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Fundsachen abgeben am Standort Bürgeramt 3 (Friedrichshain), Frankfurter Allee

Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten

Montag
08:00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag
08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
08:00-14:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag
08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Samstag
09:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
An ausgewählten Samstagen findet eine Sprechstunde statt. An diesen Samstagen werden nur Kunden mit einem Termin bedient.
Hier finden Sie eine Terminübersicht.
Die Ausgabe fertiggestellter Dokumente, Barzahlung und Information, sowie Dienstleistungen für die keine Termine erforderlich sind, sind nicht möglich.

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

  • Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Bei uns können Sie mit GIROCARD / EC-Karte, VISA CARD oder MASTER CARD (jeweils mit PIN) bezahlen.

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Frankfurter Allee 35/37 - Passage, Aufgang B, neben der Pförtnerloge

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Fundsachen abgeben

In allen Bürgerämtern der Stadt sowie im Zentralen Fundbüro Berlin können gefundene Sachen abgegeben werden. Außerhalb deren Öffnungszeiten können gefundene Sachen auch bei den Abschnitten der Berliner Polizei abgegeben werden. Funde innerhalb von Behörden sind der Gebäudeverwaltung der jeweiligen Behörde zu übergeben. Der Fund wird dort angezeigt und eine Fundrechtserklärung aufgenommen. Im Falle einer erfolgreichen Rückgabe kann Finderlohn beansprucht werden.

Ausgenommen sind:
• eindeutig absichtlich entsorgte Sachen wie Möbelstücke (dem Ordnungsamt melden)
• erheblich zerstörte Gegenstände (dem Ordnungsamt melden)
• Funde in den öffentlichen Verkehrsmitteln Bus, Tram, U-Bahn, S-Bahn (bei der BVG bzw. der Deutschen Bahn abgeben)

Bei Nichtinteresse kann auf den automatischen Eigentumsübergang (§ 973 BGB) nach 6 Monaten verzichtet werden (siehe "Rechtsgrundlagen").

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Sache gefunden

Erforderliche Unterlagen

  • Den Fund melden
    Erforderlich für die Anzeigenaufnahme sind die Angaben zu
    • Fundort
    • Fundzeit sowie
    • die detaillierte Beschreibung der Sache

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Zentrales Fundbüro Berlin (siehe „Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg“)
  • Bürgerämter
  • Polizei Berlin