Fahrerlaubnis - Kartenführerschein umtauschen am Standort Bürgeramt 3 (Friedrichsfelde) Tierparkcenter

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Das Bürgeramt befindet sich im Tierparkcenter in der 1. Etage.

Sonstige Hinweise zum Standort

In den Lichtenberger Bürgerämtern stehen Selbstbedienungsterminals zur Lichtbildaufnahme zur Verfügung.

Die Gebühr hierfür beträgt einmalig 6 EUR. Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Dokumentenbeantragung bestimmt und werden nicht in Papierform ausgedruckt. Sie können daher nicht für andere Zwecke, wie beispielsweise in Führerscheinangelegenheiten, oder privat genutzt werden.
Bei Kleinkindern bzw. Babys ist es empfehlenswert, die Lichtbilder vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.

Bitte denken Sie daran, das Lichtbild vor Ihrem Besuch im Bürgeramt zu machen.

Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.

Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.

Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)

Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort besteht die Möglichkeit mit
Debit, VISA, Mastercard, Maestro, girocard, Vpay
zu zahlen.

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis - Kartenführerschein umtauschen

Ihr Name hat sich geändert, Ihr Führerschein wurde beschädigt oder Sie müssen keine Brille mehr tragen, weil sich Ihr Sehvermögen verbessert hat? Dann sollten Sie den Umtausch Ihres Kartenführerscheins beantragen.

Der Kartenführerschein sollte auch umgetauscht werden, wenn sich die Schlüsselzahlen (Einschränkungen in der Fahrbefähigung) ändern, z.b. für
  • Inhaber einer zurzeit beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 78 (SZ78), siehe "Informationen zur Schlüsselzahl 197 (Automatikregelung)" (unter „Weiterführende Informationen“).
  • Berufskraftfahrer/-innen, bei denen anstelle der Schlüsselzahl "95" nun der Fahrerqualifizierungsnachweis tritt, siehe "Hinweise zum Fahrerqualifizierungsnachweis" (unter „Weiterführende Informationen“).
Desweiteren sind gemäß § 24a der gültigen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, bis Anfang 2033 in ein EU-Kartenführerschein aktueller EU-Norm umzutauschen. Ziel ist es, Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher zu machen.

Es handelt sich um einen bloßen Dokumentenaustausch. Ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit in der Regel nicht verbunden. Den neuen Führerschein erhalten Sie bequem per Post nach Hause, er ist auf 15 Jahre befristet.

Pflichtumtausch
Wer nicht auf den Führerschein verzichten möchte, ist zum Umtausch verpflichtet, allerdings erfolgt der Pflichtumtausch stufenweise. Ab dem Jahr 2025 erfolgt der stufenweise Pflichtumtausch für alle Inhaber/innen von alten Kartenführerscheinen, die zwischen dem
1. Januar 1999 und dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind.

Vor dem Jahr 1953 geborene Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B müssen den Führerschein - unabhängig von dessen Art (Papier oder Karte) und Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Der stufenweise Pflichtumtausch richtet sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins:
  • von 1999 - 2001: Umtausch bis zum 19. Januar 2026
  • von 2002 - 2004: Umtausch bis zum 19. Januar 2027
  • von 2005 - 2007: Umtausch bis zum 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis zum 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis zum 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis zum 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis zum 19. Januar 2032
  • 2012 - 18. Januar 2013: Umtausch bis zum 19. Januar 2033
Achtung!
Zum Ablauf der jeweiligen Frist verliert Ihr Führerscheindokument seine Gültigkeit. Der neue Führerschein muss zum entsprechenden Stichtag bereits vorliegen. Reichen Sie daher rechtzeitig Ihren Antrag bei einem Berliner Bürgeramt ein!

Freiwilliger Umtausch
Grundsätzlich ist der freiwillige Umtausch eines Papierführerscheins zu jedem Zeitpunkt, auch vor den genannten Fristen möglich.
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Serviceangebot
Unter der Telefonnummer (030) 90269-2400 können Sie Fragen zum Pflichtumtausch stellen.
Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 - 16:00 Uhr und am Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr besetzt.
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Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Inhaber eines Kartenführerscheins
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Pass
  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto auf Papier
    Bitte bringen Sie ein Foto mit. Vor Ort werden keine Papierfotos gedruckt.
  • Kartenführerschein
  • ggf. Weiterbildungsbescheinigungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
    Wenn nach Abschluss der Berufskraftfahrer-Weiterbildung ein Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) beantragt werden soll.
    (Bitte die Original-Bescheinigungen vorlegen, aber nur Kopien zum Antrag abgeben.)
  • Aufhebung der Sehhilfen-Auflage
    • Für die Aufhebung der Sehhilfen-Auflage ist im Rahmen des Umtauschs eines Führerscheines die Vorlage eines gültigen Sehtests erforderlich.
    • Bei Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D ist gemäß § 12 Abs. 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist zur Aufhebung der Sehhilfe-Auflagen eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 beizubringen.

Gebühren

  • 26,50 Euro: Umtausch Kartenführerschein
  • 5,31 Euro: Direktversand des Kartenführerscheins direkt zu Ihnen nach Hause
  • 7,70 Euro: Expressherstellung des Führerscheins (nur in der Fahrerlaubnisbehörde möglich)
  • 35,00 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis zzgl. Direktversand innerhalb Deutschlands
  • 42,10 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis im Expressverfahren

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Beim Direktversand wird der Führerschein direkt von der Bundesdruckerei über die deutsche Post per Einschreiben/Einwurf in den Briefkasten zugestellt. Voraussetzung ist, dass der Name des/der Führerscheininhabers/-in auf dem Briefkasten angegeben ist.

Hinweise zur Zuständigkeit

Bürgeramt

  • Kartenführerschein umtauschen ohne Express
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.

Sollten keine Termine verfügbar sein, schauen Sie bitte regelmäßig in den Morgenstunden ob eventuell weitere Termine freigeschaltet wurden oder wenden Sie sich an das Berliner Behörden-Telefon (030) 115.

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Fahrerlaubnisbehörde)
  • Kartenführerschein umtauschen mit Express
  • vorläufiger Führerschein