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Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S beantragen
Der „Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S“ ersetzt ab 01.01.2023 den bisherigen berlinpass. Der Berechtigungsnachweis soll die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern. Neben der Berechtigung zum Kauf des Sozialtickets (Berlin-Ticket S), bietet er vergünstigten Zugang zu Sport-, Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten in Berlin, zum Beispiel:
- Busse und Bahnen (U-Bahn, S-Bahn, Tram, Bus), Tarifbereich AB
- Museen, Theater, Konzerte, Kinos
- Schwimmbäder
- Zoo, Tiergarten, Botanischer Garten
- Bibliotheken
- Kurse in der Volkshochschule oder in der Musikschule
Nur ein bestimmter Personenkreis muss den Berechtigungsnachweis beantragen, dazu zählen:
- Personen, die in einer Berliner Einrichtung leben und in einem anderen Bundesland Sozialhilfeleistungen beziehen
- Personen die Leistungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen nicht von einer Berliner Behörde erhalten
- Personen im Berliner Justizvollzug
Sozialticket (Berlin-Ticket S)
Der Berechtigungsnachweis berechtigt unter anderem zum Kauf des Sozialtickets (Berlin-Ticket S). Das Sozialticket ist eine preisreduzierte Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr und erlaubt die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin (Tarifbereich AB).
- Um das Sozialticket nutzen zu können, brauchen Sie die „VBB-Kundenkarte Berlin S“. Diese können Sie über ein Online-Antrags-Portal der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) beantragen.
- Ab dem 01.04.2023 wird es zusätzlich ein schriftliches Antragsverfahren in Papierform für die „VBB-Kundenkarte Berlin S“ geben.
Bis zum 31.03.2023 gilt auch der Leistungsbescheid / berlinpass als Ersatz für die „VBB-Kundenkarte Berlin S“ (Übergangsregelung)
Sollte Ihnen eine Beantragung über das Online-Antrags-Portal der Berliner Verkehrsbetriebe nicht möglich sein, können Sie bis zum 31.03.2023 Ihren gültigen berlinpass oder Ihren gültigen Leistungsbescheid als Ersatz für die „VBB-Kundenkarte Berlin S“ nutzen. Ab dem 01.04.2023 müssen Sie die „VBB-Kundenkarte Berlin S“ entweder online oder schriftlich beantragen.
- Zur Nutzung des Berlin-Ticket S tragen Sie auf dem Ticket Ihre berlinpass-Nummer oder das Aktenzeichen Ihres Leistungsbescheides ein.
- Berlinpässe mit Gültigkeit in 2023 werden bis zum 31.03.2023 bei der Fahrausweiskontrolle des Berlin-Ticket S als Berechtigungsnachweis anerkannt.
- Ein gültiger Leistungsbescheid wird bis zum 31.03.2023 bei der Fahrausweiskontrolle des Berlin-Ticket S als Berechtigungsnachweis anerkannt. Bei diesen Fahrausweiskontrollen wird zusammen mit dem Leistungsbescheid auch immer das Personalausweisdokument kontrolliert.
Voraussetzungen
-
Hauptwohnsitz in Berlin oder Sie haben keinen festen Wohnsitz
Den Berechtigungsnachweis erhält auch, wer keinen festen Wohnsitz hat und Leistungen vom Land Berlin bezieht. -
Bezug von Transferleistungen
Ihnen wird der Berechtigungsnachweis automatisch zugeschickt, wenn Sie oder ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft eine der folgenden Leistungen bekommen. Ein Antrag ist nicht nötig. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören im Normalfall die Familienmitglieder, mit denen Sie zusammenwohnen.
- 1) Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Hartz IV, Bürgergeld)
- 2) Sozialhilfe
- 3) Grundsicherung im Alter
- 4) Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung
- 5) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- 6) Wohngeld
- 7) Leistungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetze (SED-UnBerG) - Gesetz über besondere Zuwendung für Haftopfer
-
Wenn Sie zu einem bestimmten Personenkreis gehören: zusätzlich Antrag notwendig
Wenn Sie zum folgenden Personenkreis gehören, wird Ihnen der Berechtigungsnachweis nicht automatisch zugeschickt. Sie müssen den Berechtigungsnachweis beantragen.
- Personen im Berliner Justizvollzug, die an Maßnahmen außerhalb des Vollzuges teilnehmen
- Personen, die in einer Berliner Einrichtung leben und in einem anderen Bundesland Sozialhilfeleistungen beziehen
- Personen ohne festen Wohnsitz, die Leistungen vom Land Berlin beziehen
- Personen, die in Berlin ihren Wohnsitz haben und in einem anderen Bundesland Opferrenten oder Ausgleichsleistungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen beziehen
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Ausstellung eines Berechtigungsnachweises
In der Regel wird Ihnen der Berechtigungsnachweis automatisch zugeschickt. Nur ein bestimmter Personenkreis muss einen Antrag stellen:
- Personen, die in einer Berliner Einrichtung leben und in einem anderen Bundesland Sozialhilfeleistungen beziehen, bekommen ihren Berechtigungsnachweis auf schriftlichen Antrag vom Amt für Soziales Friedrichshain-Kreuzberg. Nutzen Sie bitte das "Übersendungsschreiben".
- Personen die Leistungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen nicht von einer Berliner Behörde erhalten, bekommen ihren Berechtigungsnachweis auf formlose Anfrage vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in Berlin. Ein Antragsformular gibt es hierfür nicht.
- Personen im Berliner Justizvollzug erhalten den Berechtigungsnachweis von ihrer Ansprechperson in der Justizvollzugsanstalt.
- Aktueller Leistungsbescheid
-
Übersendungsschreiben an das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
(für Personen, die in einer Berliner Einrichtung leben und in einem anderen Bundesland Sozialhilfeleistungen beziehen)
- Füllen Sie hierfür das Übersendungsschreiben aus, lassen Sie es von Ihrer Unterkunft abstempeln und unterschreiben und schicken Sie es zusammen mit einer Kopie Ihres Leistungsbescheides an das Amt für Soziales Friedrichshain-Kreuzberg. Sie erhalten dann von dort Ihren Berechtigungsnachweis per Post zugeschickt.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- keine
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
- Amt für Soziales des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg: für Personen, die in einer Berliner Einrichtung leben und in einem anderen Bundesland Sozialhilfeleistungen beziehen
- Landesamt für Gesundheit und Soziales: für Personen die Leistungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen nicht von einer Berliner Behörde erhalten
- Justizvollzugsanstalt: für Personen im Berliner Justizvollzug