Parkausweis für Bewohner beantragen am Standort Bürgeramt 3 (Friedrichshain), Frankfurter Allee

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
      13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
      13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00-14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Samstag

      09:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
      An ausgewählten Samstagen findet eine Sprechstunde statt. An diesen Samstagen werden nur Kunden mit einem Termin bedient. Dienstleistungen, für die üblicherweise keine Termine erforderlich sind, werden am Samstag nicht angeboten. Auch die Ausgabe fertiggestellter Dokumente sowie die Barzahlung sind Samstags nicht möglich. Allgemeine Informationen können an Samstagen ebenfalls nicht erteilt werden.

      Hier finden Sie eine Terminübersicht.

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

  • Bürgeramt am 02.05.2025 geschlossen
Das Bürgeramt 3 in der Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin, ist am 02.05.2025 aus organisatorischen Gründen geschlossen.
Auch die Abholung von bereits beantragten Personaldokumenten, wie Personalausweise oder Reisepässe, ist an diesem Tag nicht möglich.

  • Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Bei uns können Sie mit GIROCARD / EC-Karte, VISA CARD oder MASTER CARD (jeweils mit PIN) bezahlen.

Verkehrsanbindungen

U-Bahn
  • U Samariterstraße: U5

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Frankfurter Allee 35/37 - Passage, Aufgang B, neben der Pförtnerloge

Sonstige Hinweise zum Standort

SEIT 2. MAI: PASSFOTOS DIREKT HIER

Am 01. Mai 2025 trat das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen in Kraft. Danach dürfen biometrische Lichtbilder für hoheitliche Identitätsdokumente nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
Das bedeutet, dass Sie seit 02.05.2025 für die Beantragung von Reisepass, Personalausweis und elektronischer Aufenthaltstitel benötigte Passbilder direkt im Bürgeramt erstellen lassen können. Ein Lichtbild kostet zusätzlich pro Antrag bundeseinheitlich 6,00 Euro.
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg nutzt hier eine mobilbasierte Fotolösung, die auch für biometrische Bildaufnahmen von Säuglingen, Kleinkindern und Menschen mit körperlicher Einschränkung geeignet ist.


Folgende Leistungen sind weiterhin auch schriftlich oder per E-Mail
buergeramt@ba-fk.berlin.de und ggf. über Online-Angebote möglich:
Ausnahme: Die Beantragung von Führungszeugnissen ist NICHT per E-Mail möglich!

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Parkausweis für Bewohner beantragen

In Berlin werden Straßen, Wege und Plätze teilweise bewirtschaftet. Parkraumbewirtschaftung bedeutet dann neben einer Privilegierung der Bewohnerinnen und Bewohner der entsprechender Quartiere, dass für das Parken Parkgebühren bezahlt werden müssen. In den Bewirtschaftungsgebieten ist zu den genannten Bewirtschaftungszeiten das Parken also nur mit gebührenpflichtigem Parkschein möglich oder mit Bewohnerparkausweis zulässig. Wer in einer sogenannten Parkraumbewirtschaftungszone wohnt und dort melderechtlich registriert ist, kann einen Bewohnerparkausweis auf Antrag erhalten.

  • Mit einem Bewohnerparkausweis dürfen Sie in der genehmigten Parkzone für den Bewilligungszeitraum (kostenfrei) parken. Sie erhalten damit jedoch keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
  • Sie erhalten nur einen einzigen Bewohnerparkausweis für ein auf Sie als Zulassungsinhaberin oder Zulassungsinhaber zugelassenes oder nachweislich von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug (beispielsweise PKW oder Motorrad).
  • Der Bewohnerparkausweis ist maximal zwei Jahre gültig. Sie können den Bewohnerparkausweis, wenn nötig, ändern lassen oder bei glaubhaftem Verlust einen Ersatz erhalten. 1 Monate vor Ablauf der Gültigkeit eines erteilten Bewohnerparkausweises können Sie dessen Neuausstellung („Verlängerung“) beantragen (siehe "Weiterführende Informationen").
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises. Das können Sie online erledigen, hilfsweise schriftlich per Post oder, in Ausnahmefällen, persönlich vor Ort im Bürgeramt.

