Parkausweis für Bewohner beantragen am Standort Bürgeramt Prenzlauer Berg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

LICHTBILDER AB DEM 1. MAI 2025

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden:

• Personalausweis, Reisepass und vorläufige Dokumente,
• Versionen des Aufenthaltstitels (als eAT oder als Etikett).

Papierbasierte bzw. ausgedruckte Lichtbilder werden nur noch für Dokumente akzeptiert, bei denen das Lichtbild eingeklebt werden muss (z.B. internationaler Führerschein).
Ab sofort können Sie das benötigte Lichtbild hier vor Ort im Bürgeramt bzw. bei dafür zertifizierten Fotostudios erstellen lassen.

Die in den Bürgerämtern in Pankow erstellten Lichtbilder kosteten zusätzlich pro Antrag 6,- Euro. Ihr Lichtbild wird digital in das Antragsverfahren integriert und ist auch für biometrische Bildaufnahmen von Säuglingen, Kleinkindern sowie Menschen mit körperlicher Einschränkung geeignet.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00 - 16.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00 - 14.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00 - 13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Das Bürgeramt befindet sich auf dem Gelände Fröbelstraße 17 im Haus 6.

Sonstige Hinweise zum Standort

An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto gegen eine Gebühr von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort erstellen zu lassen.

Die Bürgerämter stellen alle verfügbaren Termine sowohl über die Servicenummer 115 als auch für die Online-Terminvereinbarung zur Buchung bereit.

Was ist ein Notfallbesuch im Bürgeramt?

In dringenden Fällen können Sie auch ohne Termin im Bürgeramt Ihres Wohnortes vorsprechen. Vor Ort wird gemeinsam geprüft, ob Ihr Anliegen als Notfall behandelt und wie Ihnen schnell weitergeholfen werden kann.

Ein Notfallbesuch ist möglich, wenn:

  • Sie kurzfristig verreisen müssen
– und dafür dringend ein Ausweisdokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) für sich oder Ihre minderjährigen Kinder benötigen.

Wichtig:

☑ Es gibt berlinweit keinen freien Termin vor Ihrer Reise.

☑ Sie besitzen kein anderes gültiges Ausweisdokument.

☑ Ihre Reise lässt sich durch Unterlagen nachweisen (z. B. Ticket, Buchung).

  • Ihr Ausweis bzw. Pass verloren gegangen oder gestohlen worden ist
– und Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.

Bitte beachten Sie:
Ob Ihr Anliegen als Notfall anerkannt wird, entscheidet das Bürgeramt vor Ort nach Prüfung Ihres Falls.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Parkausweis für Bewohner beantragen

In Berlin werden Straßen, Wege und Plätze teilweise bewirtschaftet. Parkraumbewirtschaftung bedeutet dann neben einer Privilegierung der Bewohnerinnen und Bewohner der entsprechender Quartiere, dass für das Parken Parkgebühren bezahlt werden müssen. In den Bewirtschaftungsgebieten ist zu den genannten Bewirtschaftungszeiten das Parken also nur mit gebührenpflichtigem Parkschein möglich oder mit Bewohnerparkausweis zulässig. Wer in einer sogenannten Parkraumbewirtschaftungszone wohnt und dort melderechtlich registriert ist, kann einen Bewohnerparkausweis auf Antrag erhalten.

  • Mit einem Bewohnerparkausweis dürfen Sie in der genehmigten Parkzone für den Bewilligungszeitraum (kostenfrei) parken. Sie erhalten damit jedoch keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
  • Sie erhalten nur einen einzigen Bewohnerparkausweis für ein auf Sie als Zulassungsinhaberin oder Zulassungsinhaber zugelassenes oder nachweislich von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug (beispielsweise PKW oder Motorrad).
  • Der Bewohnerparkausweis ist maximal zwei Jahre gültig. Sie können den Bewohnerparkausweis, wenn nötig, ändern lassen oder bei glaubhaftem Verlust einen Ersatz erhalten. 1 Monate vor Ablauf der Gültigkeit eines erteilten Bewohnerparkausweises können Sie dessen Neuausstellung („Verlängerung“) beantragen (siehe "Weiterführende Informationen").
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises. Das können Sie online erledigen, hilfsweise schriftlich per Post oder, in Ausnahmefällen, persönlich vor Ort im Bürgeramt.

