Fahrerlaubnis - Kartenführerschein umtauschen am Standort Bürgeramt Riesaer Straße
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
- Bürgeramt Riesaer Straße
- Riesaer Straße 94 , 12627 Berlin
-
PostanschriftBürgeramt, 12591 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90293-2545
- E-Mail: buergeramt.riesaerstrasse@ba-mh.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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07:30 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
-
10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
-
07:30 - 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
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07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
- Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Ab sofort bieten wir ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Folgende Dienstleistungen können Sie ohne Termin hier an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
weiter zur Übersicht aller Dienstleistungen ohne Termin...
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal
- Kann ich in dringenden Angelegenheiten im Bürgeramt sofort vorsprechen?
Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag der Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.
weiter zur Definition von Notfallkunden im Bürgeramt
- Benötige ich einen Termin zur Abholung bereits gefertigter Dokumente?
Zur Abholung gefertigter Dokumente erhalten Sie bei der Beantragung ein Terminangebot.
- Was kann ich schriftlich erledigen?
Es gibt Dienstleistungen, für die keine persönliche Vorsprache im Bürgeramt erforderlich ist, weil diese schriftlich oder auch online erledigt werden können.
weiter zur Übersicht der Dienstleistungen ohne erforderliche Vorsprache
- Terminkunden
Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen (5 Minuten vorher). Bitte halten Sie Ihre Vorgangsnummer bereit und nehmen im Wartebereich Platz. Sie werden über diese Vorgangsnummer aufgerufen.
- Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Folgende Dienstleistungen können Sie ohne Termin hier an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
weiter zur Übersicht aller Dienstleistungen ohne Termin...
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal
- Kann ich in dringenden Angelegenheiten im Bürgeramt sofort vorsprechen?
weiter zur Definition von Notfallkunden im Bürgeramt
- Benötige ich einen Termin zur Abholung bereits gefertigter Dokumente?
- Was kann ich schriftlich erledigen?
weiter zur Übersicht der Dienstleistungen ohne erforderliche Vorsprache
- Terminkunden
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
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Tram
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Jenaer Str.
- 18
- M6
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Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.
- 18
- M6
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Jenaer Str.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Eingang: Ecke Frohburger StraßeSonstige Hinweise zum Standort
- An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos vorhanden.
- Kopien zur Vorgangsbearbeitung sind bei Vorsprache bereits mitzubringen. Ein Kopierer ist vorhanden. In Einzelfällen können Kopien (kostenpflichtig) nachgefertigt werden.
- ergänzender Hinweis zur Zahlungsmöglichkeit: in diesem Standort ist eine Zahlung nur mit EC-Karte und Kreditkarte möglich (außer American Express)
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis - Kartenführerschein umtauschen
Ihr Name hat sich geändert, Ihr Führerschein wurde beschädigt oder Sie müssen keine Brille mehr tragen, weil sich Ihr Sehvermögen verbessert hat? Dann sollten Sie den Umtausch Ihres Kartenführerscheins beantragen.
Der Kartenführerschein sollte auch umgetauscht werden, wenn sich die Schlüsselzahlen (Einschränkungen in der Fahrbefähigung) ändern, z.b. für
Es handelt sich um einen bloßen Dokumentenaustausch. Ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit in der Regel nicht verbunden. Den neuen Führerschein erhalten Sie bequem per Post nach Hause, er ist auf 15 Jahre befristet.
Pflichtumtausch
Wer nicht auf den Führerschein verzichten möchte, ist zum Umtausch verpflichtet, allerdings erfolgt der Pflichtumtausch stufenweise. Ab dem Jahr 2025 erfolgt der stufenweise Pflichtumtausch für alle Inhaber/innen von alten Kartenführerscheinen, die zwischen dem
1. Januar 1999 und dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind.
Vor dem Jahr 1953 geborene Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B müssen den Führerschein - unabhängig von dessen Art (Papier oder Karte) und Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Der stufenweise Pflichtumtausch richtet sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins:
Zum Ablauf der jeweiligen Frist verliert Ihr Führerscheindokument seine Gültigkeit. Der neue Führerschein muss zum entsprechenden Stichtag bereits vorliegen. Reichen Sie daher rechtzeitig Ihren Antrag bei einem Berliner Bürgeramt ein!
Freiwilliger Umtausch
Grundsätzlich ist der freiwillige Umtausch eines Papierführerscheins zu jedem Zeitpunkt, auch vor den genannten Fristen möglich.
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Serviceangebot
Ihre Fragen zum Pflichtumtausch können Sie auch gerne unter der Behördennummer 115 stellen.
Die Nummer ist von Montag bis Freitag vom 08:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.