2. Zahlen Sie die Gebühr direkt im Online-Antrag. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung.

3. Die Behörde prüft Ihren Antrag. Den Parkausweis erhalten Sie anschließend per Post.

Weitere Parkausweise
Für bestimmte Gruppen gibt es weitere Parkausweise, die für Sie in Frage kommen könnten:
  • Parkausweis für Handwerker
  • Parkausweis für Schwerbehinderte
  • Parkausweis für Gäste (nur in absoluten Ausnahmefällen)

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie sind Bewohner/in einer Parkraumbewirtschaftungszone
    • Einen Anspruch hat, wer innerhalb der Parkzone meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt.
    • In Berlin reicht die angemeldete Nebenwohnung.
  • Sie sind Zulassungsinhaber/in eines zugelassenen Fahrzeuges oder dürfen es nachweislich dauerhaft nutzen
    das gilt auch für Mietwagen
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Zahlen Sie elektronisch direkt im Online-Verfahren per Kreditkarte (Visa, Mastercard).

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises
    Sie können den Antrag online stellen, hilfsweise schriftlich per Post oder, in Ausnahmefällen, persönlich vor Ort im Bürgeramt.

    • Bei Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, PNG, GIF oder BMP bereit. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
    • Bei schriftlicher Antragstellung per Post: Die Unterschrift auf dem Antrag ist zwingend notwendig! Bitte keine Geldbeträge oder Verrechnungsschecks mitsenden. Sie erhalten einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung.
    • Bei persönlicher Antragstellung vor Ort: Die Unterschrift auf dem Antrag ist zwingend notwendig! Vor Ort ist derzeit nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung mit den Bezirken eine Terminvergabe möglich. Bringen Sie dann zum Termin das vorab ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit.
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (in Kopie)
    Eine Kopie der komplett aufgeklappten Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“) ist notwendig. Name und Anschrift der Zulassungsinhaberin oder des Zulassungsinhabers, Fahrzeugart, die technisch zulässige Gesamtmasse sowie das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs müssen daraus hervorgehen.
  • Bei schriftlicher Antragstellung oder vor Ort: Identitätsnachweis (in Kopie)
    • Die Kopie beider Seiten des Personalausweises dient als Nachweis der Meldeadresse.
    • Sofern als Identitätsnachweis ein Reisepass verwendet wird oder wenn der tatsächliche Wohnort nicht im Personalausweis eingetragen ist (z.B. bei einer Nebenwohnung), bitte zusätzlich zur Kopie des Personaldokumentes das Einverständnis zur behördlichen Einsichtnahme in das Melderegister oder alternativ eine aktuelle Meldebescheinigung einreichen bzw. mitbringen.
  • Sollten Sie als Antragsteller/in nicht selbst Zulassungsinhaber/in des Fahrzeugs sein: Nachweis, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde
    • z. B. durch schriftliche Erklärung des Zulassungsinhaberin oder des Zulassungsinhabers
    • Bei Mietwagen: Bestätigung der Mietwagenfirma, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.
  • Bei Carsharing: Carsharing-Vertrag (in Kopie)
    • Mitglieder von Carsharing sollten einen Carsharing-Vertrag oder eine vergleichbare Unterlage in Kopie beifügen. Eine dem Carsharing vergleichbare Nutzung von unterschiedlichen Kraftfahrzeugen ist ebenfalls durch geeignete Unterlagen zu belegen.
    • Für einige Carsharing-Anbieter gibt es besondere Regelungen für kostenfreies Parken, auch in Parkraumbewirtschaftungszonen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter.
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
    Nur wenn Sie jemanden beauftragen, einen Bewohnerparkausweis in Ihrem Namen zu beantragen und entgegenzunehmen, brauchen Sie eine schriftliche Vollmacht.
  • Hinweis zum Datenschutz
    Alle anderen nicht relevanten Daten wie beispielsweise Größe, Augenfarbe, Passbild, Zugangsnummer, weitere Angaben zum Kraftfahrzeug etc. können im Sinne des Berliner Datenschutzgesetzes unkenntlich gemacht werden.

Gebühren

20,40 Euro: Ausstellung eines Bewohnerparkausweises

Bei schriftlicher Beantragung erhalten Sie den Parkausweis und einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung. An einigen Standorten ist nur eine Zahlung vor Ort möglich.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

bis zu 4 Wochen
Bei unvollständiger Abgabe der benötigten Unterlagen, kommt es zur Verzögerung der Bearbeitungszeit.

Hinweise zur Zuständigkeit

Beantragen Sie den Bewohnerparkausweis in dem Bezirk, in dem die Parkraumbewirtschaftungszone liegt.

Ausnahme: Zuständig für die gesamte Flottwellstraße ist das Bezirksamt Mitte.

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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