Unfallversicherung - Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft anmelden

Wer ein neues Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Der Meldepflicht unterliegen z.B. auch freiberuflich Tätige und Unternehmen mit Sitz im Ausland, die inländische Beschäftigte haben. Die Meldepflicht gilt auch für Unternehmen ohne Beschäftigte.

Unfallversicherungsträger sind:
  • Gewerbliche Berufsgenossenschaften. Sie sind nach Branchen gegliedert.
  • Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
  • Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.
Beschäftigte eines Unternehmens sind kraft Gesetzes versichert.
Unternehmer oder Freiberufler selbst sind in der Regel nicht bereits kraft Gesetzes versichert. Nur in bestimmten Branchen sind Unternehmer automatisch versichert. Jeder andere Unternehmer kann sich freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen, sowie gegen Berufskrankheiten versichern. Dies ist beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu beantragen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

  • Jetzt online erledigen
    Sie können den Online-Dienst mit oder ohne BundID-Konto oder ein Unternehmenskonto (MUK) nutzen. Wenn Sie sich mit einem Nutzerkonto anmelden, stehen Ihnen zusätzlich folgende Funktionen zur Verfügung:
    • Die Angaben zu Ihrer Person bzw. zu Ihrem Unternehmen werden aus dem Nutzerkonto übernommen.
    • Die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse kann in das Postfach Ihres Nutzerkontos erfolgen, sofern Sie dort das erforderliche Vertrauensniveau hinterlegt haben.

Voraussetzungen

  • Eröffnung eines neuen Unternehmens
    Diese Meldung ist bei Unternehmensgründung gemäß § 192 SGB VII verpflichtend.
  • Für die Online-Antragstellung (optional): Registrierung/Anmeldung über die BundID oder Mein Unternehmenskonto (MUK)
  • Für die Online-Antragstellung (optional): aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID) (empfohlen) / Elster-Zertifikat
    Für die Anmeldung bei der BundID mit der Variante "Online-Ausweis" benötigen Sie:
    • Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
    • ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
    • die Software "AusweisApp"
    Als juristische Person benötigen Sie für die Anmeldung über Mein Unternehmenskonto (MUK) ein Elster-Zertifikat.

Erforderliche Unterlagen

  • Meldung zur gesetzlichen Unfallversicherung
    Die Meldung können Sie entweder online einreichen oder Sie nutzen das Formular und reichen Ihre Meldung schriftlich per Post ein.

    Folgende Informationen werden benötigt:
    • persönliche und betriebliche Angaben (Name, Geb.-Datum, Adresse, Rechtsform)
    • Eröffnungstag bzw. Datum der Übernahme,
    • Art und Gegenstand Ihres Unternehmens (Tätigkeit),
    • Branchenschwerpunkt, wenn Ihr Unternehmen in verschiedenen Branchen Leistungen anbietet,
    • Anzahl der Beschäftigten und Beschäftigungsbeginn.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Diese Dienstleistung können Sie auch online über das des Einheitlichen Ansprechpartners erhalten.

Gewerbeservice online Einheitlicher Ansprechpartner Berlin

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