Schwerbehindertenausweis beantragen am Standort Versorgungsamt - Kundencenter - Videosprechstunde

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Kontakt

  • Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso)
  • Versorgungsamt - Kundencenter - Videosprechstunde
  • Sächsische Str. 28 10707 Berlin
  • Postanschrift
    Postfach 310929, 10639 Berlin
  • Tel.: (030)115
  • Fax: -
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-15:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-15:00 Uhr
  • Mittwoch

      12:00-14:00 Uhr
  • Donnerstag

      10:00-12:00 Uhr
  • Freitag

      09:00-13:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

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Die Terminbestätigung mit dem Zugangscode erhalten Sie per E-Mail.
Unterlagen zum Termin können Sie per E-Mail senden an:
videosprechstunde-kc@lageso.berlin.de

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Sie benötigen
• PC, Laptop, Tablet oder Smartphone mit Kamera

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Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Homepage

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Schwerbehindertenausweis beantragen

Mit einem Schwerbehindertenausweis können Sie sowohl Ihre Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachweisen, als auch bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundesweit gültiges Dokument.

Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel:

  • besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
  • Anspruch auf Zusatzurlaub
  • Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung,
  • unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
  • Benutzung von Behindertenparkplätzen
  • Parkerleichterungen
  • Rundfunkgebührenbefreiung
  • ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen
Der Schwerbehindertenausweis gibt Ihren Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an. Diese Merkmale sind:

  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H – Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
  • Bl – Blind
  • Gl – Gehörlos
  • RF – Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
  • B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
  • G – Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • TBl – Taubblind
Verfahrensablauf
  1. Beantragen Sie die erstmalige Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises, wenn bei Ihnen im Feststellungsverfahren ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wurde. Oder Sie beantragen eine Neu-Ausstellung Ihres bestehenden Schwerbehindertenausweises bei Beschädigung, Ablauf der Gültigkeit oder bei Änderung Ihres Grades der Behinderung oder/und der Merkzeichen. In der Regel erhalten Sie dazu einen schriftlichen Bescheid vom Versorgungsamt.
  2. Die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen Sie, indem Sie dem Versorgungsamt ein Lichtbild/Passfoto von sich zusenden. Das können Sie online erledigen oder per E-Mail oder mit der Post.
  3. Das Versorgungsamt prüft jeweils die Voraussetzungen zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises.
  4. Wurden Ihnen die Merkzeichen „G", „aG", „H", „Bl" oder „Gl" zuerkannt, erhalten sie einen grün-orangenen Schwerbehindertenausweis. Der Ausweis ermöglicht Ihnen die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr. Hierfür ist zusätzlich eine gültige Wertmarke notwendig (siehe "Weiterführende Informationen"). Wurde Ihnen kein Merkzeichen oder nur das Merkzeichen RF zuerkannt, erhalten Sie einen grünen Schwerbehindertenausweis.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Es gab ein Verfahren, um Ihre Behinderung festzustellen. In diesem Verfahren wurde festgestellt, dass Sie einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr haben.
  • Sie beantragen zum ersten Mal einen Schwerbehindertenausweis. Oder Ihr Ausweis ist kaputt oder nicht mehr gültig. Vielleicht hat sich auch etwas geändert.
    Hinweise:
    • Ihr Schwerbehindertenausweis ist bald nicht mehr gültig? Dann können Sie 4-6 Wochen vorher die Verlängerung beantragen.
    • Sie wollen Ihre Ausweiskarte verlängern? Dann müssen Sie keinen neuen Antrag auf Feststellung der Behinderung stellen.
    • Bitte sagen Sie dem Versorgungsamt, wenn sich Ihr Name oder Ihre Adresse ändern (unter "Weiterführende Informationen").
    • Sie haben Ihren Ausweis verloren? Dann können Sie einen neuen Ausweis beantragen (unter "Weiterführende Informationen").
  • Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet.
    Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht aus.
  • Bei Bescheiden aus einem anderen Bundesland, muss Ihre Akte nach Berlin abgegeben werden
    Informieren Sie bitte das andere Versorgungsamt, dass es Ihre Akte nach Berlin abgibt.

Erforderliche Unterlagen

  • Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis haben wollen, dann schicken Sie dem Versorgungsamt ein Foto von sich.
    Das Foto muss kein biometrisches Foto sein.
    Sie können das online machen oder per E-Mail (im JPG-Format).
    Sie können das Foto auch mit der Post schicken.
  • Sie brauchen eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland
    • Sie gehören zu einem Staat der Europäischen Union (EU)? Dann reicht meistens eine Kopie von Ihrem Ausweis.
    • Sie kommen aus einem anderen Staat? Dann brauchen wir eine Kopie von Ihrem Aufenthaltstitel. Das kann zum Beispiel Ihre Aufenthaltserlaubnis oder Ihre Aufenthaltsgestattung sein.
  • Eine andere Person soll für Sie den Schwerbehindertenausweis bekommen?
    Dann muss diese Person eine schriftliche Erlaubnis von Ihnen haben.
    Diese Erlaubnis nennt man Vollmacht.

Gebühren

Es kostet nichts.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

6-8 Wochen, nachdem das Lichtbild angekommen ist.