Personalausweis, vorläufig, für Berliner Einwohner ohne feste Wohnung bzw. für Personen, die außerhalb von Berlin gemeldet sind

Wenn Sie
  • sich in Berlin aufhalten, aber keine feste Wohnung haben (für Wohnungslose),
  • oder sich vorübergehend in Berlin aufhalten und außerhalb Berlins aktuell gemeldet sind,
können Sie für einen konkreten Anlass einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Bevor Ihr Antrag entgegengenommen werden kann, benötigen wir

für Wohnungslose
  • die Abmeldebestätigung vom letzten deutschen Wohnsitz.

für Personen mit Wohnsitz außerhalb von Berlin
  • eine Ermächtigung von Ihrer zuständigen Ausweisbehörde (Hauptwohnsitz).

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Die persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
  • Für unter 16-jährige
    ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Das sind in der Regel beide Elternteile.

Erforderliche Unterlagen

  • 1 aktuelles Foto (biometriefähig)
    Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Auch für den vorläufigen Personalausweis sollen nur noch biometrietaugliche Fotos wie in Reisepässen verwendet werden.
    Gehört die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, kann unter Umständen zusätzlich bei der erstmaligen Beantragung ein Nachweis erforderlich sein.
  • Falls vorhanden Ihr Personalausweis ansonsten der Reisepass
    (auch wenn dieser bereits abgelaufen ist)
  • Einverständniserklärung eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters
    Erscheint ein Sorgeberechtigter nicht persönlich, wird sein schriftliches Einverständnis mit Unterschrift sowie das Original Personalausweis/-Reisepassdokument benötigt.
    Liegt kein Dokument vor, muss die Unterschrift auf der Erklärung beglaubigt sein. Hierzu wenden Sie sich vorab bitte an Ihre zuständige Stadtverwaltung oder zuständige deutsche Auslandsvertretung.
  • standesamtliche Urkunde
    Die Vorlage der Geburtsurkunde oder der Eheurkunde ist nur dann erforderlich, wenn Abweichungen von bisherigen Eintragungen vorliegen (zum Beispiel Namensänderung durch Eheschließung).

Gebühren

  • 10,00 Euro: für Wohnungslose
  • 23, Euro (10,00 Ausweis + 13,00 Unzuständigkeitsgebühr): für Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, aber außerhalb von Berlin

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Sofort, wenn alle Unterlagen vorliegen

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Antragstellung ist ausschließlich beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten möglich.

Für Sie zuständig

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