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Der Kartenführerschein sollte auch umgetauscht werden, wenn sich die Schlüsselzahlen (Einschränkungen in der Fahrbefähigung) ändern, z.b. für
- Inhaber einer zurzeit beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 78 (SZ78), siehe "Informationen zur Schlüsselzahl 197 (Automatikregelung)" (unter „Weiterführende Informationen“).
- Berufskraftfahrer/-innen, bei denen anstelle der Schlüsselzahl "95" nun der Fahrerqualifizierungsnachweis tritt, siehe "Hinweise zum Fahrerqualifizierungsnachweis" (unter „Weiterführende Informationen“).
Es handelt sich um einen bloßen Dokumentenaustausch. Ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit in der Regel nicht verbunden. Den neuen Führerschein erhalten Sie bequem per Post nach Hause, er ist auf 15 Jahre befristet.
Pflichtumtausch
Wer nicht auf den Führerschein verzichten möchte, ist zum Umtausch verpflichtet, allerdings erfolgt der Pflichtumtausch stufenweise. Ab dem Jahr 2025 erfolgt der stufenweise Pflichtumtausch für alle Inhaber/innen von alten Kartenführerscheinen, die zwischen dem
1. Januar 1999 und dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind.
Vor dem Jahr 1953 geborene Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B müssen den Führerschein - unabhängig von dessen Art (Papier oder Karte) und Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Der stufenweise Pflichtumtausch richtet sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins:
- von 1999 - 2001: Umtausch bis zum 19. Januar 2026
- von 2002 - 2004: Umtausch bis zum 19. Januar 2027
- von 2005 - 2007: Umtausch bis zum 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis zum 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis zum 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis zum 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis zum 19. Januar 2032
- 2012 - 18. Januar 2013: Umtausch bis zum 19. Januar 2033
Zum Ablauf der jeweiligen Frist verliert Ihr Führerscheindokument seine Gültigkeit. Der neue Führerschein muss zum entsprechenden Stichtag bereits vorliegen. Reichen Sie daher rechtzeitig Ihren Antrag bei einem Berliner Bürgeramt ein!
Freiwilliger Umtausch
Grundsätzlich ist der freiwillige Umtausch eines Papierführerscheins zu jedem Zeitpunkt, auch vor den genannten Fristen möglich.
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Serviceangebot
Ihre Fragen zum Pflichtumtausch können Sie auch gerne unter der Behördennummer 115 stellen.
Die Nummer ist von Montag bis Freitag vom 08:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.
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Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
- Inhaber eines Kartenführerscheins
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Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. - Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Pass
-
1 aktuelles, biometrisches Passfoto auf Papier
Bitte bringen Sie ein Foto mit. Vor Ort werden keine Papierfotos gedruckt. - Kartenführerschein
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ggf. Weiterbildungsbescheinigungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Wenn nach Abschluss der Berufskraftfahrer-Weiterbildung ein Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) beantragt werden soll.
(Bitte die Original-Bescheinigungen vorlegen, aber nur Kopien zum Antrag abgeben.) -
Aufhebung der Sehhilfen-Auflage
- Für die Aufhebung der Sehhilfen-Auflage ist im Rahmen des Umtauschs eines Führerscheines die Vorlage eines gültigen Sehtests erforderlich.
- Bei Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D ist gemäß § 12 Abs. 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist zur Aufhebung der Sehhilfe-Auflagen eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 beizubringen.
Gebühren
- 26,50 Euro: Umtausch Kartenführerschein
- 5,31 Euro: Direktversand des Kartenführerscheins direkt zu Ihnen nach Hause
- 7,70 Euro: Expressherstellung des Führerscheins (nur in der Fahrerlaubnisbehörde möglich)
- 35,00 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis zzgl. Direktversand innerhalb Deutschlands
- 42,10 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis im Expressverfahren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Beim Direktversand wird der Führerschein direkt von der Bundesdruckerei über die deutsche Post per Einschreiben/Einwurf in den Briefkasten zugestellt. Voraussetzung ist, dass der Name des/der Führerscheininhabers/-in auf dem Briefkasten angegeben ist.
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Schlüsselzahl 197 - Automatikregelung (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz - Beantragung FQN (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Fahrerlaubnis - Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen, erweitern oder verlängern (Dienstleistung)
- Aktuelle Bearbeitungsstände (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
Hinweise zur Zuständigkeit
- Kartenführerschein umtauschen ohne Express
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
Sollten keine Termine verfügbar sein, schauen Sie bitte regelmäßig in den Morgenstunden ob eventuell weitere Termine freigeschaltet wurden oder wenden Sie sich an das Berliner Behörden-Telefon (030) 115.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Fahrerlaubnisbehörde)
- Kartenführerschein umtauschen mit Express
- vorläufiger Führerschein