Kraftfahrzeugkennzeichen - Grünes Kennzeichen beantragen

Für ein Fahrzeug, dessen Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, kann ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung beantragt werden. Das grüne Kennzeichen kann auch im Zuge einer Zulassung oder Umschreibung bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.

Für weitere Informationen zu Steuervergünstigungen, sowie für die Bereitstellung entsprechender Formulare ist die Zollverwaltung zuständig.

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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Halter/in des Fahrzeugs ist von der Kraftfahrzeugsteuer befreit

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag zur Kfz-Zulassung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
    es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht
  • Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung (Original oder beglaubigte Kopie)
    bei Firmen
  • Auszug aus dem Vereinsregister (Original oder beglaubigte Kopie)
    bei Vereinen
  • schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
    bei minderjährigen Fahrzeughaltern
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II / bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) für zulassungspflichtige Fahrzeuge
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • Kennzeichenschild(er)

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 31,20 EUR, wenn die Dienstleistung nicht im Rahmen einer Zulassung erfolgen soll und das Fahrzeug bereits zugelassen ist.

Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.

Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig

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