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Schwerbehindertenausweis beantragen
Mit einem Schwerbehindertenausweis können Sie sowohl Ihre Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachweisen, als auch bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundesweit gültiges Dokument.
Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel:
Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel:
- besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
- Anspruch auf Zusatzurlaub
- Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung
- unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
- Benutzung von Behindertenparkplätzen
- Parkerleichterungen
- Rundfunkgebührenermäßigung
- aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
- H – Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
- Bl – Blind
- Gl – Gehörlos
- RF – Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
- B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- G – Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- TBl – Taubblind
- Beantragen Sie die erstmalige Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises, wenn bei Ihnen im Feststellungsverfahren ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wurde. Oder Sie beantragen eine Neu-Ausstellung Ihres bestehenden Schwerbehindertenausweises bei Beschädigung, Ablauf der Gültigkeit oder bei Änderung Ihres Grades der Behinderung oder/und der Merkzeichen. In der Regel erhalten Sie dazu einen schriftlichen Bescheid vom Versorgungsamt.
- Die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen Sie, indem Sie dem Versorgungsamt ein Lichtbild/Passfoto von sich zusenden. Das können Sie online erledigen oder per E-Mail oder mit der Post.
- Das Versorgungsamt prüft jeweils die Voraussetzungen zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises.
- Wurden Ihnen die Merkzeichen "B", „G", „aG", „H", „Bl" oder „Gl" zuerkannt, erhalten sie einen grün-orangenen Schwerbehindertenausweis. Der Ausweis ermöglicht Ihnen die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr. Hierfür ist zusätzlich eine gültige Wertmarke notwendig (siehe "Weiterführende Informationen"). Wurde Ihnen kein Merkzeichen oder nur das Merkzeichen RF zuerkannt, erhalten Sie einen grünen Schwerbehindertenausweis.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Im Feststellungsverfahren wurde Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr zuerkannt
-
Sie beantragen erstmals einen Schwerbehindertenausweis oder Ihr bestehender Ausweis ist beschädigt, abgelaufen, läuft demnächst ab oder es gab eine Änderung (Name, Grad der Behinderung, Merkzeichen)
Hinweise:
- 4-6 Wochen vor Ablauf des Gültigkeitsdatums können Sie die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises beantragen.
- Für die Verlängerung der Ausweiskarte muss kein neuer Antrag auf Feststellung der Behinderung gestellt werden.
- Bitte teile Sie dem Versorgungsamt Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Adresse mit (siehe "Weiterführende Informationen").
- Falls Sie Ihren Ausweis verloren haben, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen (siehe "Weiterführende Informationen").
-
Wohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. - Sind Sie aus einem anderen Bundesland nach Berlin gezogen, muss Ihre Akte an das Versorgungsamt Berlin abgegeben werden.
Erforderliche Unterlagen
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Aktuelles Lichtbild (ab dem 10. Lebensjahr)
Die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen Sie, indem Sie dem Versorgungsamt ein Lichtbild/Passfoto von sich zusenden (es muss nicht biometrisch sein). Das können Sie online erledigen oder per E-Mail (im JPG-Format) oder mit der Post. -
Für ausländische Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten: gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland (in Kopie)
- Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweis-Dokuments.
- Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen wir eine Kopie von Ihrem Aufenthaltstitel, zum Beispiel von Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Ihrer Aufenthaltsgestattung.
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Bei Vertretung: Vollmacht
Wenn eine andere Person für Sie den Schwerbehindertenausweis erhalten soll, muss diese Person eine schriftliche Vollmacht einreichen.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
6-8 Wochen, nachdem das Lichtbild eingegangen ist.
Weiterführende Informationen
- Broschüre "Berliner Ratgeber Inklusion für Menschen mit Behinderung" (Landesamt für Gesundheit und Soziales)
- Flyer "Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen" (Landesamt für Gesundheit und Soziales)
- Schwerbehindertenausweis - Beiblatt mit oder ohne Wertmarke beantragen (Dienstleistung)
- Schwerbehinderung - Änderung mitteilen (Dienstleistung)
- Schwerbehindertenausweis - Ersatzausstellung nach Verlust beantragen (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Versorgungsamt in Anspruch genommen werden.