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Führerschein - Kartenführerschein umtauschen am Standort Bürgeramt Reinickendorf-Ost

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Öffnungszeiten

Montag
08.00-15.30 Uhr nur mit Termin
Dienstag
10.00-18.00 Uhr nur mit Termin
Mittwoch
07.30-14.00 Uhr nur mit Termin
Donnerstag
10.00-18.00 Uhr nur mit Termin
Freitag
08.00-13.00 Uhr nur mit Termin

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Der Standort ist aufgrund der Vorbereitungen der Wahlen auf unbestimmte Zeit geschlossen. Hier beantragte Dokumente können im Bürgeramt Rathaus Reinickendorf abgeholt werden.

Hinweis für Terminkunden

Bitte pro Person einen Termin beantragen

Wir bitten die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.

Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.

Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.

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Allgemeine Hinweise:
Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitte wir Sie einen Termin zu buchen.
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Dienstleistungen für die kein Termin erforderlich ist.

Für die aufgeführten Dienstleistungen ist kein Termin erforderlich. Im Bürgeramt erfolgt eine schnelle Bedienung ohne längere Wartezeit.

  • Abgabe von Fundsachen
  • Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
  • Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
  • Befreiung von der Ausweispflicht

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Sonstige Hinweise zum Standort

Ergänzend kann am Standort bar bezahlt werden

Behindengerechter Zugang an der linken Stirnseite des Hauses 1.

Unsere Wartebereiche befinden sich im Haupteingangsbereich und am behindertengerechten Zugang.

Im Wartebereich vor Raum 10 befindet sich der Ausweisautomat.

Hier können Sie ein biometrisches Passfoto, Ihre Unterschrift und ggf. Ihre Fingerdrücke elektronisch hinterlegen, um diese dann von den Mitarbeitenden bei der Bearbeitung Ihrer Pass- und Ausweisanträge oder für die Beantragung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels abrufen zu lassen. Sie erhalten kein gedrucktes Foto. Die Gebühr für die Nutzung des Automaten (5 Euro) entrichten Sie gemeinsam mit der Verwaltungsgebühr im Rahmen der Bedienung.

Terminkunden werden über die Aufrufanlage aufgerufen.

Der Standort verfügt über einen Vodafone-Hotspot. Dieser Hotspot bietet Ihnen die Möglichkeit, täglich 30 Minuten kostenfreies WLAN zu nutzen.
Sie müssen lediglich auf Ihrem Smartphone, Tablet oder Notebook WLAN aktivieren und den KD WLAN Hotspot auswählen. Rufen Sie dann eine beliebige Website auf und akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen auf der Startseite. Jetzt können Sie lossurfen.

  • Termine können über das Bürgertelefon 115 oder online gebucht werden.

  • Folgende Dienstleistungen sind ohne persönliche Vorsprache auf dem Postweg zu erledigen:
Abmeldung einer Wohnung
Beantragung von Meldebescheinigungen
Beantragung von Melderegisterauskünften
Sperren von Melderegisterauskünften
Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften
Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften
Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Annahme von Wohngeldanträgen.

  • Hinweis: In den Bürgeramtsfilialen werden keine Anträge für den Fachbereich Wohnen (Wohngeld, Wohnungsberechtigungsschein) mehr angenommen. Diese sind bitte per Post an das Wohnungsamt zu senden:

BA Reinickendorf / Wohnungsamt - nur für Wohngeld und Wohnberechtigungsschein -
Neheimer Str. 63
13507 Berlin

Führerschein - Kartenführerschein umtauschen

Antrag auf Umtausch eines Kartenführerscheins, z.B. bei Namensänderung, bei Beschädigung des Kartenführerscheins oder wenn die Sehhilfen-Auflage entfallen kann.

Angehende und etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bereits bei der Antragstellung zum Umtausch der Fahrerlaubnisklassen C bzw. D den notwendigen Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) mit beantragen. Ausführliche Informationen zum FQN erhalten Sie auf der Dienstleistungsseite zum Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) (unter „Weiterführende Informationen“)

Informationen zur Schlüsselzahl 197 - "Automatikregelung" (unter „Weiterführende Informationen“).

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
  • Inhaber eines Kartenführerscheins
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Pass
  • 1 Lichtbild
    Aktuelles biometrisches Foto
  • Kartenführerschein
  • ggf. Augenärztliches Zeugnis
    Wenn die Sehhilfen-Auflage wegen Verbesserung des Sehvermögens entfallen kann.
    Hierfür ist ein augenfachärztliches Zeugnis einzureichen.
    Ein Sehtest reicht bei Antragstellung ab dem 20.07.2015 nicht mehr aus.
  • ggf. Weiterbildungsbescheinigungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
    Wenn nach Abschluss der Berufskraftfahrer-Weiterbildung ein Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) beantragt werden soll.
    • Bitte die Original-Bescheinigungen vorlegen, aber nur Kopien zum Antrag abgeben.

Gebühren

  • 25,30 Euro Umtausch Kartenführerschein
  • 7,70 Euro Expressherstellung des Führerscheins
  • 32,50 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis im Direktversand innerhalb Deutschlands
  • 33,60 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis im Direktversand in EU-Mitgliedsstaaten
  • 37,90 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis im Expressverfahren

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Expressherstellung des Führerscheins erfolgt durch die Bundesdruckerei innerhalb von 48 Stunden (zwei Arbeitstage). Die Beantragung ist nur in der Führerscheinstelle möglich. Die Abholung erfolgt in diesem Fall nur im Führerscheinbüro in der Puttkamerstraße.

Hinweise zur Zuständigkeit

Bürgeramt
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Bei Expressherstellung des Führerscheins gilt: Die Beantragung ist nur in der Führerscheinstelle möglich. Die Abholung erfolgt in diesem Fall nur im Führerscheinbüro in der Puttkamerstraße.

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.