2. Zahlen Sie die Gebühr direkt im Online-Antrag. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung.

3. Die Behörde prüft Ihren Antrag. Den Parkausweis erhalten Sie anschließend per Post.

Weitere Parkausweise
Für bestimmte Gruppen gibt es weitere Parkausweise, die für Sie in Frage kommen könnten:
  • Parkausweis für Handwerker
  • Parkausweis für Schwerbehinderte
  • Parkausweis für Gäste (nur in absoluten Ausnahmefällen)

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie sind Bewohner/in einer Parkraumbewirtschaftungszone
    • Einen Anspruch hat, wer innerhalb der Parkzone meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt.
    • In Berlin reicht die angemeldete Nebenwohnung.
  • Sie sind Zulassungsinhaber/in eines zugelassenen Fahrzeuges oder dürfen es nachweislich dauerhaft nutzen
    das gilt auch für Mietwagen
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Zahlen Sie elektronisch direkt im Online-Verfahren per Kreditkarte (Visa, Mastercard).

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises
    Sie können den Antrag online stellen, hilfsweise schriftlich per Post oder, in Ausnahmefällen, persönlich vor Ort im Bürgeramt.

    • Bei Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, PNG, GIF oder BMP bereit. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
    • Bei schriftlicher Antragstellung per Post: Die Unterschrift auf dem Antrag ist zwingend notwendig! Bitte keine Geldbeträge oder Verrechnungsschecks mitsenden. Sie erhalten einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung.
    • Bei persönlicher Antragstellung vor Ort: Die Unterschrift auf dem Antrag ist zwingend notwendig! Vor Ort ist derzeit nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung mit den Bezirken eine Terminvergabe möglich. Bringen Sie dann zum Termin das vorab ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit.
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (in Kopie)
    Eine Kopie der komplett aufgeklappten Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“) ist notwendig. Name und Anschrift der Zulassungsinhaberin oder des Zulassungsinhabers, Fahrzeugart, die technisch zulässige Gesamtmasse sowie das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs müssen daraus hervorgehen.
  • Bei schriftlicher Antragstellung oder vor Ort: Identitätsnachweis (in Kopie)
    • Die Kopie beider Seiten des Personalausweises dient als Nachweis der Meldeadresse.
    • Sofern als Identitätsnachweis ein Reisepass verwendet wird oder wenn der tatsächliche Wohnort nicht im Personalausweis eingetragen ist (z.B. bei einer Nebenwohnung), bitte zusätzlich zur Kopie des Personaldokumentes das Einverständnis zur behördlichen Einsichtnahme in das Melderegister oder alternativ eine aktuelle Meldebescheinigung einreichen bzw. mitbringen.
  • Sollten Sie als Antragsteller/in nicht selbst Zulassungsinhaber/in des Fahrzeugs sein: Nachweis, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde
    • z. B. durch schriftliche Erklärung des Zulassungsinhaberin oder des Zulassungsinhabers
    • Bei Mietwagen: Bestätigung der Mietwagenfirma, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.
  • Bei Carsharing: Carsharing-Vertrag (in Kopie)
    • Mitglieder von Carsharing sollten einen Carsharing-Vertrag oder eine vergleichbare Unterlage in Kopie beifügen. Eine dem Carsharing vergleichbare Nutzung von unterschiedlichen Kraftfahrzeugen ist ebenfalls durch geeignete Unterlagen zu belegen.
    • Für einige Carsharing-Anbieter gibt es besondere Regelungen für kostenfreies Parken, auch in Parkraumbewirtschaftungszonen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter.
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
    Nur wenn Sie jemanden beauftragen, einen Bewohnerparkausweis in Ihrem Namen zu beantragen und entgegenzunehmen, brauchen Sie eine schriftliche Vollmacht.
  • Hinweis zum Datenschutz
    Alle anderen nicht relevanten Daten wie beispielsweise Größe, Augenfarbe, Passbild, Zugangsnummer, weitere Angaben zum Kraftfahrzeug etc. können im Sinne des Berliner Datenschutzgesetzes unkenntlich gemacht werden.

Gebühren

20,40 Euro: Ausstellung eines Bewohnerparkausweises

Bei schriftlicher Beantragung erhalten Sie den Parkausweis und einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung. An einigen Standorten ist nur eine Zahlung vor Ort möglich.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

bis zu 4 Wochen
Bei unvollständiger Abgabe der benötigten Unterlagen, kommt es zur Verzögerung der Bearbeitungszeit.

Hinweise zur Zuständigkeit

Beantragen Sie den Bewohnerparkausweis in dem Bezirk, in dem die Parkraumbewirtschaftungszone liegt.

Ausnahme: Zuständig für die gesamte Flottwellstraße ist das Bezirksamt Mitte.

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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