Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
(vom 07.01.2021)
Das Bürgeramt Biesdorf-Center ist – mit einem reduzierten Terminangebot – geöffnet, um insbesondere die Bearbeitung von Anliegen, die eine persönliche Vorsprache im Bürgeramt erfordern, zu gewährleisten.
Terminbuchung und Terminbearbeitung:
- Grundsätzlich gilt: Aus Gründen des Infektionsschutzes ist eine Vorsprache im Bürgeramt nur mit einem Termin möglich. Sollten Sie spontan erscheinen, kann Ihr Anliegen leider nicht bearbeitet werden.
- Terminbuchungen sind derzeit Montag und Donnerstag von 13:00 bis 15:00 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr über die Telefon-Hotline (030) 90293-2566 möglich. In begrenztem Umfang können Termine auch über das Bürgertelefon (030) 115 und im Internet gebucht werden.
- Bitte beantragen Sie soweit möglich Ihre Dienstleistungen schriftlich (siehe unten). Besteht eine schriftliche Antragsmöglichkeit erhalten Sie einen Termin nur in individuellen Notsituationen. Dies ist ebenfalls über die Telefon-Hotlines zu klären.
Abholung bereits beantragter Personaldokumente:
Eine Abholung bereits beantragter Personaldokumente ist nur mit einem vorher telefonisch vereinbarten Termin möglich.
berlinpass und Berlin-Ticket S:
Folgende Sonderregelung gilt vorerst befristet bis zum 28. Februar 2021:
- Berlinpässe, die in den nächsten Wochen auslaufen bzw. die bereits ausgelaufen sind, sind vorerst nicht zu verlängern. Sie behalten erst einmal ihre Gültigkeit. Der Erwerb des Berlin-Ticket S ist auch mit einem abgelaufenen berlinpass möglich.
- Berlinpässe sind vorerst nicht neu auszustellen. Das Berlin-Ticket S kann auch ohne berlinpass erworben werden. Dazu müssen die anspruchsberechtigten Personen den Leistungsbescheid mit sich führen und Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.
Wir bitten Sie, ihre Anliegen vorrangig schriftlich per Post zu erledigen.
Dies ist bei folgenden Dienstleistungen problemlos möglich:
1. Meldebescheinigung
2. Wegzug ins Ausland
3. Abmeldung einer Nebenwohnung
4. Gewerbezentralregisterauszug
5. Melderegisterauskünfte
6. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
7. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
8. Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung
9. Befreiung von der Ausweispflicht
10. Führungszeugnis beantragen
Sonstige Nachfragen
Generelle Nachfragen können an
buergeramt.marzahnerpromenade@ba-mh.berlin.de gerichtet werden.
Öffnungszeiten
Montag
07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
07:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen (5 Minuten vorher). Bitte halten Sie beim Betreten des Bürgeramtes Ihre Vorgangsnummer bereit. Sie können dann im Wartebereich Platz nehmen und werden über diese Vorgangsnummer aufgerufen.
Dienstleistungen ohne Vorsprache
Es besteht für einzelne Dienstleistungen die Möglichkeit, diese ohne persönliche Vorsprache zu erledigen. Weitere Informationen auf unserer Homepage...
Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Ein Automat zur digitalen Erfassung eines Fotos, der Fingerabdrücke und der Unterschrift für Personalausweise, vorläufige Personalausweise und Reisepässe ist vorhanden und kann gegen eine Gebühr von 4,50 EUR genutzt werden.
- Kopien zur Vorgangsbearbeitung sind bei Vorsprache bereits mitzubringen. Ein Kopierer ist vorhanden. In Einzelfällen können Kopien (kostenpflichtig) nachgefertigt werden.
Führerschein: Ausstellung – Internationaler Führerschein
Wenn Sie im Ausland ein Kraftfahrzeug Führen wollen (z.B. Auto fahren), dann benötigen Sie einen Internationalen Führerschein. Die genaue Auflistung der Vertragsstaaten, für die diese Regelung gilt, finden Sie im Übereinkommen von 1968 (unter Weiterführende Informationen).
Die Länder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zählen nicht dazu. Das bedeutet, für diese Länder brauchen Sie keinen Internationalen Führerschein. Sofern Sie beabsichtigen Kraftfahrzeuge in Thailand zu führen, wird die Mitnahme des Internationalen Führerschein nach dem Abkommen von 1926 empfohlen.
Ein Internationaler Führerschein ist 3 Jahre gültig und darf die Gültigkeit des nationalen Führerscheins nicht überschreiten. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Voraussetzungen
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Deutscher Kartenführerschein
Inhaber deutscher "Papier-Führerscheine" sollten zunächst die Umstellung in einen Kartenführerschein beantragen.
Bei kurzfristig bevorstehenden Auslandsreisen kann der Internationale Führerschein auch aufgrund eines "Papier-Führerscheins" ausgestellt werden, wenn gleichzeitig der Umtausch in den Kartenführerschein beantragt wird.
Inhaber ausländischer Führerscheine können sich bei der Fahrerlaubnisbehörde nach den Möglichkeiten für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins erkundigen.
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Wohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
Jedes Bürgeramt ist für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins zuständig.
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Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Ausstellung des Internationalen Führerscheines erfolgt sofort.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Inhaber deutscher Führerscheine -mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Berlin- können die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins bei jedem Berliner Bürgeramt beantragen.
Inhaber ausländischer Führerscheine müssen den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde, Puttkamerstr. 16-18, stellen.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.