Kraftfahrzeug - elektronische Versicherungsbestätigung am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg
- Jüterboger Str. 3, 10965 Berlin
- Tel.: (030) 90269-3300
- Fax: (030) 9028-3446
- E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de
Der Zugang zum Dienstgebäude ist nur eingeschränkt rollstuhlgeeignet. Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind vorhanden.
Öffnungszeiten
-
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07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Dienstag
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07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
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Mittwoch
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Donnerstag
-
10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.) -
Freitag
-
07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)
Nahverkehr
- Bus
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- Jüterboger Straße: 104, 248
- Ubahn
-
- U Platz der Luftbrücke: U6 U Gneisenaustraße: U7
- U-Bahn
-
-
0.6km
U Gneisenaustr.
- U7
-
0.7km
U Südstern
- U7
-
0.8km
U Platz der Luftbrücke
- U6
-
0.6km
U Gneisenaustr.
- Bus
-
-
0.2km
Jüterboger Str.
- 248
-
0.4km
Berlin, Columbiadamm/Friesenstr.
- 248
- M43
-
0.4km
Golßener Str.
- M43
-
0.4km
Marheinekeplatz
- 248
-
0.5km
Gneisenaustr./Baerwaldstr.
- 140
- N7
-
0.2km
Jüterboger Str.
Nahverkehr
Sonstige Hinweise zum Standort
Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Kraftfahrzeug - elektronische Versicherungsbestätigung
Zum 01. März 2008 wurde die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zum Abruf eingeführt.
Damit entfällt die Pflicht zur Vorlage einer Versicherungsbestätigung nach altem Muster. Die Versicherer teilen ihren Kunden stattdessen eine Versicherungsbestätigungs-Nr. (7-stelliger alphanumerischer Code) mit. Mit Hilfe dieser VB-Nummer kann die Zulassungsbehörde prüfen, ob eine verarbeitungsfähige Versicherungsbestätigung für den Halter hinterlegt wurde.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).
Damit entfällt die Pflicht zur Vorlage einer Versicherungsbestätigung nach altem Muster. Die Versicherer teilen ihren Kunden stattdessen eine Versicherungsbestätigungs-Nr. (7-stelliger alphanumerischer Code) mit. Mit Hilfe dieser VB-Nummer kann die Zulassungsbehörde prüfen, ob eine verarbeitungsfähige Versicherungsbestätigung für den Halter hinterlegt wurde.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
keine