Fahrerlaubnis - Neuerteilung beantragen am Standort Bürgeramt Klosterstraße

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Es befinden sich 2 Behindertenparkplätze in der Tiefgarage des Gebäudes. Die Einfahrt ist nur über die Littenstraße möglich.
Kunden mit Beeinträchtigungen wird empfohlen, eine Begleitperson mitzubringen!

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-15:00 Uhr
  • Dienstag

      08:00-15:00 Uhr
  • Mittwoch

      07:00-14:30 Uhr
  • Donnerstag

      10:30-18:00 Uhr
  • Freitag

      07:00-14:30 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie:

Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin Buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115.

Hinweis für Terminkunden

  • Nehmen Sie bitte direkt im Warteraum im 1.OG Platz, Ihre Vorgangsnummer wird aufgerufen.
  • Wenn Sie das Selbstbedienungsterminal zur Erfassung Ihrer Ausweis-Daten nutzen möchten, beginnen Sie bitte rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin mit der Dateneingabe (idealerweise 15 Minuten vorher).

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

  • Der Standort liegt in der Parkzone 3; eigene Besucher-Parkplätze stehen nicht zur Verfügung.
  • Das Bürgeramt befindet sich in der 1. Etage und ist nur über den Aufzug erreichbar.

Sonstige Hinweise zum Standort

Bitte beachten Sie:

  • Am Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfoto vorhanden:
• Bitte erfassen Sie Ihre Daten rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin zur Beantragung eines Personalausweis und/oder Reisepasses.
• Ihr Passfoto wird digital erzeugt und kann nicht ausgedruckt werden.
• Die mehrfache Verwendung der erfassten Daten für die gleichzeitige Beantragung weiterer Dokumente (außer Fahrerlaubnisse) ist im Nutzungsentgelt von 6,50 Euro enthalten.
• Der Einzug des Entgelts erfolgt bei der Beantragung während des Termins.

  • Gebühren können nur mit girocard (ehemals EC Karte) in Verbindung mit der PIN oder mit Kreditkarte (nur VISA oder Mastercard) bezahlt werden (keine Barzahlung)!

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis - Neuerteilung beantragen

Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung oder nach Verzicht.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Der Antrag kann bereits sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlichen Sperre gestellt werden.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
  • Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen bei Neuerteilung der Fahrzeugklassen C und D
    Angehende Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bei der Antragstellung der Fahrerlaubnisklassen C und D den notwendigen Fahrerqualifizierungsnachweis mit beantragen. Der FQN dient dem Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • 1 Lichtbild
    Aktuelles biometrisches Foto
  • falls vorhanden, Unterlagen über die Entziehung der Fahrerlaubnis (z. B. Gerichtsurteil)
  • Führungszeugnis
    Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt mit beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich.
  • Sehtestbescheinigung
    Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T
  • augenärztliche Untersuchung
    Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E.
    Hinweise zu den Untersuchungen und den Untersuchungsformularen unten als Link
  • ärztliche Untersuchung
    Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E.
    Hinweise zu den Untersuchungen und den Untersuchungsformularen unten als Link
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
    Unterweisungen über die " Sofortmaßnahmen am Unfallort" finden seit dem 22.10.2017 keine Anerkennung mehr. Wurde eine Schulung in Erster Hilfe schon einmal gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen, muss die Bescheinigung nicht erneut vorgelegt werden.
  • ggf. Nachweis über Grundqualifikation für Berufskraftfahrer/innen
    Wenn Sie die Fahrerlaubnisklassen C/D neu beantragen und den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) mit beantragen wollen.

Gebühren

  • 221,30 Euro
Ausstellung eines FQN
  • 32,50 Euro: Ausstellung eines FQN und Direktversand innerhalb Deutschlands
  • 33,60 Euro: Ausstellung eines FQN und Direktversand in EU-Mitgliedsstaaten

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis sollte bei einem Berliner Bürgeramt beantragt werden, da die gleichzeitige Beantragung des erforderlichen Führungszeugnisses nur dort möglich ist.

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.

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