Führerschein - Kartenführerschein umtauschen am Standort Bürgeramt Rathaus Mitte

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie:
Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin Buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115.
Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden kann aufgrund der Covid19-Pandemie bis auf Weiteres nicht erfolgen.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zur Erledigung folgender Anliegen vorrangig den Postweg zu nutzen: Führungszeugnis, Meldebescheinigung, Abmeldung
Bitte beachten Sie:
Bargeldzahlungen sind im Bürgeramt nur während der Öffnungszeiten der Bezirkskasse
Dienstag von 9.00-12.00 Uhr und Donnerstag von 12.00-15.00 Uhr möglich!
Außerhalb der Öffnungszeiten der Bezirkskasse kann nur mit Girocard bezahlt werden.
Hinweis für Terminkunden
Terminkunden mit Vorgangsnummer nehmen direkt im Warteraum gegenüber der Information des Bürgeramtes Platz, eine Anmeldung an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
BITTE BEACHTEN SIE:
Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden, da es sonst zu Zeitverzögerungen im gesamten Terminablauf führt.
Ein Fotoautomat zur Erstellung von Passfotos steht an diesem Standort nicht zur Verfügung.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen in den nachfolgend beschriebenen Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen.: ausführliche Informationen zum Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung: (https://www.service.berlin.de/dienstleistung/319141/)
Führerschein - Kartenführerschein umtauschen
Antrag auf Umtausch eines Kartenführerscheins, z.B. bei Namensänderung, bei Beschädigung des Kartenführerscheins oder wenn die Sehhilfen-Auflage entfallen kann.
Angehende und etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bereits bei der Antragstellung zum Umtausch der Fahrerlaubnisklassen C bzw. D den notwendigen Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) mit beantragen. Ausführliche Informationen zum FQN erhalten Sie auf der Dienstleistungsseite zum Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) (unter „Weiterführende Informationen“)
Informationen zur Schlüsselzahl 197 - "Automatikregelung" (unter „Weiterführende Informationen“).
Voraussetzungen
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
- Inhaber eines Kartenführerscheins
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Pass
-
1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto
- Kartenführerschein
-
ggf. Augenärztliches Zeugnis
Wenn die Sehhilfen-Auflage wegen Verbesserung des Sehvermögens entfallen kann.
Hierfür ist ein augenfachärztliches Zeugnis einzureichen.
Ein Sehtest reicht bei Antragstellung ab dem 20.07.2015 nicht mehr aus. -
ggf. Weiterbildungsbescheinigungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Wenn nach Abschluss der Berufskraftfahrer-Weiterbildung ein Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) beantragt werden soll.
- Bitte die Original-Bescheinigungen vorlegen, aber nur Kopien zum Antrag abgeben.
Gebühren
- 25,30 Euro Umtausch Kartenführerschein
- 7,70 Euro Expressherstellung des Führerscheins
- 32,50 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis im Direktversand innerhalb Deutschlands
- 33,60 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis im Direktversand in EU-Mitgliedsstaaten
- 37,90 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis im Expressverfahren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
- Foto-Mustertafel
- Informationen zur Schlüsselzahl 197 (Automatikregelung)
- Hinweise zur Eintragung der Schlüsselzahl 95 nach Abschluss der Berufskraftfahrer-Weiterbildung
- Aktuelle Bearbeitungsstände der Fahrerlaubnisbehörde Berlin
- Informationen zum Pflichtumtausch für Inhaber von Kartenführerscheinen die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden
- Dienstleistung "Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen, erweitern oder verlängern"
Hinweise zur Zuständigkeit
Bürgeramt
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Bei Expressherstellung des Führerscheins gilt: Die Beantragung ist nur in der Führerscheinstelle möglich. Die Abholung erfolgt in diesem Fall nur im Führerscheinbüro in der Puttkamerstraße.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
Kontakt
Bezirksamt Mitte
Bürgeramt Rathaus Mitte
Nahverkehr
- S-Bahn
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-
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- S3
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S+U Jannowitzbrücke
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- S5
- S7
- S9
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S+U Alexanderplatz Bhf
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U Schillingstr.
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-
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Büschingstr.
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- M6
- M8
-
0.5km
Mollstr./Otto-Braun-Str.
- M5
- M6
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U Alexanderplatz [Tram]
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- M5
- M6
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Büschingstr.
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