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Gewerbe abmelden am Standort Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe
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Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe
- Lübener Weg 26 , 13407 Berlin
- Tel.: (030) 90294-2966
- Fax: (030) 90294-2960
- E-Mail: gewerbe@reinickendorf.berlin.de
Zugang und Parkplatz für Rollstuhlfahrer durch die Tordurchfahrt Brusebergstraße
Öffnungszeiten
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Nur nach telefonischer Vereinbarung
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Dienstag
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Nur nach telefonischer Vereinbarung
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Mittwoch
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Nur nach telefonischer Vereinbarung
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Donnerstag
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Nur nach telefonischer Vereinbarung
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Freitag
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Nur nach telefonischer Vereinbarung
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bis auf Weiteres erfolgt persönliches Vorsprechen im Ordnungsamt Reinickendorf während der Sprechzeiten nur nach Vereinbarung bzw. Absprache eines Termins.
Termine sind spätestens am vorherigen Werktag während der Sprechzeiten mit dem jeweiligen Fachbereich telefonisch zu vereinbaren.
Vorsprachen ohne Termin sind zurzeit nicht möglich.
Termine sind spätestens am vorherigen Werktag während der Sprechzeiten mit dem jeweiligen Fachbereich telefonisch zu vereinbaren.
Vorsprachen ohne Termin sind zurzeit nicht möglich.
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- 122 Lübener Weg, 322 Lindauer Allee, 120, 320 Paracelsus Bad
- U-Bahn
-
- U 8 Paracelsus-Bad
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Gewerbe abmelden
Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten „stehenden Gewerbe") aufgeben.
Dies ist der Fall, wenn:
Dies ist der Fall, wenn:
- 1. Sie den Betrieb Ihres Gewerbes vollständig beenden bzw. einstellen möchten.
- 2. Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort außerhalb der Gemeinde (außerhalb Berlins) verlegen. Melden Sie in diesem Fall Ihr Gewerbe bei Ihrem bisher zuständigen Ordnungsamt in Berlin ab. Anschließend melden Sie das Gewerbe bei der Gewerbebehörde am neuen Standort in der neuen Gemeinde wieder an.
- 3. die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern. Melden Sie Ihr Gewerbe unter der bisherigen Rechtsform ab. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe mit einer Gewerbeanmeldung unter der neuen Rechtsform wieder an.
- Bleibt Ihr Gewerbebetrieb bestehend und Sie möchten lediglich die teilweise Aufgabe einzelner gewerblicher Tätigkeiten mitteilen, können Sie dies freiwillig mit einer Gewerbeummeldung anzeigen. (siehe „Weiterführende Informationen")
- Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens innerhalb der Gemeinde (bei Verlegung innerhalb Berlins) an einen neuen Standort verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung beim Ordnungsamt des neuen Betriebsstandortes. (siehe „Weiterführende Informationen")
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Sie wollen Ihr bereits angemeldetes Gewerbe vollständig aufgeben, außerhalb von Berlin verlegen oder die Rechtsform ändern.
Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien).
Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern bei:
- Einzelgewerben: der Einzelgewerbetreibende,
- Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR): die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter,
- KG: jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
- Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand)
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Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig vorzunehmen
Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig mit Einstellung des Gewerbebetriebes, der Verlegung in eine andere Gemeinde (außerhalb Berlins), oder bei Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes vorzunehmen.
Erforderliche Unterlagen
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Gewerbeabmeldung
Online möglich; oder Sie nutzen das Formular zur Gewerbeabmeldung. -
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister als Nachweis der Vertretungsbefugnis mit ein.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Ordnungsamt des Bezirks im dem sich der Betriebssitz Ihres Unternehmens befindet.