Fundsachen abgeben am Standort Bürgeramt Rathaus Mitte

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10.30-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie:

Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin Buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115

Bargeldzahlungen sind im Bürgeramt nur während der Öffnungszeiten der Bezirkskasse Dienstag von 9.00-12.00 Uhr und Donnerstag von 12.00-15.00 Uhr möglich!

Außerhalb der Öffnungszeiten der Bezirkskasse kann nur mit Girocard, aber auch mit Mastercard und VISACard bezahlt werden.

Hinweis für Terminkunden

Terminkunden mit Vorgangsnummer nehmen direkt im Warteraum gegenüber der Information des Bürgeramtes Platz, eine Anmeldung an anderer Stelle ist nicht erforderlich.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

BITTE BEACHTEN SIE:

Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden, da es sonst zu Zeitverzögerungen im gesamten Terminablauf führt.

Ein Fotoautomat zur Erstellung von Passfotos steht an diesem Standort nicht zur Verfügung.

Jeder Bürger hat die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen in den nachfolgend beschriebenen Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen.: ausführliche Informationen zum Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung: (https://www.service.berlin.de/dienstleistung/319141/)

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fundsachen abgeben

In allen Bürgerämtern der Stadt sowie im Zentralen Fundbüro Berlin können gefundene Sachen abgegeben werden. Außerhalb deren Öffnungszeiten können gefundene Sachen auch bei den Abschnitten der Berliner Polizei abgegeben werden. Funde innerhalb von Behörden sind der Gebäudeverwaltung der jeweiligen Behörde zu übergeben. Der Fund wird dort angezeigt und eine Fundrechtserklärung aufgenommen. Im Falle einer erfolgreichen Rückgabe kann Finderlohn beansprucht werden.

Ausgenommen sind:
• eindeutig absichtlich entsorgte Sachen wie Möbelstücke (dem Ordnungsamt melden)
• erheblich zerstörte Gegenstände (dem Ordnungsamt melden)
• Funde in den öffentlichen Verkehrsmitteln Bus, Tram, U-Bahn, S-Bahn (bei der BVG bzw. der Deutschen Bahn abgeben)

Bei Nichtinteresse kann auf den automatischen Eigentumsübergang (§ 973 BGB) nach 6 Monaten verzichtet werden (siehe "Rechtsgrundlagen").

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Sache gefunden

Erforderliche Unterlagen

  • Den Fund melden
    Erforderlich für die Anzeigenaufnahme sind die Angaben zu
    • Fundort
    • Fundzeit sowie
    • die detaillierte Beschreibung der Sache

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Zentrales Fundbüro Berlin (siehe „Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg“)
  • Bürgerämter
  • Polizei Berlin

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