Fundsachen abgeben am Standort Bürgeramt Prenzlauer Berg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Die Bürgerämter bieten alle Terminkontingente für die Servicenummer 115 und für die Online-Terminvereinbarung an.
- Grundsätzlich gilt:
Bitte beachten Sie, dass nach der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Zutritt zu den Dienstgebäuden seit 08.12.2021 nur unter Einhaltung der sogenannten 3-G-Regel gestattet ist. Das bedeutet, dass Sie unaufgefordert den Nachweis vorzulegen haben, dass Sie entweder genesen, vollständig geimpft oder negativ getestet (Antigen-Schnelltest, maximal 24 Stunden alt oder PCR-Test, maximal 48 Stunden alt) sind.
Ihr Anliegen ist ein Notfall?
Definition von Notfallkunden im Bürgeramt:
- Kunden, die für bevorstehende Reisen zwingend erforderliche Dokumente für sich und ihre minderjährigen Familienangehörigen beantragen.
Vor dem Reiseantritt ist (berlinweit) kein freier Termin buchbar.
Der Reisetermin ist durch entsprechende Reiseunterlagen nachweisbar.
- Kunden, die nach Verlust von Personaldokumenten ein oder mehrere neue Dokumente beantragen.
Für alle Notfallkunden gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt letztlich dem Bürgeramt vor Ort.
Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
Das Bürgeramt befindet sich auf dem Gelände Fröbelstraße 17 im Haus 6.
Ein Fotoautomat ist im Haus 6 vorhanden.
Bitte beachten Sie, dass das Terminvereinbarungssystem nicht für die Beantragung von Elterngeld gilt. Das Bürgeramt nimmt nur die Anträge entgegegen, Beratung erhalten Sie ausschließlich bei der Elterngeldstelle.
Fundsachen abgeben
In allen Bürgerämtern der Stadt sowie im Zentralen Fundbüro Berlin können gefundene Sachen abgegeben werden. Außerhalb deren Öffnungszeiten können gefundene Sachen auch bei den Abschnitten der Berliner Polizei abgegeben werden. Funde innerhalb von Behörden sind der Gebäudeverwaltung der jeweiligen Behörde zu übergeben. Der Fund wird dort angezeigt und eine Fundrechtserklärung aufgenommen. Im Falle einer erfolgreichen Rückgabe kann Finderlohn beansprucht werden.
Ausgenommen sind:
• eindeutig absichtlich entsorgte Sachen wie Möbelstücke (dem Ordnungsamt melden)
• erheblich zerstörte Gegenstände (dem Ordnungsamt melden)
• Funde in den öffentlichen Verkehrsmitteln Bus, Tram, U-Bahn, S-Bahn (bei der BVG bzw. der Deutschen Bahn abgeben)
Bei Nichtinteresse kann auf den automatischen Eigentumsübergang (§ 973 BGB) nach 6 Monaten verzichtet werden (siehe "Rechtsgrundlagen").
Voraussetzungen
- Sie haben eine Sache gefunden
Erforderliche Unterlagen
-
Den Fund melden
Erforderlich für die Anzeigenaufnahme sind die Angaben zu
- Fundort
- Fundzeit sowie
- die detaillierte Beschreibung der Sache
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Zentrales Fundbüro Berlin (siehe „Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg“)
- Bürgerämter
- Polizei Berlin
Kontakt
Bezirksamt Pankow
Bürgeramt Prenzlauer Berg
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.5km
S Prenzlauer Allee
- S41
- S8
- S85
-
0.8km
S Greifswalder Str.
- S41
- S8
- S85
-
0.5km
S Prenzlauer Allee
- Bus
-
-
0.5km
S Prenzlauer Allee
- S41
- S42
- 156
-
0.6km
Rietzestr.
- 156
- 158
-
0.7km
S Greifswalder Str.
- S41
- S42
- 158
-
0.9km
Erich-Weinert-Str.
- 156
-
0.9km
Schieritzstr.
- 156
- 158
-
0.5km
S Prenzlauer Allee
- Tram
-
-
0.2km
Fröbelstr.
- 12
- M2
-
0.3km
Prenzlauer Allee/Danziger Str.
- 12
- M10
- M2
-
0.4km
Winsstr.
- M10
-
0.5km
S Prenzlauer Allee
- 12
- M2
-
0.5km
Husemannstr.
- 12
- M10
- M2
-
0.2km
Fröbelstr.