1. Überweisen Sie im Voraus die Gebühr auf das Konto der Meldebehörde, an die Sie Ihren Antrag richten. Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Feststellung des Gebühreneinganges.
- Die Kontoverbindungen der Meldebehörden finden Sie unter „Formulare“.
- Als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger geben Sie bitte an: Melderegisterauskunft über [Familienname, Vorname der angefragten Person].
3. Sie erhalten die Melderegisterauskunft per Post.
Weitere Hinweise zur Melderegisterauskunft
- Sollten Sie weitere Daten benötigen, können Sie eine "erweiterte Melderegisterauskunft" beantragen (siehe "Weiterführende Informationen").
- Hinweis zu den Jahrgängen 1980-1984: Bis zum 31.10.2015 war in Berlin das Berliner Meldegesetz (MeldG) in Kraft. Unter § 10 Abs. 3 MeldG war geregelt, dass Datensätze von Personen, welche länger als 30 Jahre aus Berlin verzogen oder verstorben sind, zu löschen sind. Deshalb wurden im Jahr 2014 alle elektronischen Datensätze unwiderruflich gelöscht, welche die Jahrgänge 1980-1984 betrafen.
- Für Auskünfte zu Personen, die länger als 55 Jahre verzogen oder verstorben sind, können Sie eine "Auskunft nach dem Archivrecht" beantragen (siehe „Weiterführende Informationen“).
- Meldeunterlagen von Personen, die vor 1960 (ehemaliger Westteil) bzw. vor Mai 1945 (ehemaliger Ostteil) aus Berlin verzogen oder verstorben sind, befinden sich - soweit sie nicht durch Kriegseinwirkungen vernichtet wurden - beim Landesarchiv (siehe „Weiterführende Informationen“).
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
- Melderegisterauskunft als gelegentlicher (privater) Nutzer
- Melderegisterauskunft als registrierter Nutzer
Voraussetzungen
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Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können.
Das heißt, dass Sie bereits über einige Daten der angefragten Person verfügen müssen. Ohne eine eindeutige Identifizierung durch übereinstimmende Daten, z.B. Geburtsdatum oder eine Ihnen bekannte frühere Anschrift, kann keine Auskunft erteilt werden. - Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
-
Es liegt eine Einwilligung der betroffenen Person vor, wenn die Meldedaten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden werden sollen.
- Diese Einwilligung muss gegenüber Privaten ausdrücklich erklärt werden.
- Wurde keine Einwilligung erklärt, darf die Meldebehörde die Meldedaten nicht zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels herausgeben.
-
Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese Zwecke angeben.
Die im Rahmen der Auskunft erlangten Daten dürfen dann nur für diese Zwecke verwendet werden. Die zweckwidrige Verwendung kann mit einem Bußgeld geahndet werden. -
Verbot des Datenpooling
Daten, die für Zwecke der gewerbsmäßigen Anschriftenermittlung durch eine Melderegisterauskunft erhoben worden sind, dürfen von den Datenempfängern nicht wiederverwendet werden (Verbot des Datenpooling). Die Wiederverwendung der Daten kann mit einem Bußgeld geahndet werden. -
Bei Online-Antragstellung: Aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID):
Hierfür benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
- die Software "AusweisApp"
-
Bei Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
- Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung: Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Als registrierter Nutzer erhalten Sie einen Gebührenbescheid; die Zahlung der Gebühr erfolgt dann ausschließlich mittels Lastschrift.
- Bei schriftlicher Antragstellung: Überweisung der Gebühr im Voraus
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft
Bitte nutzen Sie das Online-Verfahren. Sie können auch das Muster-Formular ausfüllen und es schriftlich per Post einer Meldebehörde (LABO oder Bürgeramt) schicken. Alternativ können Sie den Antrag auch vor Ort in einem Bürgeramt stellen. -
Bei schriftlicher Antragstellung: Zahlungsnachweis (in Kopie)
Als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger geben Sie bitte an: Melderegisterauskunft über [Familienname, Vorname der angefragten Person]. - Erklärung, dass die Auskunft nicht zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwendet wird / andernfalls Einverständniserklärung der betroffenen Person
Gebühren
- 5,00 Euro: je angefragte Person bei Online-Antragstellung
- 10,00 Euro: je angefragte Person bei schriftlicher Antragstellung oder vor Ort
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- sofort: bei Online-Antragstellung
- Die Bearbeitung von schriftlichen Anträgen erfolgt grundsätzlich in der zeitlichen Folge des Eingangs der Anfragen bzw. Feststellung des Zahlungseinganges. Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Auskunftsaufkommen bei der jeweiligen Meldebehörde mehrere Wochen. Bitte sehen Sie von Rückfragen ab.
Weiterführende Informationen
- Häufig gestellte Fragen zum Thema Meldewesen (Bundesministerium des Inneren)
- Datenschutzhinweise Melderegisterauskunft (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Datenschutzhinweise Melderegisterauskunft im Online-Verfahren für Einzelauskünfte (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Datenschutzhinweise Melderegisterauskunft im Online-Verfahren für registrierte Nutzer (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Landesarchiv Berlin
- Melderegister - Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
- Melderegister - Auskunft aus dem Archiv beantragen (Dienstleistung)
- Kontaktformular: Bei Fragen oder Problemen zum Online-Dienst (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
Hinweise zur Zuständigkeit
Schriftliche Anträge können Sie an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) oder an ein Bürgeramt schicken. Alternativ können Sie den Antrag auch vor Ort in einem Bürgeramt stellen.