Parkausweis für Anwohner beantragen, umschreiben oder Verlust melden am Standort Bürgeramt Klosterstraße

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Es befinden sich 2 Behindertenparkplätze in der Tiefgarage des Gebäudes. Die Einfahrt ist nur über die Littenstraße möglich.
Kunden mit Beeinträchtigungen wird empfohlen, eine Begleitperson mitzubringen!

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-15:00 Uhr
  • Dienstag

      08:00-15:00 Uhr
  • Mittwoch

      07:00-14:30 Uhr
  • Donnerstag

      10:30-18:00 Uhr
  • Freitag

      07:00-14:30 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie:

Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin Buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115.

Aufgrund einer internen Personalentwicklungsmaßnahme bleibt der Standort Klosterstraße 71 am 13. Dezember 2024 ab 12:00 Uhr, einschließlich der Dokumentenausgabe, geschlossen.

Hinweis für Terminkunden

  • Nehmen Sie bitte direkt im Warteraum im 1.OG Platz, Ihre Vorgangsnummer wird aufgerufen.
  • Wenn Sie das Selbstbedienungsterminal zur Erfassung Ihrer Ausweis-Daten nutzen möchten, beginnen Sie bitte rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin mit der Dateneingabe (idealerweise 15 Minuten vorher).

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

  • Der Standort liegt in der Parkzone 3; eigene Besucher-Parkplätze stehen nicht zur Verfügung.
  • Das Bürgeramt befindet sich in der 1. Etage und ist nur über den Aufzug erreichbar.

Sonstige Hinweise zum Standort

Bitte beachten Sie:

  • Am Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfoto vorhanden:
• Bitte erfassen Sie Ihre Daten rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin zur Beantragung eines Personalausweis und/oder Reisepasses.
• Ihr Passfoto wird digital erzeugt und kann nicht ausgedruckt werden.
• Die mehrfache Verwendung der erfassten Daten für die gleichzeitige Beantragung weiterer Dokumente (außer Fahrerlaubnisse) ist im Nutzungsentgelt von 6,50 Euro enthalten.
• Der Einzug des Entgelts erfolgt bei der Beantragung während des Termins.

  • Gebühren können nur mit girocard (ehemals EC Karte) in Verbindung mit der PIN oder mit Kreditkarte (nur VISA oder Mastercard) bezahlt werden (keine Barzahlung)!

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Parkausweis für Anwohner beantragen, umschreiben oder Verlust melden

In Berlin werden Parkzonen bewirtschaftet. Parkraumbewirtschaftung bedeutet, dass in diesen Zonen das Parken Geld kostet. In den Bewirtschaftungsgebieten ist zu den genannten Bewirtschaftungszeiten das Parken nur mit gebührenpflichtigem Parkschein, mit Bewohnerparkausweis oder Ausnahmegenehmigung zum Parken ohne Parkschein zulässig.

Wer in einer sogenannten Parkraumbewirtschaftungszone wohnt und dort gemeldet ist, kann einen Bewohnerparkausweis beantragen. Damit sind Sie gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern begünstigt. Der Bewohnerparkausweis ist maximal zwei Jahre gültig.
  • Damit dürfen Sie in Ihrer Zone für den Bewilligungszeitraum parken. Sie erhalten damit jedoch keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
  • Sie erhalten nur einen einzigen Parkausweis für ein auf Sie als Halter/in zugelassenes oder nachweislich von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Das gilt auch für Mietwagen.
  • Nach Ablauf der Gültigkeit können Sie einen neuen Parkausweis beantragen; eine Verlängerung ist nicht möglich.
  • Die Umschreibung eines gültigen Bewohnerparkausweises aufgrund eines Umzugs in eine andere Parkzone oder eines Kfz-Wechsels ist nur mit der Rückgabe des alten Parkausweises möglich (nur schriftlich oder persönlich vor Ort).

Weitere Parkausweise
Für bestimmte Gruppen gibt es weitere Parkausweise, die für Sie in Frage kommen könnten:
  • Parkausweis für Handwerker
  • Parkausweis für Schwerbehinderte
  • Parkausweis für Gäste (nur in absoluten Ausnahmefällen)

