Personalausweis, vorläufig, für Berliner Einwohner ohne feste Wohnung bzw. für Personen, die außerhalb von Berlin gemeldet sind am Standort Pass- und Ausweisangelegenheiten in Sonderfällen / Apostillen / Beglaubigungen

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Kontakt

  • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
  • Pass- und Ausweisangelegenheiten in Sonderfällen / Apostillen / Beglaubigungen
  • Friedrichstr. 219 10969 Berlin
  • Tel.: (030) 115
  • Fax: (030) 90269-2090
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
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Bitte beim Pförtner melden.

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00 - 15:00 Uhr
  • Dienstag

      08:00 - 15:00 Uhr
  • Mittwoch

      08:00 - 15:00 Uhr
      Jeden dritten Mittwoch im Monat: 08:00 - 13:00 Uhr
  • Donnerstag

      08:00 - 15:00 Uhr
  • Freitag

      08:00 - 13:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Aufgrund von internen Maßnahmen ist der Bereich der Pass- und Ausweisstelle / Beglaubigungen an folgenden Tagen lediglich von 08:00 Uhr - 12:45 Uhr geöffnet:

  • 29.10.2025
  • 05.11.2025
  • 06.11.2025
  • 12.11.2025
  • 26.11.2025
Am 18.11.2025 ist der Bereich der Pass- und Ausweisstelle / Beglaubigungen ganztägig geschlossen!

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Ihnen steht für den Bereich der Pass- und Ausweisstelle / Beglaubigungen ein Wartenummernautomat zur Verfügung.
Eine Terminbuchung ist nicht zwingend erforderlich, um einen Antrag für die von Ihnen erbetene Dienstleistung zu stellen.“

Für die Beantragung einer Apostille oder Vorbeglaubigung zur Legalisation wird die Nutzung der Schriftform unter nachfolgendem Link empfohlen:
Beglaubigung von Urkunden für das Ausland (Apostille/Legalisation)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Ergänzend zu den aufgeführten Zahlungsmöglichkeiten kann am Standort mit folgenden Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos vorhanden.

Dienstleistungsbeschreibung

Personalausweis, vorläufig, für Berliner Einwohner ohne feste Wohnung bzw. für Personen, die außerhalb von Berlin gemeldet sind

Wenn Sie
  • sich in Berlin aufhalten, aber keine feste Wohnung haben (für Wohnungslose),
  • oder sich vorübergehend in Berlin aufhalten und außerhalb Berlins aktuell gemeldet sind,
können Sie für einen konkreten Anlass einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Bevor Ihr Antrag entgegengenommen werden kann, benötigen wir

für Wohnungslose
  • die Abmeldebestätigung vom letzten deutschen Wohnsitz.

für Personen mit Wohnsitz außerhalb von Berlin
  • eine Ermächtigung von Ihrer zuständigen Ausweisbehörde (Hauptwohnsitz).

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Die persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
  • Für unter 16-jährige
    ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Das sind in der Regel beide Elternteile.

Erforderliche Unterlagen

  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto (Neue Regelung ab 01.05.2025)
    • Biometrische Passfotos dürfen nur noch direkt in der Behörde (LABO) oder in zertifizierten Fotostudios (siehe „Weiterführende Informationen“) digital erstellt werden.
    • Gehört die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, kann unter Umständen zusätzlich bei der erstmaligen Beantragung ein Nachweis erforderlich sein.
  • Falls vorhanden Ihr Personalausweis ansonsten der Reisepass
    (auch wenn dieser bereits abgelaufen ist)
  • Einverständniserklärung eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters
    Erscheint ein Sorgeberechtigter nicht persönlich, wird sein schriftliches Einverständnis mit Unterschrift sowie das Original Personalausweis/-Reisepassdokument benötigt.
    Liegt kein Dokument vor, muss die Unterschrift auf der Erklärung beglaubigt sein. Hierzu wenden Sie sich vorab bitte an Ihre zuständige Stadtverwaltung oder zuständige deutsche Auslandsvertretung.
  • standesamtliche Urkunde
    Die Vorlage der Geburtsurkunde oder der Eheurkunde ist nur dann erforderlich, wenn Abweichungen von bisherigen Eintragungen vorliegen (zum Beispiel Namensänderung durch Eheschließung).

Gebühren

  • 10,00 Euro: für Wohnungslose
  • 23, Euro (10,00 Ausweis + 13,00 Unzuständigkeitsgebühr): für Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, aber außerhalb von Berlin

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Sofort, wenn alle Unterlagen vorliegen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Antragstellung ist ausschließlich beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten möglich.