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Reisegewerbe - Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten anzeigen am Standort Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
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Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
- Unter den Eichen 1 , 12203 Berlin
- Tel.: (030) 90299-4660
- Fax: (030) 90299-4662
- E-Mail: ordnungsamt@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Dienstag
-
Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Mittwoch
-
Keine Sprechstunde
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Donnerstag
-
Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Freitag
-
Keine Sprechstunde
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Termine können unter ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder Telefonnummer 030 902994660 vereinbart werden.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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U-Bahn
-
Bus
-
Unter den Eichen/Botanischer Garten
- M48
-
Braillestr.
- M48
-
Händelplatz
- 188
- 283
- 285
- M85
- N88
-
Schlossparktheater
- 188
- 283
- N88
- M48
-
Berlin, Carmerplatz
- 188
- 283
- N88
- 186
-
Unter den Eichen/Botanischer Garten
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Bitte den Eingang von Unter den Eichen nehmen.Sonstige Hinweise zum Standort
Gebührenfreie Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Standort liegt unmittelbar an der Grenze zur Parkraumbewirtschaftung.Bei akuten Verkehrsbehinderungen und sonstigem eilbedürftigem pflichtwidrigen Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern (auch in geschützten Grünanlagen) wählen Sie bitte die Rufnummer 030/90299-4631 oder 030/90299-4632.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Reisegewerbe - Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten anzeigen
Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe wird keine Reisegewerbekarte benötigt. Sie werde als reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten bezeichnet. Diese Tätigkeiten sind von der Reisegewerbekartenpflicht befreit.
Das betrifft in der Gemeinde Berlin beispielsweise:
Verfahrensablauf
Eine Anzeige müssen Sie auch vornehmen, wenn
Das betrifft in der Gemeinde Berlin beispielsweise:
- den Vertrieb von Lebensmitteln oder anderen Waren des täglichen Bedarfs, wenn diese von nicht ortsfesten, also mobilen, Verkaufsstellen in regelmäßigen kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle vertrieben werden.
- das Feilbieten von Druckwerken auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten, z. B. Zeitungsverkäufer.
Verfahrensablauf
- Sie zeigen die Ausübung einer Reisegewerbekartenfreien Tätigkeit bei dem zuständigen Ordnungsamt an. Für die Anzeige nutzen Sie die vorgeschriebenen amtlichen Formulare gemäß der Gewerbeanzeigenverordnung.
- Das zuständige Ordnungsamt prüft Ihre Anzeige und bestätigt Ihnen den Empfang.
Eine Anzeige müssen Sie auch vornehmen, wenn
- Sie den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Ihrem bisher angezeigten Gewerbe nicht geschäftsüblich sind oder wenn Sie Ihren Verkaufsort innerhalb Berlins verlegen.
- Sie Ihre Reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten vollständig aufgeben oder an einen Verkaufsort außerhalb Berlins verlegen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
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Jetzt online erledigen
Für die Nutzung der Online-Abwicklung müssen Sie sich erstmalig mit einem Bürger- oder Unternehmenskonto registrieren und können sich danach mit Ihren Zugangsdaten anmelden.
Voraussetzungen
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Ausübung einer Reisegewerbekartefreien Tätigkeit
vgl. hierzu § 55a Abs. 1 Nr. 3, 9 oder 10 der Gewerbeordnung.
Achtung: Nr. 3 gilt aufgrund der größeren Einwohnerzahl nicht bei Wohnsitz/Geschäftsausübung in der Gemeinde Berlin. - Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
Erforderliche Unterlagen
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Gewerbeanmeldung für Reisegewerbekartefreie Tätigkeiten
Online möglich oder Sie nutzen das Formular. -
Personalausweis
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
Formulare
Gebühren
- 26,00 Euro - je Einzel-Gewerbe, je Gesellschafter einer Personengesellschaft
- 31,00 Euro - juristische Person mit 1 gesetzlichen Vertreter
- 13,00 Euro - jeder weitere Vertreter einer juristischen Person
- 20,00 Euro - je Gewerbeummeldung
- kostenlos - Gewerbeabmeldung
- 15,00 Euro - Gewerbeanmeldung und -ummeldung im elektronischen Verfahren (Onlineabwicklung)
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie zeigen die Ausübung einer Reisegewerbekartenfreien Tätigkeit bei dem für den Verkaufsort in Berlin örtlich zuständigen Ordnungsamt an.
Bitte kreuzen Sie in den Formularen bei Anzeige einer Reisegewerbekartenfreien Tätigkeit stets das Feld Nr. 24 „im Reisegewerbe" an.