Personalausweis, vorläufig, für Berliner Einwohner ohne feste Wohnung bzw. für Personen, die außerhalb von Berlin gemeldet sind am Standort Pass- und Ausweisangelegenheiten in Sonderfällen / Apostillen / Beglaubigungen
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- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Pass- und Ausweisangelegenheiten in Sonderfällen / Apostillen / Beglaubigungen
- Friedrichstr. 219 , 10969 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90269-2090
- Kontaktformular
Öffnungszeiten
-
-
08:00 - 15:00 Uhr
-
Dienstag
-
08:00 - 15:00 Uhr
-
Mittwoch
-
08:00 - 15:00 Uhr
Jeden dritten Mittwoch im Monat: 08:00 - 13:00 Uhr -
Donnerstag
-
08:00 - 15:00 Uhr
-
Freitag
-
08:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Aufgrund von internen Maßnahmen ist der Bereich der Pass- und Ausweisstelle / Beglaubigungen an folgenden Tagen lediglich von 08:00 Uhr - 12:45 Uhr geöffnet:
- 29.10.2025
- 05.11.2025
- 06.11.2025
- 12.11.2025
- 26.11.2025
Am 18.11.2025 ist der Bereich der Pass- und Ausweisstelle / Beglaubigungen ganztägig geschlossen!
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihnen steht für den Bereich der Pass- und Ausweisstelle / Beglaubigungen ein Wartenummernautomat zur Verfügung.
Eine Terminbuchung ist nicht zwingend erforderlich, um einen Antrag für die von Ihnen erbetene Dienstleistung zu stellen.“
Für die Beantragung einer Apostille oder Vorbeglaubigung zur Legalisation wird die Nutzung der Schriftform unter nachfolgendem Link empfohlen:
Beglaubigung von Urkunden für das Ausland (Apostille/Legalisation)
- 29.10.2025
- 05.11.2025
- 06.11.2025
- 12.11.2025
- 26.11.2025
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihnen steht für den Bereich der Pass- und Ausweisstelle / Beglaubigungen ein Wartenummernautomat zur Verfügung.
Eine Terminbuchung ist nicht zwingend erforderlich, um einen Antrag für die von Ihnen erbetene Dienstleistung zu stellen.“
Für die Beantragung einer Apostille oder Vorbeglaubigung zur Legalisation wird die Nutzung der Schriftform unter nachfolgendem Link empfohlen:
Beglaubigung von Urkunden für das Ausland (Apostille/Legalisation)
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S Anhalter Bahnhof
- S2
- S25
- S26
- S1
-
S Anhalter Bahnhof
-
U-Bahn
-
U Kochstr./Checkpoint Charlie
- U6
-
U Stadtmitte
- U6
- U2
-
U Hallesches Tor
- U6
- U1
- U12
- U3
-
U Kochstr./Checkpoint Charlie
-
Bus
-
U Kochstr./Checkpoint Charlie
- M29
- N6
-
Charlottenstr.
- M29
-
Wilhelmstr./Kochstr.
- M29
- N6
-
U Kochstr./Checkpoint Charlie
Sonstige Hinweise zum Standort
Ergänzend zu den aufgeführten Zahlungsmöglichkeiten kann am Standort mit folgenden Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos vorhanden.
Dienstleistungsbeschreibung
Personalausweis, vorläufig, für Berliner Einwohner ohne feste Wohnung bzw. für Personen, die außerhalb von Berlin gemeldet sind
Wenn Sie
Bevor Ihr Antrag entgegengenommen werden kann, benötigen wir
für Wohnungslose
- sich in Berlin aufhalten, aber keine feste Wohnung haben (für Wohnungslose),
- oder sich vorübergehend in Berlin aufhalten und außerhalb Berlins aktuell gemeldet sind,
Bevor Ihr Antrag entgegengenommen werden kann, benötigen wir
für Wohnungslose
- die Abmeldebestätigung vom letzten deutschen Wohnsitz.
- eine Ermächtigung von Ihrer zuständigen Ausweisbehörde (Hauptwohnsitz).
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
- Die persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
-
Für unter 16-jährige
ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Das sind in der Regel beide Elternteile.
Erforderliche Unterlagen
-
1 aktuelles, biometrisches Passfoto (Neue Regelung ab 01.05.2025)
- Biometrische Passfotos dürfen nur noch direkt in der Behörde (LABO) oder in zertifizierten Fotostudios (siehe „Weiterführende Informationen“) digital erstellt werden.
- Gehört die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, kann unter Umständen zusätzlich bei der erstmaligen Beantragung ein Nachweis erforderlich sein.
-
Falls vorhanden Ihr Personalausweis ansonsten der Reisepass
(auch wenn dieser bereits abgelaufen ist) -
Einverständniserklärung eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters
Erscheint ein Sorgeberechtigter nicht persönlich, wird sein schriftliches Einverständnis mit Unterschrift sowie das Original Personalausweis/-Reisepassdokument benötigt.
Liegt kein Dokument vor, muss die Unterschrift auf der Erklärung beglaubigt sein. Hierzu wenden Sie sich vorab bitte an Ihre zuständige Stadtverwaltung oder zuständige deutsche Auslandsvertretung. -
standesamtliche Urkunde
Die Vorlage der Geburtsurkunde oder der Eheurkunde ist nur dann erforderlich, wenn Abweichungen von bisherigen Eintragungen vorliegen (zum Beispiel Namensänderung durch Eheschließung).
Gebühren
- 10,00 Euro: für Wohnungslose
- 23, Euro (10,00 Ausweis + 13,00 Unzuständigkeitsgebühr): für Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, aber außerhalb von Berlin
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Sofort, wenn alle Unterlagen vorliegen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Antragstellung ist ausschließlich beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten möglich.