Fahrerlaubnis - Kartenführerschein umtauschen am Standort Bürgeramt Klosterstraße

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

In der Tiefgarage des Gebäudes befinden sich zwei Behindertenparkplätze. Die Einfahrt ist nur über die Littenstraße möglich. Kunden mit Beeinträchtigungen wird empfohlen, eine Begleitperson mitzubringen.

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10.30-15.00 Uhr (nur mit Termin)
      15.30-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden, da es sonst zu Zeitverzögerungen im gesamten Terminablauf führt. Pro Termin ist nur ein Kunde vorgesehen.

Terminbuchungen sind über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und telefonisch über die Servicenummer 115 möglich. Wir bitten unsere Kunden mit Termin, rechtzeitig zu erscheinen. Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können im Warteraum im 1.OG Platz nehmen. Sollten Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.

Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Ab sofort bieten wir die folgenden Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an unserem Standort an:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen

Bitte beachten Sie, dass spontane Vorsprachen je nach Besucheraufkommen möglicherweise nicht möglich sind. Um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen, bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit. Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.

Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im Serviceportal.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Das Bürgeramt befindet sich im 1.OG und ist nur über den Aufzug zugänglich.

Sonstige Hinweise zum Standort

An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/ Passfotos vorhanden. Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos. Lassen Sie das digitale und biometrische Foto für Babys und Kleinkindern unter 6 Jahren bereits vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleistenden anfertigen. Das Bürgeramt kann das Foto aus der Cloud abrufen. Eine Übersicht über teilnehmende Fotodienstleistende finden Sie unter der Website www.alfo-passbild.com

Aktuell ist aus technischen Gründen bei der Beantragung von Führerscheinen leider keine Aufnahme an den Fotogeräten möglich. Bitte bringen Sie ein Papierfoto mit.

Am Standort kann nur bargeldlos, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten und auch mit Smart-Phone und -Watch bezahlt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis - Kartenführerschein umtauschen

Ihr Name hat sich geändert, Ihr Führerschein wurde beschädigt oder Sie müssen keine Brille mehr tragen, weil sich Ihr Sehvermögen verbessert hat? Dann sollten Sie den Umtausch Ihres Kartenführerscheins beantragen.

Der Kartenführerschein sollte auch umgetauscht werden, wenn sich die Schlüsselzahlen (Einschränkungen in der Fahrbefähigung) ändern, z.b. für
  • Inhaber einer zurzeit beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 78 (SZ78), siehe "Informationen zur Schlüsselzahl 197 (Automatikregelung)" (unter „Weiterführende Informationen“).
  • Berufskraftfahrer/-innen, bei denen anstelle der Schlüsselzahl "95" nun der Fahrerqualifizierungsnachweis tritt, siehe "Hinweise zum Fahrerqualifizierungsnachweis" (unter „Weiterführende Informationen“).
Desweiteren sind gemäß § 24a der gültigen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, bis Anfang 2033 in ein EU-Kartenführerschein aktueller EU-Norm umzutauschen. Ziel ist es, Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher zu machen.

Es handelt sich um einen bloßen Dokumentenaustausch. Ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit in der Regel nicht verbunden. Den neuen Führerschein erhalten Sie bequem per Post nach Hause, er ist auf 15 Jahre befristet.

Pflichtumtausch
Wer nicht auf den Führerschein verzichten möchte, ist zum Umtausch verpflichtet, allerdings erfolgt der Pflichtumtausch stufenweise. Ab dem Jahr 2025 erfolgt der stufenweise Pflichtumtausch für alle Inhaber/innen von alten Kartenführerscheinen, die zwischen dem
1. Januar 1999 und dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind.

Vor dem Jahr 1953 geborene Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B müssen den Führerschein - unabhängig von dessen Art (Papier oder Karte) und Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Der stufenweise Pflichtumtausch richtet sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins:
  • von 1999 - 2001: Umtausch bis zum 19. Januar 2026
  • von 2002 - 2004: Umtausch bis zum 19. Januar 2027
  • von 2005 - 2007: Umtausch bis zum 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis zum 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis zum 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis zum 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis zum 19. Januar 2032
  • 2012 - 18. Januar 2013: Umtausch bis zum 19. Januar 2033
Achtung!
Zum Ablauf der jeweiligen Frist verliert Ihr Führerscheindokument seine Gültigkeit. Der neue Führerschein muss zum entsprechenden Stichtag bereits vorliegen. Reichen Sie daher rechtzeitig Ihren Antrag bei einem Berliner Bürgeramt ein!

Freiwilliger Umtausch
Grundsätzlich ist der freiwillige Umtausch eines Papierführerscheins zu jedem Zeitpunkt, auch vor den genannten Fristen möglich.
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Serviceangebot
Unter der Telefonnummer (030) 90269-2400 können Sie Fragen zum Pflichtumtausch stellen.
Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 - 16:00 Uhr und am Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr besetzt.
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Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Inhaber eines Kartenführerscheins
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Pass
  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto auf Papier
    Bitte bringen Sie ein Foto mit. Vor Ort werden keine Papierfotos gedruckt.
  • Kartenführerschein
  • ggf. Weiterbildungsbescheinigungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
    Wenn nach Abschluss der Berufskraftfahrer-Weiterbildung ein Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) beantragt werden soll.
    (Bitte die Original-Bescheinigungen vorlegen, aber nur Kopien zum Antrag abgeben.)
  • Aufhebung der Sehhilfen-Auflage
    • Für die Aufhebung der Sehhilfen-Auflage ist im Rahmen des Umtauschs eines Führerscheines die Vorlage eines gültigen Sehtests erforderlich.
    • Bei Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D ist gemäß § 12 Abs. 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist zur Aufhebung der Sehhilfe-Auflagen eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 beizubringen.

Gebühren

  • 26,50 Euro: Umtausch Kartenführerschein
  • 5,31 Euro: Direktversand des Kartenführerscheins direkt zu Ihnen nach Hause
  • 7,70 Euro: Expressherstellung des Führerscheins (nur in der Fahrerlaubnisbehörde möglich)
  • 35,00 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis zzgl. Direktversand innerhalb Deutschlands
  • 42,10 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis im Expressverfahren

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Beim Direktversand wird der Führerschein direkt von der Bundesdruckerei über die deutsche Post per Einschreiben/Einwurf in den Briefkasten zugestellt. Voraussetzung ist, dass der Name des/der Führerscheininhabers/-in auf dem Briefkasten angegeben ist.

Hinweise zur Zuständigkeit

Bürgeramt

  • Kartenführerschein umtauschen ohne Express
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.

Sollten keine Termine verfügbar sein, schauen Sie bitte regelmäßig in den Morgenstunden ob eventuell weitere Termine freigeschaltet wurden oder wenden Sie sich an das Berliner Behörden-Telefon (030) 115.

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Fahrerlaubnisbehörde)
  • Kartenführerschein umtauschen mit Express
  • vorläufiger Führerschein