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Immobilienmakler, Bauträger, Baubetreuer, Darlehensvermittler und Wohnimmobilienverwalter - Erlaubnis beantragen
Wer gewerbsmäßig
Zu den Darlehensverträgen zählen nur Verbraucherdarlehen. Für die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen ist eine gesonderte Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler erforderlich. (siehe „Weiterführende Informationen")
Für die Vermittlung von partiarischen Darlehen, Nachrangdarlehen sowie Schwarmfinanzierungen benötigen Sie eine gesonderte Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler. (siehe „Weiterführende Informationen")
Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter, bei juristischen Personen (GmbH, UG oder AG) wird die Erlaubnis der Gesellschaft erteilt.
- den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist (Immobilienmakler)
- den Abschluss von Darlehensverträgen vermitteln will oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist (Darlehensvermittler)
- Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen will und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrecht verwenden will (Bauträger)
- Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will (Baubetreuer),
- das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume verwalten will (Wohnimmobilienverwalter),
Zu den Darlehensverträgen zählen nur Verbraucherdarlehen. Für die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen ist eine gesonderte Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler erforderlich. (siehe „Weiterführende Informationen")
Für die Vermittlung von partiarischen Darlehen, Nachrangdarlehen sowie Schwarmfinanzierungen benötigen Sie eine gesonderte Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler. (siehe „Weiterführende Informationen")
Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter, bei juristischen Personen (GmbH, UG oder AG) wird die Erlaubnis der Gesellschaft erteilt.
Online Verfahren
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Personal reliability
Reliability is verified based on various documents. The applicant must submit an excerpt from the Federal Central Criminal Register (certificate of good conduct) and an excerpt from the Commercial Central Register. -
Orderly financial circumstances
It is checked whether the applicant has debts (private or public) or whether insolvency proceedings are known. -
Regelmäßige Weiterbildungen als Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter
Als Immobilienmakler- und/oder Wohnimmobilienverwalter sind Sie gesetzlich verpflichtet sich in einem Umfang von jeweils 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren fachlich fortzubilden. Eine Weiterbildungserklärung sowie die Weiterbildungsnachweise sind auf Verlangen des zuständigen Ordnungsamtes zur Überprüfung vorzulegen.
Die Weiterbildungsverpflichtung gilt auch für Beschäftige, die unmittelbar an der Erbringung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten mitwirken. -
Adequate insurance cover
Proof of professional insurance cover for the business.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis (Immobilienmakler/Bauträger/Baubetreuer, Darlehensvermittler und Wohnimmobilienverwalter)
Possible online; or you can use the form. -
Identity document
Identity card or other official identification document containing a photograph (not required for electronic applications).
Residence permit, if the applicant is not an EU national -
Certificate of good conduct for presentation to an authority
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Excerpt from the central business register for presentation to an authority
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Information from the debtors' register (Central Enforcement Portal)
Auskünfte über Eintragungen sind online beim Zentralen Vollstreckungsportal der Länder zu beantragen. (siehe "Weiterführende Informationen") -
Information from the insolvency register
- Für Insolvenzverfahren von natürlichen Personen mit Wohnsitz in Berlin sind als Nachweis zwei Bescheinigungen erforderlich. Die Erste für Verbraucherinsolvenzverfahren ist bei Ihrem Wohnortgericht und die Zweite für Regelinsolvenzverfahren beim Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zu beantragen.
- Für Insolvenzverfahren von juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Betriebssitz in Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, zuständig.
- Antragssteller mit Wohn-/Betriebssitz außerhalb Berlins informieren sich bitte über die jeweiligen Zuständigkeiten der Insolvenzgerichte über das zentrale Orts- und Gerichtsverzeichnis (siehe "Weiterführende Informationen").
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Berufshaftpflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter
Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für die Wohnimmobilienverwalter.
Die Bestätigung darf nicht älter als drei Monate sein. -
Up-to-date excerpt from the Trade Register
Registered companies are required to submit an up to date excerpt from the Trade Register when applying. Legal entities that are in the process of being established (GmbH, AG) are required to submit their partnership agreement or statutes.
Gebühren
100,00 bis 1.800,00 Euro je Aufwand
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Merkblatt der IHK Berlin - Maklergewerbe
- Real estate loan broker – Apply for permission
- Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis beantragen
- Information from the debtors' register - Central Enforcement Portal of the Federal States
- Insolvency notices online via the joint justice portal of the Federal States
- Search for the competent court in the central local and court register
- Information about privacy
Diese Dienstleistung können Sie auch online über das des Einheitlichen Ansprechpartners erhalten.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Erlaubnis ist bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu stellen. Ist ein Betriebssitz noch nicht bekannt, kann die Erlaubnis auch bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Ordnungsamt beantragt werden.