Kraftfahrzeug - elektronische Versicherungsbestätigung
Zum 01. März 2008 wurde die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zum Abruf eingeführt.
Damit entfällt die Pflicht zur Vorlage einer Versicherungsbestätigung nach altem Muster. Die Versicherer teilen ihren Kunden stattdessen eine Versicherungsbestätigungs-Nr. (7-stelliger alphanumerischer Code) mit. Mit Hilfe dieser VB-Nummer kann die Zulassungsbehörde prüfen, ob eine verarbeitungsfähige Versicherungsbestätigung für den Halter hinterlegt wurde.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).
Damit entfällt die Pflicht zur Vorlage einer Versicherungsbestätigung nach altem Muster. Die Versicherer teilen ihren Kunden stattdessen eine Versicherungsbestätigungs-Nr. (7-stelliger alphanumerischer Code) mit. Mit Hilfe dieser VB-Nummer kann die Zulassungsbehörde prüfen, ob eine verarbeitungsfähige Versicherungsbestätigung für den Halter hinterlegt wurde.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
keine