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Versteigerergewerbe – Anzeige Veranstaltung einer Versteigerung am Standort Ordnungsamt

Stadtplan Berlin.de
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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Um die weitere Ausbreitung des COVID-19-Virus so weit wie möglich zu verzögern, findet im Gewerbeamt keine Sprechstunde statt!

Sie können online Ihr Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden.

Ansonsten sind wir auch postalisch oder telefonisch während der Sprechzeiten zu erreichen.
Wir bitten um Ihr Verständnis
BA Tempelhof-Schöneberg

  • Ordnungsamt – FB Gewerbe-
10820 Berlin

Um die weitere Ausbreitung des COVID-19-Virus so weit wie möglich zu verzögern, findet in der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle keine Sprechstunde statt!

Wir sind postalisch, per E-Mail oder telefonisch während der Sprechzeiten zu erreichen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Öffnungszeiten

Keine Informationen verfügbar.

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der zentralen Anlauf- und Beratungsstelle:

Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Öffnungszeiten des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht:

Amtstierärztliche Sprechzeiten nach telefonischer oder mailanfrage zu einer Terminvergabe

Öffnungszeiten des Gewerbebereichs:

Montag und Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Letzte Wartenummernvergabe 15 Minuten vor Ende der Sprechzeit.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Versteigerergewerbe – Anzeige Veranstaltung einer Versteigerung

Der Versteigerer hat jede Versteigerung spätestens zwei Wochen vor dem in Aussicht genommenen Versteigerungstermin anzuzeigen. Die Anzeige ist zum einen bei dem zuständigen Ordnungsamt, in deren Bezirk die Versteigerung stattfinden soll und zum anderen bei der Industrie- und Handelskammer Berlin einzureichen. Die Anzeige muss schriftlich oder elektronisch erfolgen und Angaben zum genauen Ort, Zeitpunkt und der Gattung der zu versteigernden Ware enthalten.

Die Behörde kann in Ausnahmefällen, insbesondere bei leicht verderblichem Versteigerungsgut, die zwei Wochen Vorankündigungsfrist auf Antrag abkürzen.

Bei der Versteigerung von landwirtschaftlichem Inventar, landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Vieh ist keine Anzeige erforderlich.

Es dürfen nur gebrauchte Waren versteigert werden. Ausnahmen bilden Neuwaren oder Verbrauchsgüter, die aus einem Nachlass, einer Insolvenzmasse, im Wege der Geschäftsaufgabe oder bei öffentlichen Versteigerungen auf Grund gesetzlicher Vorschrift veräußert werden.

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • gültige Erlaubnis zur Ausübung des Versteigerergewerbes

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige - Veranstaltung einer Versteigerung
    • schriftlich oder elektronisch unter Angabe von Ort, Zeit sowie Angabe der zu versteigernden Waren
    • Nutzen Sie bitte den Mustervordruck zur Anzeige (siehe Formulare)
  • Verteigerererlaubnis
    Nachweis durch Vorlage der Erlaubnisurkunde bzw. Kopie

Gebühren

  • keine: Anzeige der Versteigerung
  • 14,32 Euro: Eilige Versteigerungen unter Abkürzung der zwei Wochen Vorankündigungsfrist

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Anzeige ist bei dem für den Versteigerungsort zuständigen Ordnungsamt, sowie bei der Industrie- und Handelskammer Berlin zu stellen.