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Unfallversicherung - Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft anmelden
Wer ein neues Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Der Meldepflicht unterliegen z.B. auch freiberuflich Tätige und Unternehmen mit Sitz im Ausland, die inländische Beschäftigte haben. Die Meldepflicht gilt auch für Unternehmen ohne Beschäftigte.
Unfallversicherungsträger sind:
Unternehmer oder Freiberufler selbst sind in der Regel nicht bereits kraft Gesetzes versichert. Nur in bestimmten Branchen sind Unternehmer automatisch versichert. Jeder andere Unternehmer kann sich freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen, sowie gegen Berufskrankheiten versichern. Dies ist beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu beantragen.
Unfallversicherungsträger sind:
- Gewerbliche Berufsgenossenschaften. Sie sind nach Branchen gegliedert.
- Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
- Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.
Unternehmer oder Freiberufler selbst sind in der Regel nicht bereits kraft Gesetzes versichert. Nur in bestimmten Branchen sind Unternehmer automatisch versichert. Jeder andere Unternehmer kann sich freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen, sowie gegen Berufskrankheiten versichern. Dies ist beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu beantragen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
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Jetzt online erledigen
Sie können den Online-Dienst mit oder ohne BundID-Konto oder ein Unternehmenskonto (MUK) nutzen. Wenn Sie sich mit einem Nutzerkonto anmelden, stehen Ihnen zusätzlich folgende Funktionen zur Verfügung:
- Die Angaben zu Ihrer Person bzw. zu Ihrem Unternehmen werden aus dem Nutzerkonto übernommen.
- Die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse kann in das Postfach Ihres Nutzerkontos erfolgen, sofern Sie dort das erforderliche Vertrauensniveau hinterlegt haben.
Voraussetzungen
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Eröffnung eines neuen Unternehmens
Diese Meldung ist bei Unternehmensgründung gemäß § 192 SGB VII verpflichtend. - Für die Online-Antragstellung (optional): Registrierung/Anmeldung über die BundID oder Mein Unternehmenskonto (MUK)
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Für die Online-Antragstellung (optional): aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID) (empfohlen) / Elster-Zertifikat
Für die Anmeldung bei der BundID mit der Variante "Online-Ausweis" benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
- die Software "AusweisApp"
Erforderliche Unterlagen
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Meldung zur gesetzlichen Unfallversicherung
Die Meldung können Sie entweder online einreichen oder Sie nutzen das Formular und reichen Ihre Meldung schriftlich per Post ein.
Folgende Informationen werden benötigt:
- persönliche und betriebliche Angaben (Name, Geb.-Datum, Adresse, Rechtsform)
- Eröffnungstag bzw. Datum der Übernahme,
- Art und Gegenstand Ihres Unternehmens (Tätigkeit),
- Branchenschwerpunkt, wenn Ihr Unternehmen in verschiedenen Branchen Leistungen anbietet,
- Anzahl der Beschäftigten und Beschäftigungsbeginn.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Weiterführende Informationen
Diese Dienstleistung können Sie auch online über das des Einheitlichen Ansprechpartners erhalten.