Versteigerergewerbe – Anzeige Veranstaltung einer Versteigerung am Standort Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Im Gewerbebereich des Ordnungsamts findet keine offene Sprechstunde statt.
Der Bereich steht nur in unvermeidbaren Fällen und sehr eingeschränkt dem Publikum zur Verfügung.
Pandemiebedingt können wir derzeit nur Vorsprachen nach Terminvergabe anbieten.
Terminsprechstunde:
Montag: 09:00-13:00 Uhr
Dienstag: 09:00-13:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-13:00 Uhr
und nach vorheriger Vereinbarung unter ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder unter der Telefonnummer 030 90299-4660.
Die Termine werden derzeit individuell und nach Bedarf mit dem Sachgebiet vereinbart.
Bitte informieren Sie sich auch auf unserer Internetseite vom Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin unter https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/
Öffnungszeiten
09:00-13:00 Uhr
09:00-13:00 Uhr
09:00-13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Termine können auch nach Vereinbarung unter ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder Telefonnummer 030 902994660 vereinbart werden.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Bitte den Eingang von Unter den Eichen nehmen.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Sonstige Hinweise zum Standort
Gebührenfreie Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Standort liegt unmittelbar an der Grenze zur Parkraumbewirtschaftung.
Bei akuten Verkehrsbehinderungen und sonstigem eilbedürftigem pflichtwidrigen Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern (auch in geschützten Grünanlagen) wählen Sie bitte die Rufnummer 030/90299-4631 oder 030/90299-4632.
Versteigerergewerbe – Anzeige Veranstaltung einer Versteigerung
Der Versteigerer hat jede Versteigerung spätestens zwei Wochen vor dem in Aussicht genommenen Versteigerungstermin anzuzeigen. Die Anzeige ist zum einen bei dem zuständigen Ordnungsamt, in deren Bezirk die Versteigerung stattfinden soll und zum anderen bei der Industrie- und Handelskammer Berlin einzureichen. Die Anzeige muss schriftlich oder elektronisch erfolgen und Angaben zum genauen Ort, Zeitpunkt und der Gattung der zu versteigernden Ware enthalten.
Die Behörde kann in Ausnahmefällen, insbesondere bei leicht verderblichem Versteigerungsgut, die zwei Wochen Vorankündigungsfrist auf Antrag abkürzen.
Bei der Versteigerung von landwirtschaftlichem Inventar, landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Vieh ist keine Anzeige erforderlich.
Es dürfen nur gebrauchte Waren versteigert werden. Ausnahmen bilden Neuwaren oder Verbrauchsgüter, die aus einem Nachlass, einer Insolvenzmasse, im Wege der Geschäftsaufgabe oder bei öffentlichen Versteigerungen auf Grund gesetzlicher Vorschrift veräußert werden.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- gültige Erlaubnis zur Ausübung des Versteigerergewerbes
Erforderliche Unterlagen
-
Verteigerererlaubnis
Nachweis durch Vorlage der Erlaubnisurkunde bzw. Kopie
-
Anzeige - Veranstaltung einer Versteigerung
- schriftlich oder elektronisch unter Angabe von Ort, Zeit sowie Angabe der zu versteigernden Waren
- Nutzen Sie bitte den Mustervordruck zur Anzeige (siehe Formulare)
Gebühren
- keine: Anzeige der Versteigerung
- 14,32 Euro: Eilige Versteigerungen unter Abkürzung der zwei Wochen Vorankündigungsfrist
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Anzeige ist bei dem für den Versteigerungsort zuständigen Ordnungsamt, sowie bei der Industrie- und Handelskammer Berlin zu stellen.
Weitere Sprachen
Kontakt
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
Nahverkehr
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S Botanischer Garten
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S+U Rathaus Steglitz
- S1
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S Botanischer Garten
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S+U Rathaus Steglitz
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S+U Rathaus Steglitz
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Unter den Eichen/Botanischer Garten
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Braillestr.
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- M48
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Händelplatz
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Schlossparktheater
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- 283
- N88
- M48
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0.5km
Berlin, Carmerplatz
- 188
- 283
- N88
- 186
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0.2km
Unter den Eichen/Botanischer Garten