Kraftfahrzeugkennzeichen - Grünes Kennzeichen beantragen

Für ein Fahrzeug, dessen Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, kann ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung beantragt werden. Das grüne Kennzeichen kann auch im Zuge einer Zulassung oder Umschreibung bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.

Für weitere Informationen zu Steuervergünstigungen, sowie für die Bereitstellung entsprechender Formulare ist die Zollverwaltung zuständig.

Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Berlin oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Berlin nachzuweisen und zu erfassen sind.

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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Halter/in des Fahrzeugs ist von der Kraftfahrzeugsteuer befreit

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag zur Kfz-Zulassung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
    es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht
  • Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung (Original oder beglaubigte Kopie)
    bei Firmen
  • Auszug aus dem Vereinsregister (Original oder beglaubigte Kopie)
    bei Vereinen
  • schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
    bei minderjährigen Fahrzeughaltern
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II / bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) für zulassungspflichtige Fahrzeuge
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • Kennzeichenschild(er)

Gebühren

  • 27,80 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig

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