Kraftfahrzeugkennzeichen - Grünes Kennzeichen beantragen
Für ein Fahrzeug, dessen Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, kann ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung beantragt werden. Das grüne Kennzeichen kann auch im Zuge einer Zulassung oder Umschreibung bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.
Für weitere Informationen zu Steuervergünstigungen, sowie für die Bereitstellung entsprechender Formulare ist die Zollverwaltung zuständig.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Berlin oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Berlin nachzuweisen und zu erfassen sind.
Für weitere Informationen zu Steuervergünstigungen, sowie für die Bereitstellung entsprechender Formulare ist die Zollverwaltung zuständig.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Berlin oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Berlin nachzuweisen und zu erfassen sind.
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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
- Halter/in des Fahrzeugs ist von der Kraftfahrzeugsteuer befreit
Erforderliche Unterlagen
- Antrag zur Kfz-Zulassung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
-
ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht -
Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung (Original oder beglaubigte Kopie)
bei Firmen -
Auszug aus dem Vereinsregister (Original oder beglaubigte Kopie)
bei Vereinen -
schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
bei minderjährigen Fahrzeughaltern - Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II / bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) für zulassungspflichtige Fahrzeuge
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- Kennzeichenschild(er)
Formulare
Gebühren
- 27,80 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Anspruch genommen werden.
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