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Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen am Standort Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle
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Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle
- Juliusstraße 67 , 12051 Berlin
- Tel.: (030) 90239-6699
- Fax: (030) 90239-4988
- E-Mail: ordnungsamt@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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09.00-13.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
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Dienstag
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09.00-13.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
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Mittwoch
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nach Terminvereinbarung
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Donnerstag
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15.00-18.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
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Freitag
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nach Terminvereinbarung
Hinweis für Terminkunden
Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- M171
- S-Bahn
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- Neukölln: S41, S42
- U-Bahn
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- Grenzallee: U7
Dienstleistungsbeschreibung
Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder eines Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verpfänder erforderlich ist. Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Tätigkeit beantragen. Erst nach Erteilung der Erlaubnis sind Sie zur Ausübung des Gewerbes berechtigt.
Pfandleiher und Pfandvermittler
Verfahrensablauf
Pfandleiher und Pfandvermittler
- Der Pfandleiher gewährt ein Gelddarlehen gegen Hinterlegung eines Pfandes zur Sicherung des Darlehens nebst Zinsen und Kosten des Geschäftsbetriebs. Der Pfandleiher hat der zuständigen Behörde zusätzlich bei Beginn der Gewerbeausübung anzuzeigen, welche Räume für den Gewerbebetrieb benutzt werden sollen. Ein Wechsel der Räume muss ebenfalls angezeigt werden.
- Der Pfandvermittler vermittelt Pfandgeschäfte, indem er auf ihm übergebene Pfänder einen Vorschuss gewährt und die Pfänder in seinem Namen bei einem Pfandleiher verpfändet.
Verfahrensablauf
- Die Erlaubnis für den Betrieb eines Geschäftes als Pfandleiher oder Pfandvermittler müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Nach der Prüfung erhalten Sie entweder die Erlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid. Eine Erlaubnis kann mit bestimmten Auflagen verbunden sein.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
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Jetzt online erledigen
Für die Nutzung der Online-Abwicklung müssen Sie sich erstmalig mit einem Bürger- oder Unternehmenskonto registrieren und können sich danach mit Ihren Zugangsdaten anmelden.
Voraussetzungen
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persönliche Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen. -
geordnete Vermögensverhältnisse
Geprüft wird hierbei, ob der Antragsteller Schulden (privater oder öffentlich-rechtlicher Art) hat oder ob Insolvenzverfahren bekannt sind. -
Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder Sicherheiten
- Sie müssen erforderliche Mittel oder Sicherheiten für die ersten sechs Monate nachweisen. Dies können Guthaben oder eine Bankbürgschaft sein.
- Ferner müssen Sie eine Versicherung gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung abschließen und bei Antragstellung vorlegen. Für Schmuckwaren muss ein Tresor vorhanden sein.
- Ihre Räumlichkeiten müssen Sie gegen Einbruch durch eine Alarmanlage sichern.
- Bei Autopfandleihen muss die Frage der möglichen Umweltgefahren durch die Abstellflächen der Fahrzeuge geklärt werden.
- Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis (Pfandleiher)
Online möglich; oder Sie nutzen das Formular. -
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Zentrales Vollstreckungsportal)
Auskünfte über Eintragungen sind online beim Zentralen Vollstreckungsportal der Länder zu beantragen. (siehe „Weiterführende Informationen") -
Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
- Für Insolvenzverfahren von natürlichen Personen mit Wohnsitz in Berlin sind als Nachweis zwei Bescheinigungen erforderlich. Die Erste für Verbraucherinsolvenzverfahren ist bei Ihrem Wohnortgericht und die Zweite für Regelinsolvenzverfahren beim Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zu beantragen.
- Für Insolvenzverfahren von juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Betriebssitz in Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, zuständig.
- Antragssteller mit Wohn-/Betriebssitz außerhalb Berlins informieren sich bitte über die jeweiligen Zuständigkeiten der Insolvenzgerichte über das zentrale Orts- und Gerichtsverzeichnis (siehe „Weiterführende Informationen").
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Nachweise der erforderlichen Mittel und Sicherheiten für das Pfandleihgewerbe
Es müssen mindestens für die ersten sechs Monate des Gewerbebetriebes die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten nachgewiesen werden. Dies kann durch Vorlage einer entsprechenden Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage einer Bank nachgewiesen werden. Hierbei ist insbesondere auf die Personal-, Miet-, Einrichtungs-, Ausstattungs- und Versicherungskosten unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen abzustellen. -
Berufshaftpflichtversicherung
Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Pfandleihgewerbe.
Die Bestätigung darf nicht älter als drei Monate sein. -
Grundrisszeichnung
Grundriss der für den Gewerbebetrieb vorgesehenen Räume (möglichst im Maßstab 1:100) -
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
Gebühren
84,00 bis 2.075,00 Euro je Aufwand
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
1 Monat
Weiterführende Informationen
- Informationen über erlaubnispflichtige Gewerbe (IHK Berlin)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Vollstreckungsportal der Länder)
- Insolvenzbekanntmachungen online (Justizportal der Länder)
- Suche des zuständigen Gerichts (zentrales Orts- und Gerichtsverzeichnis)
- Hinweis zum Datenschutz (Ordnungsämter des Landes Berlin)
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Erlaubnis ist bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu stellen. Ist ein Betriebssitz noch nicht bekannt, kann die Erlaubnis auch bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Ordnungsamt beantragt werden.