Ein Kurzzeitkennzeichen wird ausschließlich zur Verwendung für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb des Bundesgebietes für ein konkret benanntes Fahrzeug vergeben.
Der Zuteilungszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der Antragstellung. Eine Zuteilung in die Zukunft ist nicht möglich. Das Kurzzeitkennzeichen verliert nach Ablauf des Zuteilungszeitraums seine Gültigkeit.
Bei Antragstellern ohne Aufenthaltsort oder Wohnsitz in Deutschland sind die Daten eines Empfangsbevollmächtigten nachzuweisen und zu erfassen.
Das Kurzzeitkennzeichen kann bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde am Wohn- oder Betriebssitz des Antragstellers oder alternativ auch bei der Zulassungsbehörde am Standort des Fahrzeugs beantragt werden.
Die Dienstleistung kann bei der Zulassunsgbehörde, an den Standorten Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, in Anspruch genommen werden.
Die Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie die abweichenden Ausgabezeiten von Wartenummern an den jeweiligen Standorten!