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie sind Anwohner/in einer Parkraumbewirtschaftungszone
    • Einen Anspruch hat, wer innerhalb der Parkzone meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt.
    • In Berlin reicht die angemeldete Nebenwohnung.
  • Sie sind Halter/in eines zugelassenen Fahrzeuges oder dürfen es nachweislich dauerhaft nutzen
    das gilt auch für Mietwagen
  • Ggf. Verlust oder Beschädigung des bisher gültigen Bewohnerparkausweises
    Dann können Sie einen Ersatz für Ihren bestehenden Bewohnerparkausweis beantragen.
  • Ggf. Rückgabe Ihres bisher gültigen Bewohnerparkausweises bei Umschreibung
    Wenn Sie einen Antrag auf Umschreibung Ihres gültigen Bewohnerparkausweises stellen aufgrund eines Umzugs in eine andere Parkzone oder aufgrund eines neuen Kfz oder Kennzeichens.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises (ausgefüllt und unterschrieben)
    Online möglich oder Sie nutzen das Formular.
    • Online-Abwicklung: Eine Umschreibung des Parkausweises ist online nicht möglich.
    • Schriftlich per eMail oder Post: Bitte keine Geldbeträge oder Verrechnungsschecks mitsenden - Sie erhalten einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung.
    • Persönlich vor Ort: Vor Ort ist derzeit nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung mit den Bezirken eine Terminvergabe möglich. Bringen Sie dann zum Termin das vorab ausgefüllte Antragsformular mit.
    Bitte reichen Sie jedes Mal alle Unterlagen komplett ein.
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (in Kopie)
    Nachweis, dass das Fahrzeug zugelassen ist.
    Kopie der komplett aufgeklappten Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“) notwendig. Name und Anschrift der Halterin oder des Halters, Fahrzeugart, die technisch zulässige Gesamtmasse sowie das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs müssen daraus hervorgehen.
  • Personaldokument (in Kopie)
    Die Kopie beider Seiten des Personalausweises dient als Nachweis der Meldeadresse.
    Sofern als Identitätsnachweis ein Reisepass verwendet wird oder wenn der tatsächliche Wohnort nicht im Personalausweis eingetragen ist (z.B. bei einer Nebenwohnung), bitte zusätzlich zur Kopie des Personaldokumentes:
    • das Einverständnis zur behördlichen Einsichtnahme in das Melderegister
    • oder alternativ eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Ggf. Schriftliche Vollmacht
    Nur wenn Sie jemanden beauftragen, einen Bewohnerparkausweis in Ihrem Namen zu beantragen und entgegenzunehmen, brauchen Sie eine schriftliche Vollmacht.
  • Ggf. Nachweis, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde
    • Sollten Sie als Antragsteller/in nicht selbst Halter/in des Fahrzeugs sein, ist der Nachweis z. B. durch schriftliche Erklärung des Halters bzw. der Halterin erforderlich, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung zur Verfügung steht.
    • Mietwagen: Bestätigung der Mietwagenfirma, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.
    • Werkstattwagen: Für die Dauer der Reparatur kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Für die Erteilung ist eine Nutzungsüberlassung der Werkstatt vorzulegen.
  • Ggf. Carsharing-Vertrag (in Kopie)
    • Mitglieder von Carsharing sollten einen Carsharing-Vertrag oder eine vergleichbare Unterlage in Kopie beifügen. Eine dem Carsharing vergleichbare Nutzung von unterschiedlichen Kraftfahrzeugen ist ebenfalls durch geeignete Unterlagen zu belegen.
    • Für einige Carsharing-Anbieter gibt es Ausnahmeregelungen für kostenfreies Parken, auch in Parkraumbewirtschaftungszonen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter.
  • Ggf. Rückgabe Ihres bisher gültigen Bewohnerparkausweises
    Wenn Sie einen Antrag auf Umschreibung stellen, geben Sie Ihren bisher gültigen Bewohnerparkausweises zurück. Sollte die noch gültige alte „Vignette“ beim Ablösen zerstört werden, geben Sie die Reste zurück.
  • Ggf. Nachweis des Verlustes oder einer Beschädigung
    Eine Ersatzausstellung des Bewohnerparkausweises ist nur möglich, wenn der Verlust oder die Beschädigung möglichst durch Belege und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden kann.
  • Hinweis zum Datenschutz
    Alle anderen nicht relevanten Daten wie beispielsweise Größe, Augenfarbe, Passbild, Zugangsnummer, weitere Angaben zum Kraftfahrzeug etc. können im Sinne des Berliner Datenschutzgesetzes unkenntlich gemacht werden.

Gebühren

  • 20,40 Euro: Ausstellung eines Bewohnerparkausweises
  • 10,20 Euro: Ersatzausstellung eines verlorenen oder beschädigten Bewohnerparkausweises
  • 10,20 Euro: Umschreibung eines Bewohnerparkausweises
Bei schriftlicher Beantragung erhalten Sie den Parkausweis und einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung. An einigen Standorten ist nur eine Zahlung vor Ort möglich.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

bis zu 4 Wochen
Bei unvollständiger Abgabe der benötigten Unterlagen, kommt es zur Verzögerung der Bearbeitungszeit.

Hinweise zur Zuständigkeit

Beantragen Sie den Bewohnerparkausweis in dem Bezirk, in dem die Parkraumbewirtschaftungszone liegt und Sie gemeldet sind.

Ausnahme: Zuständig für die gesamte Flottwellstraße ist das Bezirksamt Mitte.

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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